Von Hans Fleisch (2013 / 2012)
Förderung der Kulturellen Bildung durch Stiftungen
Universitäre Lehrveranstaltungen zu ästhetischer Praxis werden in der Regel nicht von JuristInnen angeboten. Und das Recht ist in der Regel kaum Thema, wenn es bei solchen Vorlesungen und Seminaren unter anderem um Schönheit und ihre „Gesetze“ (dazu bereits Konfuzius, vgl. Kungfutse 1975:121) geht. Die Schönheit des Rechts ist vielmehr ein von den an Ästhetik Interessierten meist übersehener Aspekt, obschon sich die (rechts-)wissenschaftliche Literatur seit jeher damit befasst (dazu z.B. Öhlinger 1982:185).