Der Ort der Musik im Kontext von Kulturpädagogik und Benachteiligung ist zunächst einmal alles andere als klar. Klärungsbedürftig ist dabei mindestens:
(a) was hier unter Kultur verstanden werden soll,
(b) von welcher Musik in diesem Zusammenhang eigentlich die Rede ist,
(c) welcher Begriff von Benachteiligung vor diesem Hintergrund sinnvoll zugrunde gelegt werden kann,
(d) in welcher Weise eine solche Benachteiligung der pädagogischen Bearbeitung
(e) in welchem institutionellen und organisatorischen Rahmen zugänglich ist.