Kulturelle Bildung ist Koproduktion >> Außerschulische und schulische Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche wirksam entfalten – eigenständig und gemeinsam
Positionspapier der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, verabschiedet von der BKJ-Mitgliederversammlung am 06./07. März 2015 in Erkner
Kulturelle Bildung hat durch ihre Konzepte und Potenziale in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und in der Bildungsdebatte erhalten. Dies hat zu einer weiterführenden Dynamik geführt, die sich in vielen erfolgreichen Initiativen und Programmen ausdrückt und welche die Akteure der Kulturellen Bildung außerhalb und innerhalb der Schule vor zahlreiche Herausforderungen gestellt hat. Im Vordergrund steht dabei nach wie vor, allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe an Kultur und Bildung flächendeckend und nachhaltig zu ermöglichen.
Kulturelle Bildungsangebote innerhalb und außerhalb der Schule eröffnen und unterstützen die Entwicklung und Bildung von Kindern und Jugendlichen auf je eigene Art und Weise. Die jeweils eigenständigen Qualitäten und Potenziale der inner- und der außerschulischen Kulturellen Bildung müssen daher Berücksichtigung finden und erhalten bleiben. Zugleich ist die BKJ überzeugt, dass alle Bildungsbereiche zusammenarbeiten und sich miteinander verzahnen sollten, um verlässliche, erreichbare und veränderliche kulturelle Bildungsgelegenheiten für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Kulturelle Bildung wird in diesem Sinne erst als Koproduktion möglich, die verlässliche Rahmenbedingungen braucht.
1. Grundlagen Kultureller Bildung
Kulturelle Bildung ist ein Menschenrecht
Der Zugang zu Kultur und Bildung ist ein von den Vereinten Nationen (Art. 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Art. 31 der Kinderrechtskonvention und Art. 10 der UNESCO Konvention zum Schutz der Kulturellen Vielfalt), im Grundgesetz (Art. 2 – Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Art. 5 – Kunstfreiheit), im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII § 11) und in den Länderverfassungen verbrieftes Menschenrecht aller Kinder und Jugendlichen.
Kulturelle Bildung unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer Bildungsbiografie und Persönlichkeitsentwicklung
Kunst, Kultur, Spiel und Medien sind spezifische Ausdrucksformen des Menschen. Mit ihrer Hilfe erschließen sich Kinder und Jugendliche die Welt. Sie lernen nicht nur, die Welt zu verstehen, sondern auch zu reflektieren und zu gestalten. Sie entwickeln ihre Identität und finden ihre Position. Sie entwickeln Kompetenzen, mit denen sie die vor ihnen stehenden Anforderungen bewältigen können. Künstlerische und kulturelle Ausdrucksformen ermöglichen ihnen, ihre Sichtweisen zu artikulieren und in die Gesellschaft einzubringen. Kulturelle Bildungsangebote geben den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen nach Selbstentfaltung, Mitgestaltung und Gemeinschaft Raum. Zugleich unterstützen sie junge Menschen dabei, Kompetenzen wie Kreativität, Kritikfähigkeit, Selbstbewusstsein, Toleranz und Verantwortungsbereitschaft zu entwickeln. Kulturelle Bildung ermöglicht so Persönlichkeitsentwicklung sowie gesellschaftliche, politische und kulturelle Beteiligung.
Kulturelle Bildung ist Selbstbildung in vielfältigen informellen, non-formalen und formalen Bildungsprozessen
Die BKJ und ihre Mitglieder legen Kultureller Bildung ein weites Bildungsverständnis zugrunde, das emotional-affektive, kognitiv-intellektuelle, körperlich-sinnliche und sozial-kulturelle Prozesse umfasst. Dieses Verständnis gründet konsequent auf dem Prinzip der Selbstbildung im Sinne eines individuellen und eigenständigen Sich-Bildens in Erfahrungen, Beziehungen und Handlungen. Kinder und Jugendliche bilden sich überall dort, wo sie sind und sich Entdeckungs-, Erfahrungs- und Entfaltungsräume erschließen. Daraus leitet sich das Prinzip der Selbstbestimmung ab, das die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen ins Zentrum rückt.
Um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen gerecht werden zu können, braucht es die Vielfalt der Angebote und Einrichtungen der Kulturellen Bildung mit all ihren künstlerischen Sparten, Formaten, Organisationsstrukturen, Orten und Professionen.
Kulturelle Bildung, wie sie die Mitglieder der BKJ vertreten, ist von großer inhaltlicher und struktureller Vielfalt geprägt:
- Sie umfasst alle künstlerischen Sparten wie Musik und Rhythmik, Theater und Tanz, Spiel und Zirkus, Bildende Kunst, Design und Architektur, Medien und Film, Erzählkunst und Literatur.
- Sie hat vielfältige Formate, wie z. B. kurzfristige Workshops, mittelfristige Projekte oder langfristige Kurse; Kreativangebote, Einrichtungs- und Veranstaltungsbesuche oder Festivals; kreativ-handwerkliches Arbeiten, historisches Forschen oder ästhetisches Entdecken,
- Sie findet in zahlreichen Institutionen statt und wird in vielen Strukturen ermöglicht, wie bei öffentlichen, freien und privaten Anbietern; in festen Häusern (z. B. Museen, Theater, Musikschulen, Jugendkunstschulen, Bibliotheken, Opern- und Konzerthäuser); in Vereinen und Initiativen, in kultur- bzw. medienpädagogischen Einrichtungen; in soziokulturellen, Jugend- und Kulturzentren; in Schulen und Kindertageseinrichtungen, in mobilen Angeboten, in Jugendszenen und im öffentlichen Raum; in Public-Private-Partnerships und in Familie,
- Sie wird von unterschiedlichen Professionen und Akteuren angeboten bzw. unterstützt: Kultur- und Medienpädagog/innen, Kulturvermittler/innen und -manager/innen; Lehrer/innen und Erzieher/innen; Jugend- und Sozialarbeiter/innen; Künstler/innen und Kunstschaffenden; Ehren- und Hauptamtlichen, Freischaffenden und Selbstständigen, Freunde und Familienmitglieder
2. Selbstverständnis und Potenziale der ausserschulischen Kulturellen Bildung
Außerschulische kulturelle Bildungsangebote bieten Kindern und Jugendlichen selbstbestimmte und oft auch selbstorganisierte Räume für ästhetische Erfahrungen als Ausgangspunkt für kulturelle Entwicklungs- und Bildungsprozesse. Dabei ist die Vielfalt der Träger und Ansätze sehr groß (siehe Kasten). Besonders geprägt wird das Profil durch die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe mit ihren spezifischen Prinzipien wie Lebensweltbezug, Interessen- und Stärkenorientierung, Diversität und Inklusion, Selbstwirksamkeit und Fehlerfreundlichkeit, Freiwilligkeit und Partizipation. Diese Prinzipien sind auch handlungsleitend für die Kulturelle Bildung in Kunst- und Kultureinrichtungen.
Außerschulische Kulturelle Bildung eröffnet damit gute Möglichkeiten, die Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen aktuell und bedarfsorientiert aufzugreifen. Ihre Konzepte sind methodisch und inhaltlich flexibel und offen; ihre Praxis bezieht sich auf Sozialraum und Lebenswelt, Jugend- und Subkulturen, zeitgenössische Kunstentwicklungen, digitale Realitäten und mediale Ausdrucksformen etc. Es werden lokale bis hin zu globalen Themen aufgegriffen, interkulturelle und internationale Begegnungen ermöglicht.
Außerschulische Kulturelle Bildung fördert den Dialog zwischen den Generationen: Heranwachsende und Erwachsene begegnen sich in wechselnden, häufig hierarchiearmen Konstellationen, können darin Rollen und deren Verhältnisse zueinander erproben und hinterfragen.
Außerschulische Kulturelle Bildung nutzt und gestaltet Orte, die durch Kunst, Kultur und Kreativität geprägt sind. Diese wirken durch ihre Ästhetik und Atmosphäre anregend für Bildungs- und Kommunikationsprozesse.
Kunst und Kultur stiften von jeher nicht nur Identität und Gemeinschaft, sondern sie sind auch Ausdruck von Kritik und Widerstand. In der außerschulischen Kulturellen Bildung können kritische Fragen gestellt und eigene Positionen entwickelt werden. So können junge Menschen soziale, politische, ökonomische oder ökologische Sensibilität, Haltung und Verantwortung entwickeln und leben. Dies sind wichtige Voraussetzungen für das Miteinander der Generationen und Kulturen, für europäisches und globales Bewusstsein sowie für den Einstieg in Engagement und Ehrenamt, in demokratisches Handeln und gesellschaftliche Mitgestaltung.
Die besondere Rolle und Potenziale von Freiräumen
Kinder und Jugendliche sehen sich gemeinsam mit ihrem Umfeld, wie in den letzten Jugendberichten und in den Shell-Jugendstudien dargelegt, mit einem gesellschaftlichen Leistungs- und Verwertbarkeitsdruck konfrontiert. Das Kindes- und Jugendalter ist der zentrale Lebensabschnitt, in welchem der Mensch seine eigene Persönlichkeit entwickelt und Facetten seiner Identität erprobt. In dieser Entwicklungsphase ist es besonders wichtig, dass er immer wieder auch dem nachgehen kann, was nicht geplant ist und ohne Steuerung durch Erwachsene stattfindet, was keinem unmittelbaren Zweck dient oder auf ein bestimmtes Ergebnis abzielt. Dazu braucht es:
- Räume im physischen Sinn: reale und virtuelle Räume zur eigenständigen und individuellen Entfaltung, zum Forschen und Entdecken, als Rückzugsmöglichkeit, für ungesteuert-kreative Kommunikations- und Aktionsräume, für Kinder- und Jugendkultur;
- Räume in zeitlicher Hinsicht: individuelle Möglichkeiten für gänzlich selbstbestimmte Interessen und Aktivitäten sowie für angebotsfreie Zeiten der Muße und Ruhe – also auch mit dem Recht, keine Angebote Kultureller Bildung wahrzunehmen;
- Emotionale Räume: einerseits Möglichkeiten, Gefühlen unverfälscht Ausdruck zu verleihen, und anderseits Räume, die von Druck oder Erwartungen entlastet sind;
- Offene Räume der Kultur und Kunst: Gelegenheiten für Kinder und Jugendlichen, Kunst und Kultur in ihrer Vielfalt an etablierten wie an ungewöhnlichen Orten kennen und erfahren zu lernen
Leitlinien für ausserschulische Akteure
Träger der außerschulischen Kulturellen Bildung sind in Hinblick auf die benannten Potenziale mit ihren Angeboten für Kinder und Jugendliche besonders wirksam, wenn sie zudem folgende Leitlinien umsetzen:
- Sie übernehmen Verantwortung und Anwaltschaft für die Rechte und Belange der jungen Generation und verstehen und zeigen sich im Sinne von Empowerment als Partner für Kinder und Jugendliche.
- Sie stellen einen Rahmen zur Verfügung, in dem sie gemeinsam und partizipativ mit Kindern und Jugendlichen ein zeitgemäßes, vielfältiges und eigenständiges Angebot unterbreiten und weiterentwickeln.
- Sie gewährleisten, dass Kulturelle Bildungsorte und -angebote offen und zugänglich für alle Kinder und Jugendliche sind. Soziale, kulturelle, ökonomische und individuelle Hürden, die das erschweren oder verhindern, müssen abgebaut und überwunden werden.
- Sie entwickeln ihre sozialräumlichen, künstlerischen und pädagogischen Konzepte mit weiteren Trägern permanent weiter und übernehmen dabei, v. a. in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Schulen, Mitverantwortung für Ganztagsbildung.
3. Selbstverständnis und Potenziale Kultureller Bildung im schulischen Kontext
Empirische Forschungen wie das 2. Jugend-KulturBarometer zeigen: Ohne schulisches Engagement für Kulturelle Bildung nimmt die Chancenungleichheit zu. Schule als vertrauter Ort bietet in der entscheidenden Phase des Kinder- und Jugendalters für alle Kinder und Jugendlichen einen verlässlichen und kontinuierlichen Zugang zu Kultureller Bildung über mindestens zehn (Schul-)Jahre hinweg. Kinder und Jugendliche können künstlerisch-kulturelle Ausdrucksformen kennenlernen und für sich entdecken. Das ist nicht nur für diejenigen entscheidend, in deren Freizeit- und Familienleben Kunst und Kultur eine geringe bis keine Rolle spielen.
Zu den gesellschaftlichen Funktionen der Schule gehören unter anderem Qualifikation, Sozialisation und Legitimation, das heißt, dass Kinder und Jugendliche auf die späteren Anforderungen in Beruf und Gesellschaft vorzubereitet sowie gesellschaftliche Grundwerte vermittelt werden. Kulturelle Bildung einschließlich der Medienbildung leistet als Bestandteil des schulischen Bildungsauftrags einen unverzichtbaren Beitrag dafür, dass die Schule diese Funktionen erfüllen kann. Insbesondere in den künstlerischen Schulfächern, aber auch in anderen Fächern und in vielen Angeboten darüber hinaus, z. B. in außerunterrichtlichen Projekten und Arbeitsgemeinschaften, unterstützt sie Persönlichkeits- und Kompetenzentwicklung, stärkt Lebens- und Berufsorientierung, ermöglicht Teilhabe- und Mitgestaltung, bereichert Schulleben und -entwicklung.
Fundiert ausgebildete Fachlehrer/innen in den Fächern Musik, Kunst und Theater sowie ausdifferenzierte Curricula und Fachdidaktiken sichern eine grundständige kulturelle Allgemeinbildung. Sie wird systematisch durch vielfältige Möglichkeiten zur eigenen künstlerischen Praxis, durch Reflexion ästhetischer Erfahrungen und theoretisches Fachwissen gewährleistet, was die künstlerischen Schulfächer eigenständig und nicht ersetzbar macht. Hinzu kommen weitere Fächer mit kulturellen, künstlerischen und/oder ästhetischen Inhalten; in vielen Fächern finden zunehmend Methoden der Kulturellen und der Medienbildung Eingang. Bereichert und unterstützt wird dies, indem Schule mit Partnern kooperiert: Es entstehen dadurch zusätzliche kulturelle Angebote und Begegnungen innerhalb und außerhalb von Unterricht und/oder dem Schulgebäude.
Besondere Potenziale bieten in diesem Zusammenhang die Ganztagsschulen. Gerade sie unterbreiten in Zusammenarbeit mit außerschulischen Trägern und anderen Professionen vielfältige künstlerisch-kulturelle Angebote, die die beschriebenen Potenziale der außerschulischen und der schulischen Kulturellen Bildung zusammenbringen.
Leitlinien für schulische Akteure
Schulen aller Organisationsformen sind in Hinblick auf die benannten Potenziale mit ihren Angeboten Kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche besonders wirksam, wenn sie sich an folgenden Leitlinien orientieren:
- Sie räumen Kunst, Kultur und Medien einen festen Platz im schulischen Alltag ein und stellen hierfür die entsprechen Ressourcen zur Verfügung. Dabei werden alle Mitglieder der Schulfamilie, Eltern, nicht-pädagogisches Personal und außerschulische Kooperationspartner, einbezogen.
- Sie verankern die künstlerischen Schulfächer und kulturellen Unterrichtsinhalte zeitlich und inhaltlich den Rahmen- und Fachlehrplänen entsprechend kontinuierlich und verlässlich. Sie bieten diese durch ausgebildete Fachlehrer/innen an. Für gelingende Kooperationen mit außerschulischen Akteuren der Kulturellen Bildung in (Ganztags-)Schulen und lokalen Bildungslandschaften ist entscheidend, dass ausgebildete und auf Kooperationen vorbereitete Fachlehrer/innen als qualifizierte Partner zur Verfügung stehen.
- Sie setzen entsprechend den Rahmenplänen ein Bildungskonzept im Sinne eines weiten Bildungsverständnisses um. Sie orientieren sich dabei am Subjekt, an der Lebenswelt und an den Entwicklungsphasen der Kinder und Jugendlichen. Dazu gilt es auch, die vielfältigen Formen des Lernens und die Prinzipien der Jugendarbeit und der außerschulischen Kulturellen Bildung ins schulische Lernen einzubeziehen und die Schule als lebendigen Ort nicht nur des Lernens, sondern des Lebens von Kindern und Jugendlichen zu begreifen.
- Sie tragen in Zusammenarbeit mit ihrem Schulträger für eine räumliche und sächliche Ausstattung Sorge, die für künstlerisch-kulturelle Aktivitäten von hoher Qualität benötigt wird.
- Sie nutzen die in den Schulgesetzen eröffneten Möglichkeiten sowie ihre zeitlichen und curricularen Handlungsspielräume, um unter Einbindung außerschulischer Akteure mehr Gelegenheiten und ein größeres Spektrum für künstlerisch-kulturelle Praxis an der Schule zu schaffen.
- Sie entwickeln und realisieren Ganztagsbildungskonzepte und Schulprogramme, die Kindern und Jugendlichen mehr Bildungs- und Teilhabechancen durch vielfältige kulturelle Zugänge und Freiräume jenseits des Unterrichts eröffnen.
4. Potenziale und Leitlinien der Zusammenarbeit zwischen ausserschulischer und schulischer Kultureller Bildung
Die empirische Forschung bestätigt, dass kulturelle Teilhabemöglichkeiten vor allem in Kooperationen von Schulen mit außerschulischen Partnern erweitert werden (z. B. 2. Jugend-KulturBarometer) und dass außerschulische Kulturelle Bildung und „Dritte Lernorte“ neben formalen Bildungseinrichtungen und der Familie wichtige Impulse für Bildung und Integration setzen (z. B. Bildungsbericht 2012).
Kinder und Jugendliche erhalten nur dann gerechte kulturelle Bildungschancen, wenn außerschulische und schulische Bildungsträger sich nicht nur innerhalb ihrer jeweiligen Systeme bewegen und entwickeln, sondern sich miteinander abstimmen und zusammenarbeiten. Je besser vernetzt die Angebote sind und je selbstverständlicher sie inhaltliche, methodische und räumliche Brücken zu anderen Lebens- und Bildungsbereichen schlagen, desto leichter ist es für Kinder und Jugendliche, an Kultureller Bildung nicht nur teilzuhaben, sondern Kunst und Kultur als durchgängiges Lebensprinzip verstehen zu lernen.
In vielen Jahren der Entwicklung, Erprobung und Reflexion von Kooperationen hat sich gezeigt: Wenn außerschulische und schulische Akteure zusammenarbeiten, ist dies herausfordernd und bereichernd zugleich. Einerseits müssen alle Beteiligten bereit sein, sich zu öffnen, zu hinterfragen und zu verändern. Andererseits befruchtet Kooperation: Verantwortung und Aufgaben können geteilt werden, Partner können von- und miteinander lernen.
Die unterschiedlichen Akteure vertreten eigenständige Aufträge, Prinzipien, Kompetenzen und Qualitäten. Beide Seiten sollten sich deshalb darüber im Klaren sein, dass Kooperation nicht bedeutet, dass Unterschiede geleugnet werden sollen. Schulische und außerschulische Bildungsangebote in ein produktives und offenes Miteinander zu bringen, ohne dabei die jeweilige Eigenständigkeit zu verlieren, ist das Kunststück, das es zu bewerkstelligen gilt. Wie Kooperationspartner ihre Angebote didaktisch und thematisch ausrichten, welchen methodischen Prinzipien sie folgen und wo die Aktivitäten stattfinden sollten, dafür gibt es kein Patentrezept. Richtschnur sollten immer die jeweiligen Zielgruppen und die damit verbundenen Ziele sein: Wenn es notwendig und sinnvoll erscheint, dann finden Kooperationsangebote in der Schule und im Unterricht oder in enger Verbindung zum Unterricht statt, wenn es passend und erforderlich ist, am „Dritten Ort“ und in der Freizeit.
Gemeinsames Selbstverständnis für die Kooperation von ausserschulischen und schulischen Akteuren
Achtung und Wertschätzung
Die Fachkräfte überwinden Berührungs- und Existenzängste ebenso wie Konkurrenzdenken. Sie wissen um die jeweiligen „Systemlogiken“ und die Bildungsqualitäten ihrer Partner, erkennen und anerkennen gegenseitig ihre spezifischen Kompetenzprofile und bringen sie professionell und dialogisch miteinander in Verbindung. Sie nehmen dabei Haltungen und Einstellungen ein, die ein offenes und wertschätzendes Verständnis füreinander ermöglichen – für Besonderheiten und Stärken, für die Grenzen und Nöte ihres Gegenübers.
Gemeinsame Bildungsziele und Entscheidungen
Schule und außerschulische Träger sind in gesamtgesellschaftliche und (bildungs-)politische Hierarchien und Entscheidungsstrukturen eingebunden, die reflektiert werden sollten. Beide Seiten ringen miteinander darum, dass ihre jeweiligen Bildungsansätze gleichberechtigt berücksichtigt werden. Auf Grundlage eines weiten Bildungsverständnisses vereinbaren sie gemeinsame Bildungsziele und entwickeln ein gemeinsames Konzept, um diese zu erreichen. Die Zusammenarbeit wird so organisiert, dass – entsprechend der jeweiligen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten – Entscheidungen und Kompetenzen geteilt und partizipative Planungsprozesse realisiert werden.
Erreichbarkeit, Transparenz und Verlässlichkeit
Alle Beteiligten müssen füreinander erreichbar und ansprechbar sein, indem sich außerschulische und schulische Partner sowohl auf Leitungs- wie auch Arbeitsebene auf entsprechende Zeiten, Orte und Formen einstellen sowie sensibel auf die Kommunikationsstile und -kulturen ihres Gegenübers eingehen. Damit die Angebote dem Bedarf und den zeitlichen bzw. räumlichen/mobilen Möglichkeiten von Kindern und Jugendlichen entsprechen, erfolgen Information und Abstimmung über das Wer, Was, Wo, Wann und Wie zwischen den Akteuren kontinuierlich, verlässlich und gegenseitig. Die Verbindlichkeit kann durch (Kooperations-)Verträge und (Rahmen-)Vereinbarungen gestützt werden. Unabhängig davon setzt Kooperation voraus, dass jeder – außerschulische wie schulische – Partner seine vereinbarte Rolle einhält und seinen Beitrag in der Umsetzung leistet.
Moderation, Beratung und Prozessbegleitung
Schulische und außerschulische Partner suchen und nutzen Berater/innen und Moderator/innen, die nicht nur Kommunikation und Organisation für kulturelle Kooperationsvorhaben unterstützen, sondern auch die einzelnen Institutionen in ihren Veränderungsprozessen begleiten.
Öffnung in Sozialraum und Bildungslandschaft
Zusammenarbeit wird nicht ausschließlich bilateral gefasst. Ein konsequent subjekt- und partizipationsorientierter Blick auf Bildung berücksichtigt, wie Kinder und Jugendliche ihr soziales Umfeld wahrnehmen und sich aneignen, in welchen Beziehungen sie zu Eltern und Freunden stehen, welche Ressourcen dort mobilisiert werden können und wo ihre prägenden Lebens- und Erlebniswelten sind.
Organisationsentwicklung und Professionalisierung
Alle Beteiligten – freie Träger der Kulturellen Bildung, öffentliche Kultureinrichtungen, Schulen etc. – sollten für die Qualitätssicherung Kultureller Bildung ihre Organisationen und Teams weiterentwickeln, professionalisieren und qualifizieren: Dies umfasst inhaltlich-pädagogische Fragen ebenso wie die Veränderung von Strukturen und Prozessen. Besonders bereichernd ist dabei die Einbindung möglichst vieler Kompetenzen innerhalb einer Organisation/eines Teams.
Kompetenz und Qualifizierung für Kooperationen
Es ist unverzichtbar, dass die einzelnen Fachkräfte für ihre Rolle und ihre Aufgaben – seien sie organisatorisch oder leitend, pädagogisch oder vermittelnd, unterstützend oder begleitend etc. – in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen qualifiziert sind: Nicht-Pädagogen/-innen werden inhaltlich und methodisch auf die spezifischen Bedingungen des Bildungsalltags vorbereitet, pädagogische Fachkräfte auf das Selbstverständnis und die Anforderungen künstlerischer Prozesse.
Notwendig ist zudem, dass alle Beteiligten für die Zusammenarbeit in Kooperationsteams kompetent sind. Die unterschiedlichen an Kooperationen beteiligten Fachkräfte – Lehrer/innen, Schulleiter/innen, Künstler/innen, Kultur- und Medienpädagog/innen, Kulturvermittler/innen, -manager/innen etc. – sollten daher nicht nur mehr voneinander wissen und sich gegenseitig wertschätzen, sondern durch entsprechende Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote auf die kooperative Projektarbeit und auf das sensible Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamt vorbereitet werden.
Zusätzlich sollten der positive Einfluss, das umfangreiche Wissen und die (kulturellen) Kompetenzen von Eltern, Gleichaltrigen, Ehrenamtlichen, Jugend- und Sozialarbeiter/innen und weiterem Schulpersonal berücksichtigt und eingebunden werden.
Verankerung auf Leitungsebene und im ganzen Team
Kooperative Rahmenkonzepte und Entwicklungsprozesse müssen, um nachhaltig wirksam zu sein, durch die Leitung der beteiligten Einrichtungen verantwortet und gesteuert werden: Sie entscheidet über Partnerschaften und Ressourcen, sie gewährleistet und sichert Qualitätssicherung und Kommunikation im Team und für die Kooperation. Erfolgreiche Kooperationen brauchen personelle, zeitliche und finanzielle Räume – und ein Team, das die Ziele und Wege teilt.
Diversitätsbewusstsein und Inklusion
Alle Strukturen, Kulturen, Prozesse und Praktiken werden diversitätsbewusst und inklusiv ausgerichtet und gestaltet. Das bedeutet nicht nur, dass Angebote für Kinder und Jugendliche diesem Anspruch gerecht werden, sondern auch, dass in der Zusammensetzung von Teams und Entscheidungsgremien berücksichtigt wird, wie heterogen unsere Gesellschaft ist.
Partizipation und Freiraum
In Kooperationen ermöglichen Bildungsanbieter Kindern und Jugendlichen Beteiligung und Freiräume, fördern Kinder- und Jugendkulturen und deren Eigensinn. Sie setzen sich verantwortlich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen ein. Dazu zählt auch, dass Angebote nicht für, sondern zuvorderst durch Kinder und Jugendliche selbst entwickelt werden.
5. Verbesserte Rahmenbedingungen für Kulturelle Bildung an der Schnittstelle ausserschulischer und schulischer Bildung
Öffentliche Träger der kulturellen Jugendbildung und Kultureinrichtungen, freie Träger und selbstorganisierte Anbieter, freischaffende Kulturpädagog/innen und Künstler/innen, Kindertagesstätten und Schulen, Familien und Jugendgruppen etc. können die genannten Herausforderungen nicht allein bewältigen. Sie benötigen entsprechende Rahmenbedingungen und Ressourcen. Für gerechte Teilhabechancen und gleichwertige Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen trägt die öffentliche Hand Verantwortung. Daraus ergibt sich der Auftrag an die jugend-, bildungs- und kulturpolitischen Akteure, die Lebenslagen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zum Ausgangspunkt ihres Handelns zu machen. Dies bedeutet nicht, dass Aufwachsen und Bildung öffentlich reguliert und gesteuert werden, sondern, dass Politik und Verwaltung Rahmenbedingungen schaffen, in denen schulische und außerschulische Bildungsakteure gemeinsam erfolgreich agieren können.
Kulturelle Bildung braucht auf allen Ebenen und in allen Ressorts besondere Aufmerksamkeit und nachhaltige Absicherung
Freie Träger der Kulturellen Bildung, öffentliche Kinder-, Jugend- und Kultureinrichtungen und Schulen müssen so ausgestattet werden, dass sie ihre Arbeit quantitativ und qualitativ leisten können. Dazu ist sowohl eine kontinuierliche Förderung von Institutionen als auch eine unterstützende Förderung von Projekten und Programmen nötig. Hierfür sind – auch angesichts der Grenzen, welche die Förderbudgets in allen Bereichen aufgrund der Schuldenbremse setzen – tragfähige und nachhaltige Finanzierungsstrategien zu entwickeln, die die außerschulischen und schulischen Träger der Kulturellen Bildung in ihrer Eigenständigkeit, Pluralität und ihrem spezifischen Bedarf anerkennen und ihre Zusammenarbeit fördern.
Die Förderung von Kooperationen von unterschiedlichen Institutionen, Feldern und Ebenen erfordert nicht nur ausreichende Finanzmittel für konkrete Angebote und qualifiziertes, angemessen bezahltes und abgesichertes künstlerisches und pädagogisches Personal, sondern darüber hinaus Ressourcen für Konzeptarbeit, Vermittlungsprozesse und Organisationsentwicklung. Es müssen Anlaufstellen vorhanden und ausgestattet sein sowie gesichert werden, die Berater/innen, Moderator/innen und Prozessbegleiter/innen für die Kooperationspraxis zur Verfügung stellen. Ebenso braucht es kompetente Ansprechpartner/innen für die Zusammenarbeit innerhalb der jeweiligen Einrichtungen. Zusätzlich braucht es Investitionen in die Fachentwicklung, in Aus-, Fort- und Weiterbildung der Akteure, in Wissenschaft und Forschung, in den fachlichen Austausch und Vernetzung, in Modellentwicklungen und Transferprojekte sowie in die Entwicklung und Etablierung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Kulturelle Bildung braucht die Zusammenarbeit unterschiedlicher Ebenen und Ressorts
Politik und Verwaltung müssen in den Bereichen Jugend, Bildung und Kultur grundsätzlich kooperieren und sich miteinander abstimmen, wenn es um die Entwicklung von Strategien, Finanzkonzepten oder Umsetzungsprogrammen für Kulturelle Bildung geht. Auch die Kommunen, die Länder und der Bund sollten nicht nur miteinander kommunizieren, sondern die verfassungsmäßig begrenzten, aber vorhandenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit in Bildungs- und Kulturfragen ausreizen. Dies bedarf konstruktiver Ansätze, wobei jedes Ressort und jede Ebene dafür Verantwortung übernimmt, dass einerseits die jeweils spezifische Zuständigkeit erfüllt wird, und zwar so, dass Kulturelle Bildung entsprechende Aufmerksamkeit erfährt. Darüber hinaus sollte das Denken und Handeln in abgegrenzten Zuständigkeiten überwunden und müssen Verantwortungsgemeinschaften gebildet werden, damit die Träger für Kulturelle Bildung Förderbedingungen erhalten, welche die Zusammenarbeit auf der Praxisebene erleichtern.
Der Bund hat eine wichtige Sicherungs- und Anregungsfunktion für Kulturelle Bildung
Es ist notwendig, dass das Bundesjugendministerium und das Bundesbildungsministerium ebenso wie die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien ihr je eigenes Förderprofil für Kulturelle Bildung erhalten und weiterentwickeln. Zusätzlich sind Modelle zu entwickeln, welche die Abstimmung zwischen diesen Ressorts verbessern und die Zivilgesellschaft (z. B. Bundesverbände) gemeinsam mit Ländern und Kommunen beteiligt. Grundlage sollten gemeinsame bundespolitische Bildungsziele und Vereinbarungen, wie diese umgesetzt werden, bilden. Kulturelle Bildung, die das Zusammenspiel von non-formaler, formaler und informeller Bildung gestaltet, ist integraler Bestandteil der Eigenständigen Jugendpolitik (EJP).
Der Bund trägt entscheidende Verantwortung dafür, dass Aufgaben im bundeszentralen Interesse sowie überregionale sowie internationale Vernetzung und Fachaustausch gewährleistet werden und dass die Arbeit bundesweiter Fachstrukturen nachhaltig gesichert wird. Es ist seine Aufgabe, Impulse für Qualitätsentwicklung und Qualifizierung in der Kulturellen Bildung zu geben. Er kann der außerschulischen und der schulischen Kulturellen Bildung durch die Förderung von Wettbewerben und von Öffentlichkeitsarbeit größere Aufmerksamkeit verschaffen. Das Ziel, flächendeckend Bildungslandschaften mit Kultureller Bildung und darüber hinaus kulturelle Bildungsanlässe zu schaffen, kann der Bund durch kontinuierliche Programme in einzelnen Ländern und Kommunen unterstützen, in welche die inhaltlichen und Strukturkompetenzen der lokalen Akteure und Verbände Kultureller Bildung einfließen sollten. Die Erkenntnisse vor Ort müssen auf Bundesebene reflektiert werden, um Erfahrungsaustausch und Transfer für andere Regionen sowie aus und in andere Länder zu gewährleisten.
Die Länder tragen zentrale Verantwortung für die schulische und außerschulische Kulturelle Bildung
Die Länder sind dafür verantwortlich, dass die künstlerischen Schulfächer in den Stundentafeln aller Schulformen und -stufen grundständig, eigenständig und in ausreichendem Umfang Bestand haben, dass dafür ausgebildete Lehrer/innen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Auch die Verankerung kultureller und ästhetischer Inhalte und Methoden sowie der Medienbildung als Querschnittsaufgabe in den schulischen Curricula ist eine wichtige Aufgabe, die auf Länderebene in den Ausbildungen verankert und mit entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrer/innen untersetzt werden muss.
Die Kultusministerkonferenz, die 2013 ihre Empfehlungen zur Kulturellen Bildung präzisiert hat, sollte diesen Handlungskatalog erweitern und mit entsprechenden Strategien und Aktivitäten die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unterstützen. Zudem sollte erfasst und evaluiert werden, wie die einzelnen Bundesländer die Vereinbarungen umsetzen und inwieweit Nachsteuerungsbedarf besteht.
Schulgesetze und Richtlinien haben bereits jetzt zahlreiche Verbindlichkeiten, Rahmenbedingungen und Möglichkeiten formuliert, wie außerschulische kulturelle Jugendarbeit sowie Kunst- und Kulturpartner in Schule einbezogen, wie Kooperationen gestaltet, Ganztagsmodelle umgesetzt und kulturelle Schulprofile entwickelt werden können. Prozesse der Kulturellen Schulentwicklung und die Entwicklung von Schulen hin zu einem Kultur- oder Medienprofil sollten unterstützt werden. Schulen benötigen ausreichend Finanzmittel und Entscheidungskompetenzen, um integrierte und ergänzende kulturelle Projekte in eigener Verantwortung/Entscheidung umzusetzen.
Die Länder tragen Verantwortung dafür, dass nach Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und entsprechend ihrer Kultur- und Bildungshoheit Infrastruktur und Projekte der außerschulischen Kulturellen Bildung aus Mitteln der Jugendhilfe, Kultur- und Bildungspolitik bedarfsgerecht gefördert werden. Diese Infrastruktursicherung sollte durch Förderprogramme für Kooperationsvorhaben und durch Modellvorhaben zur Erprobung besonderer Aspekte in der Kulturellen Bildung flankiert werden. Das schließt die internationale Dimension – z. B. durch Förderung von Fachkräfte-, Schüler/innen- und Jugendaustausch – immer ein.
Die Länder sollten zudem verstärkt Aus-, Weiter- und Fortbildung von Fachkräften (Kulturpädagog/innen, Künstler/innen und Kulturvermittler/innen etc.) für Kooperationen ermöglichen. Das Thema Kooperation ist fest in diesen Qualifizierungsangeboten sowie in der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Lehrer/innen zu verankern. Es braucht auch gemeinsame berufsbegleitende Fortbildung von schulischen und außerschulischen Mitarbeiter/innen sowie freischaffenden Akteur/innen. Zunehmend Bedeutung erlangt die Qualifizierung von Berater/innen und Moderator/innen, die Kooperations- und Organisationsentwicklungsprozesse begleiten.
Die Kommunen tragen die Verantwortung für die Kulturelle Bildung vor Ort
Kommunen nehmen eine besonders verantwortliche Rolle ein, wenn es um die Förderung von Kunst und Kultur in der Jugendarbeit und von Kultureller Bildung in der Kulturarbeit geht. Der Deutsche Städtetag hat sich in seinen Aachener und Münchner Erklärungen dazu bekannt, dass Kulturelle Bildung eine genuine Aufgabe der kommunalen Ebene ist. Daraus ergeben sich Förderkonsequenzen, die einzulösen sind. Kulturelle Jugendarbeit ist als Teil des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) Pflichtaufgabe der Kommunen und Kulturarbeit als Daseinsvorsorge eine verbindliche kommunale Aufgabe.
Kommunen auch als Schulträger tragen große Verantwortung, dass Ganztagsschulen ausgebaut sowie lokale Bildungslandschaften entwickelt werden. Sie unterstützen die zugehörigen Prozesse und sichern Ressourcen. Kulturelle Bildung ist in diese Strategie- und Umsetzungskonzepte adäquat zu implementieren. Die Schulentwicklungsplanung ist ebenso wie die Förderung der Vernetzung und Kooperation von Jugend-, Kultur- und Bildungseinrichtungen ein wesentliches Instrument hierfür.
Kommunen sollten Träger von Jugend- und Kulturarbeit, soziokulturelle, bürgerschaftliche und interkulturelle Initiativen, Mehrgenerationenhäusern und Nachbarschaftszentren sowie Kindertageseinrichtungen und Schulen in ihrer sozialräumlichen Öffnung unterstützen und dabei inklusive, diversitätsbewusste und generationenübergreifende Ansätze besonders stärken.