„Ich konnte doch nie malen.“ KI-gestütztes künstlerisches Arbeiten in der Klinischen Sozialarbeit
Abstract
Der Beitrag analysiert KI-gestützte Bildgenerierung als ästhetische Praxis in der Klinischen Sozialarbeit. Ausgangspunkt ist die Selbstzuschreibung „Ich konnte doch nie malen“, rekonstruiert als sozial vermittelte, biografisch verfestigte Wirklichkeitskonstruktion. Auf Basis von John Deweys Erfahrungslogik (Setzung–Wahrnehmung–Widerstand–Urteil) werden KI-Bildprozesse in digital vorstrukturierten Räumen untersucht. KI reorganisiert ästhetisches Handeln: Widerstand zeigt sich algorithmisch, Gestaltung als Urteilsarbeit. Der Beitrag sucht die professionellen Bedingungen dieser Praxis zu analysieren.
Ästhetische Selbstzuschreibungen und die Konstruktion von Wirklichkeit
Die Aussage „Ich konnte doch nie malen“ begegnet Akteur*innen in der klinischen Sozialarbeit meist schon dann, wenn nur die Idee eines kreativ-ästhetischen Tuns in den Raum gestellt wird. Verortet in der sozialwissenschaftlichen Forschung wird im nachfolgenden Artikel angestrebt, diese Aussage aus den Perspektiven der Soziologie, Sozialpädagogik, Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Psychologie sowie der Kulturellen Bildung zu de-konstruieren. Damit sollen Potenziale ausgelotet werden, wie künstlerisch-ästhetische Räume - sowohl analog wie digital transformiert - ein potenzielles Re-Konstruieren ermöglichen können.
In klinisch-sozialarbeiterischen Kontexten kann der Satz „Ich konnte doch nie malen“ nicht als zufällige oder situative Selbsteinschätzung, sondern als biografisch verdichtete Selbstzuschreibung gelesen werden, die im Sinne Erving Goffmans als Facework (Goffman 1955) dient. Sie verweist auf eine Erfahrungsgeschichte, in der ästhetisches Handeln nicht als offener Erprobungs- oder Ausdrucksraum, sondern primär als bewertete Leistung erfahren wurde. Der Satz fungiert damit als scheinbar selbstverständliche Beschreibung eigener Möglichkeiten und Grenzen, obwohl er auf sozial vermittelte Deutungen zurückgeht.
Diese Perspektive lässt sich wissenssoziologisch im Anschluss an Berger und Luckmann präzisieren. Wirklichkeit wird in ihrem Ansatz nicht als objektiv vorgegebene Ordnung verstanden, sondern als Ergebnis sozialer Konstruktionsprozesse. Durch Externalisierung, Objektivierung und Internalisierung verfestigen sich Handlungen und Deutungen zu Plausibilitätsstrukturen, die dem Subjekt als selbstverständlich erscheinen (vgl. Berger/Luckmann 2020, S. 65–83). Sozialisation beschreibt in diesem Zusammenhang den Prozess, in dem gesellschaftlich erzeugte Bedeutungen in das subjektive Bewusstsein eingehen und dort biografische Geltung erlangen (vgl. ebd., S. 141–156). Selbstzuschreibungen wie „nicht malen zu können“ sind in diesem Verständnis nicht Ausdruck individueller Dispositionen, sondern Resultat sozial vermittelter Bewertungs- und Deutungsgeschichten.
Gerade Selbstbilder, die sich auf das ästhetisch-bildnerische Tun beziehen, sind für solche Prozesse besonders anfällig, da ästhetisches Handeln häufig früh in institutionellen Kontexten erlebt wird, in denen Bewertung, Vergleich und Normierung wirksam sind. Wiederholte Erfahrungen, mit eigenen Ausdrucksversuchen unter normative Erwartungen zu geraten, können sich zu stabilen Deutungen eigener Gestaltungsmöglichkeiten verdichten. Die Aussage „Ich konnte doch nie malen“ verweist damit auf eine internalisierte Wirklichkeitskonstruktion, die dem Subjekt als biografische Tatsache erscheint und alternative Erfahrungen ästhetischen Handelns von vornherein ausschließt (vgl. Berger/Luckmann 2020, S. 171 ff.).
Diese wissenssoziologisch beschreibbare Verfestigung lässt sich handlungstheoretisch weiter präzisieren. Bandura beschreibt Selbstwirksamkeitserwartungen als zentrale Determinanten dafür, ob Handlungen initiiert, aufrechterhalten oder vorzeitig abgebrochen werden (vgl. Bandura 1977; Bandura 1997). Erwartungen eigener Unwirksamkeit führen demnach nicht nur zu Vermeidung, sondern strukturieren die Wahrnehmung von Handlungsmöglichkeiten selbst. Übertragen auf ästhetisches Handeln bedeutet dies: Wer sich selbst als „nicht malen könnend“ internalisiert hat, erwartet von vornherein keinen wirksamen Einfluss des eigenen Handelns auf das entstehende Ergebnis. Ästhetische Praxis wird dadurch nicht erst im Vollzug problematisch, sondern bereits auf der Ebene der Handlungseinleitung blockiert. Die Aussage „Ich konnte doch nie malen“ kann somit als Ausdruck einer dauerhaft reduzierten Selbstwirksamkeitserwartung verstanden werden, die ästhetisches Handeln bereits vor der ersten Setzung unwahrscheinlich macht.
In belasteten Lebenslagen, die im Kontext der klinischen Sozialarbeit als konstituierend angenommen werden können, gewinnt diese Konstellation zusätzliche Stabilität. Berger und Luckmann weisen darauf hin, dass internalisierte Wirklichkeiten insbesondere dort eine hohe Bindungskraft entfalten, wo alternative Deutungen nicht erfahrbar werden (vgl. Berger/Luckmann 2020, S. 171 ff.). Reduzierte Selbstwirksamkeitserwartungen im Sinne Banduras verstärken diesen Effekt, indem sie nicht nur bestimmte Deutungen stabilisieren, sondern auch das Erleben von Handlungsspielräumen begrenzen. Ästhetische Selbstzuschreibungen fügen sich damit in ein bereits eingeschränktes Erfahrungsspektrum ein und tragen zur Reproduktion eines Selbstbildes bei, das eigene Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten als grundsätzlich nicht bzw. kaum verfügbar erscheinen lässt.
Innerhalb des kunst- und kulturpädagogischen Diskurses der Sozialen Arbeit wird künstlerisch-ästhetische Praxis als eigenständige sozialpädagogische Handlungsform verhandelt, die genau an solchen biografischen Verfestigungen ansetzt. Mies und Meis verstehen künstlerische Verfahren nicht im Sinne kompensatorischer Förderung oder therapeutischer Substitution, sondern als sozialpädagogische Praxisformen, in denen subjektive Deutungen, Selbstbilder und soziale Positionierungen bearbeitbar werden, ohne funktionalisiert zu werden (vgl. Mies/Meis 2018). Ästhetisches Handeln eröffnet in dieser Perspektive einen Erfahrungsraum, in dem biografische Zuschreibungen sichtbar und verhandelbar werden, ohne bereits an normative Leistungsmaßstäbe gebunden zu sein. Staege knüpft daran an, indem sie ästhetische Erfahrung als eine Form sinnlich-leiblicher Weltaneignung beschreibt, die nicht auf kognitive Reflexion reduziert werden kann, sondern in der Erfahrung selbst bildend wirksam wird (vgl. Staege 2016).
Vor diesem Hintergrund erhält künstlerisch-ästhetische Praxis im Feld der Klinischen Sozialarbeit von jeher eine spezifische sozialpädagogische Relevanz. Sie eröffnet Situationen, in denen solche Wirklichkeitsdeutungen nicht argumentativ widerlegt, sondern im Handlungsvollzug irritiert werden können. Ästhetisches Handeln wird hier nicht als Leistungsnachweis verstanden, sondern als erfahrungsbasierter Prozess, in dem Setzungen vorgenommen, Wirkungen wahrgenommen und Entscheidungen revidiert werden können. In den nächsten Schritten werden zunächst diese Prozesse anhand von Deweys Theorie bezogen auf das analoge Schaffen analysiert, ehe eine Hinwendung zum gestaltenden Schaffen unter Einbindung von KI-Tools erfolgt.
Praxisbeispiel 1 (stationäre Suchthilfe)
In einer stationären Einrichtung der Suchthilfe steht im Rahmen eines offenen Freizeitangebots ein Atelier mit frei zugänglichen Farben, Papieren, Pinseln und Collagematerialien zur Verfügung. Einzelne Bewohner*innen reagieren auf die Einladung der Sozialarbeitenden jedoch bereits an der Tür mit dem Satz „Ich konnte doch nie malen“ und betreten den Raum mitunter buchstäblich nicht. Die Situation veranschaulicht präzise, wie sich biografisch verfestigte Wirklichkeitsdeutungen, Facework und reduzierte Selbstwirksamkeitserwartungen verschränken: Nicht das konkrete Material wird erprobt, sondern der Erfahrungsraum wird schon vor dem ersten Handeln als nicht zuständig für das eigene Selbst markiert. Klinisch-sozialarbeiterisch bedeutsam wird das Angebot daher erst dann, wenn das Atelier nicht als Ort ästhetischer Leistung, sondern als sozialpädagogisch gerahmter Probier-, Wahrnehmungs- und Ausdrucksraum geöffnet wird, in dem Setzungen ohne Beschämungsrisiko möglich sind und alternative Erfahrungen von Gestaltung überhaupt erst beginnen können. Um dies im Analogen zu ermöglichen, agieren Sozialarbeitende mit Wissen, Können und Engagement. Ob und wie digitale Tools dies unterstützen können, soll nachfolgend erörtert werden.
Von internalisierten Deutungen und Selbstwirksamkeit zu Erfahrung als epistemischer Gegenform
Wenn ästhetische Selbstzuschreibungen als internalisierte Wirklichkeitsdeutungen verstanden werden (Berger/Luckmann 2020) und zugleich als Erwartungsstrukturen, die Handlungsbeginn, Anstrengung und Persistenz steuern (Bandura 1977; 1997), stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen solche Deutungen praktisch irritierbar werden können. Albert Bandura zeigt, dass reduzierte Selbstwirksamkeitserwartungen nicht nur zu Vermeidung führen, sondern die Wahrnehmung möglicher Handlungsspielräume selbst strukturieren (Bandura 1977, S. 193 ff.). Ohne spezifische Erfahrungsbedingungen bleibt die Zuschreibung des Nicht-Könnens stabil, da Handlungen gar nicht erst initiiert oder frühzeitig abgebrochen werden.
An dieser Stelle greift John Deweys Theorie ästhetischer Erfahrung. Dewey entwickelt einen ästhetischen Erfahrungsbegriff, der nicht auf subjektive Innerlichkeit oder expressive Authentizität zielt, sondern auf die organisierte Relation von Handeln und Erfahren. Erfahrung entsteht dort, wo Konsequenzen eigenen Handelns wahrgenommen, durchgangen und in Beziehung zu einem sich formierenden Ganzen gesetzt werden (Dewey 2005 [1934]). Damit wird ästhetische Praxis zu einer spezifischen Form von Erkenntnis im Tun – und zu einem Erfahrungsmodus, der internalisierte Deutungen und Erwartungsstrukturen nicht argumentativ, sondern im Vollzug verschieben kann.
Deweys Theorie setzt an einem Punkt an, der für die Analyse ästhetischer Selbstzuschreibungen zentral ist: Sie löst ästhetisches Handeln aus der Alternative von „Können“ versus „Nicht-Können“ und verortet es stattdessen in einer spezifischen Erfahrungslogik. Kunst ist für Dewey weder Ausdruck innerer Zustände noch Ergebnis technischer Fertigkeiten, sondern eine verdichtete Form von Erfahrung, in der Handeln und Erfahren in ein strukturiertes Verhältnis treten.
Im Zentrum steht dabei die Unterscheidung von doing und undergoing. Handeln (doing) wird erst dann zu Erfahrung, wenn seine Konsequenzen nicht bloß eintreten, sondern wahrgenommen, durchgangen und gedeutet werden (undergoing). Dewey betont, dass Erfahrung nicht aus der bloßen Abfolge von Ereignissen entsteht, sondern aus ihrer Organisation: „Experience occurs continuously, because the interaction of live creature and environing conditions is involved in the very process of living“ (Dewey 2005 [1934], S. 36). Entscheidend ist, dass diese Interaktion als Zusammenhang erlebt wird.
Diese relationale Bestimmung von Erfahrung gewinnt im künstlerischen Handeln eine besondere Dichte. Dewey beschreibt Malen exemplarisch als Prozess, in dem jede einzelne Setzung in ihrer Wirkung bewusst durchgangen werden muss. Ein Maler, so Dewey, müsse „consciously undergo the effect of his every brush stroke“, andernfalls wisse er nicht, was er tue oder wohin seine Arbeit gehe (Dewey 2005 [1934], S. 47). Zugleich müsse jede einzelne Relation von Handeln und Erfahren in Bezug auf ein sich formierendes Ganzes gesehen werden. Dieses Erfassen von Relationen sei keine Vorstufe, sondern bereits eine anspruchsvolle Form des Denkens.
Damit verschiebt Dewey den Fokus ästhetischer Praxis. Ästhetische Ausdrucksfähigkeit liegt nicht in der spontanen Setzung oder im originellen Ausdruck, sondern in der Fähigkeit, Wahrnehmung, Handlung und Bedeutung in Beziehung zu setzen. Perception ist in diesem Sinne kein passives Registrieren, sondern ein aktiver, strukturierender Vorgang. Wahrnehmung bedeutet, Unterschiede, Widerstände und Veränderungen im Material zu erfassen und sie in den Fortgang des Handelns einzubeziehen (Dewey 2005 [1934], S. 52 ff.).
Ein zentrales Moment dieser Prozesslogik ist das, was Dewey als resistance bezeichnet. Material, Situation oder Medium antworten nicht beliebig auf menschliches Handeln, sondern setzen Widerstände. Diese Widerstände sind keine Störungen, sondern konstitutive Bedingungen von Erfahrung. Erst durch sie wird Handeln gezwungen, sich zu differenzieren, zu korrigieren und zu präzisieren. Für Dewey ist es gerade diese Spannung zwischen Setzung und Widerstand, die ästhetische Erfahrung trägt. Wo Widerstand fehlt, bleibt Erfahrung flach; wo er übermächtig wird, bricht sie ab. Deweys Begriff der resistance ist kein metaphorischer, sondern ein strukturierender Erfahrungsbegriff. Er bezeichnet die Weise, in der Material, Medium oder Situation dem handelnden Subjekt antwortet, ohne sich vollständig verfügbar zu machen. Dewey formuliert dies explizit im Kontext ästhetischer Erfahrung.
Damit ist resistance nicht als Hemmnis, sondern als epistemische Bedingung von Erfahrung bestimmt. Erst durch Widerstand wird Handlung gezwungen, sich zu differenzieren; Wahrnehmung gewinnt Kontur, und Korrektur wird notwendig. Für die hier angestrebte Argumentation ist entscheidend, dass Widerstand nicht voraussetzt, dass das Subjekt bereits „kann“, sondern dass es sich auf einen Prozess einlässt, in dem Wirkung und Gegenwirkung wahrnehmbar werden.
Diese Spannung entfaltet sich in einem charakteristischen rhythm. Dewey beschreibt ästhetische Prozesse als rhythmische Abfolge von Spannung und Lösung, von Vorstoß und Rücknahme, von Aktivität und rezeptivem Durchgang. Rhythmus ist dabei nicht äußerliche Wiederholung, sondern die zeitliche Organisation von Erfahrung, in der Phasen des Tuns und des Erleidens ineinandergreifen (Dewey 2005 [1934], S. 58 ff.). Gerade in dieser zeitlichen Organisation wird Erfahrung als zusammenhängend und bedeutsam erlebt.
Der Abschluss eines solchen Prozesses ist das, was Dewey als consummatory experience bzw. having an experience bezeichnet. Eine ästhetische Erfahrung ist dann „vollständig“, wenn sie eine innere Geschlossenheit erreicht hat – nicht im Sinne perfekter Ausführung, sondern als transformierte Situation. Die anfängliche Spannung ist nicht verschwunden, sondern in eine neue Ordnung überführt worden. Dewey betont, dass diese Schließung nicht äußerlich festgelegt ist, sondern aus dem Prozess selbst hervorgeht: „An experience has a unity that gives it its name“ (Dewey 2005 [1934], S. 37).
Für die hier verfolgte Argumentation ist diese Bestimmung entscheidend. Wenn ästhetische Selbstzuschreibungen als internalisierte Deutungen und reduzierte Selbstwirksamkeits-erwartungen verstanden werden, dann erklärt Deweys Theorie, unter welchen Bedingungen diese Deutungen praktisch irritierbar werden. Nicht der Nachweis von Können, sondern die Erfahrung organisierter Rückkopplung – Setzen, Wahrnehmen, Korrigieren, In-Beziehung-Setzen – ermöglicht es, Handeln wieder als wirksam zu erleben. Selbstwirksamkeit entsteht hier nicht als vorgängige Überzeugung, sondern als emergente Qualität des Prozesses.
In klinisch-sozialarbeiterischen Kontexten erhält diese Perspektive besondere Relevanz. Ästhetische Praxis wird nicht als Ausdruck innerer Kreativität gerahmt, sondern als strukturierter Erfahrungsraum, in dem Handlung trotz geringer Erwartungen – primär von den Adressat*innen an die eigenen Fähigkeiten - möglich wird. Die erste Setzung ist nicht Beweis eines Könnens, sondern eine Probehandlung; Widerstand ist kein Scheitern, sondern Bedingung von Erfahrung; Korrektur ist kein Fehler, sondern Denken im Vollzug. In diesem Sinne erlaubt Deweys Theorie, ästhetische Praxis als epistemische Gegenform zu internalisierten Zuschreibungen des Nicht-Könnens zu verstehen.
Von ästhetischer Erfahrung zu den strukturellen Bedingungen digital geprägter Praxis
Mit der Rekonstruktion ästhetischer Erfahrung im Anschluss an John Dewey ist ein theoretischer Horizont erreicht, der ästhetisches Handeln als organisierte Relation von Setzung, Wahrnehmung und Wirkung begreifbar macht. Erfahrung entsteht dort, wo Handlungen nicht isoliert bleiben, sondern ihre Konsequenzen wahrgenommen, durchgangen und im Hinblick auf ein sich formierendes Ganzes organisiert werden. Dieser Erfahrungsbegriff erlaubt es, ästhetische Praxis von Kompetenz- oder Produktlogiken zu lösen und stattdessen als prozessuale Form der Welt- und Selbstaneignung zu verstehen.
Zugleich wird an dieser Stelle deutlich, dass Deweys Theorie – bei aller Prozessualität – Voraussetzungen impliziert, die nicht unabhängig von räumlichen und kulturellen Bedingungen gedacht werden können. Erfahrung in seinem Sinne setzt voraus, dass Handlungen als probehafte Setzungen auftreten dürfen, dass Wirkungen nicht vollständig antizipiert sind und dass Widerstand als Antwort der Situation erfahrbar bleibt. Genau hier wird der Erfahrungsbegriff bewusst zurückgestellt. Nicht, weil er an Erklärungskraft verliert, sondern weil nun die Frage nach den Bedingungen seiner Möglichkeit in den Vordergrund rückt.
Eine tragfähige theoretische Brücke bietet Peter Brook mit seinem Konzept des „leeren Raums“. In Der leere Raum entwickelt Brook eine Minimaltheorie künstlerischen Handelns, die nicht an spezifische Materialien oder Institutionen gebunden ist, sondern an eine räumlich-soziale Konstellation. Ein Raum wird dort zum Ort ästhetischer Praxis, wo er von vorgegebenen Bedeutungen, Zwecken und Bewertungslogiken entlastet ist (Brook 1983 [1968]). Der „leere Raum“ bezeichnet keine empirische Leere, sondern eine normative Offenheit, die es erlaubt, Handlung als Versuch, Setzung und Probe zu begreifen. Der Raum antwortet nicht sofort; er lässt Handlung zunächst zu.
In dieser Perspektive lässt sich Brooks Konzeption als räumliche Entsprechung zu Deweys Erfahrungslogik lesen. Beide Ansätze teilen die Annahme, dass ästhetische Praxis nur dort möglich ist, wo Handlung nicht vollständig vorstrukturiert ist und Wirkung nicht vorweggenommen wird. Zugleich macht Brook explizit, was bei Dewey implizit bleibt: dass ästhetische Erfahrung räumliche Voraussetzungen hat. Erfahrung ist nicht nur eine Frage der Prozesslogik, sondern auch der Konstitution des Raums, in dem Handlung stattfindet.
Gerade diese Voraussetzung ist unter gegenwärtigen Bedingungen jedoch nicht mehr selbstverständlich. Räume konstituieren sich in analogen wie auch digitalen Formen: Oft getrennt, immer häufiger hybrid miteinander verbunden. Während im analogen ein Raum theoretisch leer sein kann, ist dies in digitalen Räumen faktisch, da technisch nicht möglich. Die an Brook anknüpfende und auf das zentrale Thema des Aufsatzes verweisende Frage lautet daher: Wie konstituiert sich ästhetische Praxis, wenn der Raum nicht leer ist? Zur Bearbeitung dieser Frage sind begriffliche Präzisierungen erforderlich. Der hier zugrunde gelegte Begriff der Digitalität bezeichnet nicht lediglich Prozesse technischer Digitalisierung oder Medialisierung, sondern eine umfassendere kulturelle Konstellation, in der Wahrnehmung, Kommunikation und Handlungsmöglichkeiten strukturell durch digitale Infrastrukturen, Plattformarchitekturen und algorithmische Logiken geprägt sind. Digitale Artefakte wirken dabei nicht additiv, sondern konstitutiv auf die Organisation von Erfahrung (vgl. Jörissen / Unterberg 2019).
Diese Konstitution digitaler Artefakte vollzieht sich nicht jenseits analoger Erfahrungsräume, sondern durchzieht diese. Analoge Räume sind nicht verschwunden; sie sind jedoch zunehmend hybridisiert. Erwartungshorizonte ästhetischer Praxis werden durch digitale Bildkulturen, durch algorithmisch geprägte Ästhetiken und durch permanente Vergleichsmöglichkeiten mitgeformt. Auch dort, wo mit Stift, Farbe oder Material gearbeitet wird, sind digitale Referenzsysteme präsent – als implizite Maßstäbe, als Vorbilder, als antizipierte Reaktionen eines virtuellen Publikums. Der Raum ist damit nicht leer, selbst wenn er materiell entlastet erscheint.
Diese Durchwebung lässt sich lebensweltlich präzisieren. Hans Thiersch hat mit dem Konzept lebensweltorientierter Sozialer Arbeit herausgearbeitet, dass Alltag nicht als neutraler Erfahrungsraum zu verstehen ist, sondern als durch Routinen, Deutungen und Machtverhältnisse strukturierte Wirklichkeit (Thiersch 1992). Lebenswelt ist stets bereits organisiert; sie eröffnet Handlungsmöglichkeiten und begrenzt sie zugleich. Wolfgang Hinte konkretisiert diese Perspektive sozialraumorientiert, indem er Lebensräume als durch institutionelle, infrastrukturelle und soziale Bedingungen geprägte Handlungsräume beschreibt, in denen Zugänge, Ressourcen und Möglichkeitsräume ungleich verteilt sind (Hinte 2019).
Unter Bedingungen von Digitalität verdichten sich diese Strukturierungen. Lebenswelten sind heute hybride Gefüge aus physischen und digitalen Räumen, in denen Aufmerksamkeit, Sichtbarkeit und Handlungsmöglichkeiten algorithmisch mitgesteuert werden. Empirische Studien des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest belegen diese Verschiebung. Die KIM-Studie 2024 zeigt, dass digitale Medien für Kinder selbstverständlicher Bestandteil des Alltags sind; die JIM-Studie 2024 weist aus, dass eine Mehrheit der Jugendlichen regelmäßig KI-basierte Anwendungen nutzt. Lebenswelt ist damit nicht nur mediatisiert, sondern zunehmend durch digitale Systeme ko-strukturiert.
Aus dieser Diagnose folgt eine analytische Verschiebung. Wenn ästhetische Praxis in nicht-leeren, digital vorstrukturierten Räumen stattfindet, dann kann ihre Analyse nicht auf ästhetische Prozesse allein beschränkt bleiben. Sie muss die strukturellen Bedingungen digitaler Praxis berücksichtigen. Genau an diesem Punkt setzt der Digitalisierungsdiskurs der Sozialen Arbeit an. Arbeiten von Nadia Kutscher und Udo Seelmeyer begreifen Digitalisierung nicht als methodische Erweiterung, sondern als Re-Organisation sozialer Praxis. Digitale Infrastrukturen verändern Sichtbarkeiten, Entscheidungslogiken und Formen professioneller Verantwortung.
Diese strukturelle Perspektive wird durch diskursanalytische Arbeiten weiter geschärft. Markus Eckl zeigt, dass der wissenschaftliche Digitalisierungsdiskurs selbst ordnend wirkt, indem er Problemdefinitionen, Deutungsrahmen und professionelle Selbstverständnisse prägt. Für KI-spezifische Anwendungen verdeutlicht Julian Löhe, dass algorithmische Systeme nicht nur Werkzeuge sind, sondern Handlungskonstellationen aktiv vorstrukturieren und Verantwortlichkeiten verschieben.
Damit ist der theoretische Rahmen gesetzt, in dem es die ästhetische Praxis in digitalen und KI-gestützten Räumen als veränderte Erfahrungsorganisation zu untersuchen gilt. Auf dieser Grundlage soll im nächsten Schritt erneut an Deweys Erfahrungsbegriffe angeknüpft werden – nun nicht als Ausgangspunkt, sondern als Prüfstein, um zu analysieren, wie sich Setzung, Wahrnehmung, Widerstand, Rhythmus und Schließung beim Erstellen von Bildern mit KI unter Bedingungen nicht-leerer Räume konkret vollziehen(können).
Dewey reloaded: KI-Bildgenerierung als ästhetischer Erfahrungsprozess in nicht-leeren Räumen
Vor dem Hintergrund der zuvor entfalteten Analyse digital vorstrukturierter Lebenswelten und der damit verbundenen Re-Organisation sozialer Praxis (Kutscher/Seelmeyer; Eckl; Löhe) ist KI-gestützte Bildgenerierung nicht als methodisches Zusatzinstrument, sondern als vorstrukturierter Erfahrungsraum zu verstehen. Digitale Systeme greifen in Wahrnehmung, Auswahl und Bewertung ein, noch bevor professionelle Deutung ansetzt. Für die ästhetische Praxis bedeutet dies, dass Erfahrung nicht in einem offenen Möglichkeitsraum beginnt, sondern in einem Raum, der bereits mit symbolischen Ordnungen, algorithmischen Vorschlägen und Vergleichslogiken durchzogen ist.
Diese Vorstrukturierung ist kultur- und bildungstheoretisch zu rahmen. Benjamin Jörissen und Lisa Unterberg beschreiben digitale kulturelle Bildung als ästhetische Auseinandersetzung mit gegebenen medialen und symbolischen Ordnungen. Subjekte handeln nicht frei von diesen Ordnungen, sondern in reflexiver Bezugnahme auf sie. Ästhetische Erfahrung entsteht damit nicht als autonome Setzung, sondern als Aushandlung mit vorgeprägten Möglichkeitsfeldern (Jörissen/Unterberg 2019). Diese Perspektive ist für den vorliegenden Zusammenhang leitend, da sie erlaubt, KI-Bildgenerierung nicht als Verlust ästhetischer Erfahrung, sondern als transformierte Erfahrungsform zu analysieren.
Auf dieser Grundlage lassen sich Deweys Kategorien als analytische Prüfsteine einsetzen, um den digitalen Prozess zu präzisieren. Die erste Setzung (doing) vollzieht sich im KI-Kontext als Prompting. Sprachliche, visuelle oder parametrische Eingaben initiieren den Gestaltungsprozess. Diese Setzung richtet sich nicht auf ein rohes Material, sondern auf ein System probabilistischer Antwortstrukturen. Gleichwohl bleibt sie eine Handlung, deren Folgen nicht vollständig antizipierbar sind: Identische Prompts führen nicht notwendig zu identischen Bildern, generierte Ergebnisse sind nicht exakt reproduzierbar. Diese algorithmische Kontingenz erfüllt funktional das, was Dewey als resistance bestimmt. Widerstand entsteht hier nicht aus Materialträgheit, sondern aus der Eigenlogik algorithmischer Antwort. Deweys Zuspitzung, dass Erfahrung dort ausbleibt, wo Widerstand fehlt, erhält unter KI-Bedingungen eine strukturelle Dimension.
Das undergoing realisiert sich in der Bildbetrachtung. Erfahrung entsteht nicht im raschen Durchlauf von Outputs, sondern in der bewussten Wahrnehmung der Differenz zwischen intendierter Vorstellung und generiertem Bild. Deweys Forderung, die Wirkung der eigenen Setzung „consciously undergo“ zu müssen (Dewey 2005 [1934], S. 47), konkretisiert sich hier als Urteilsarbeit: In der präzisen Ablehnung – etwa „nicht dieses Blau“, „zu kantig“, „zu realistisch“ – vollzieht sich kein Scheitern, sondern ästhetisches Denken im Vollzug. Gerade diese differenzierende Urteilsfähigkeit wird sichtbar, wo sich biografisch die Selbstzuschreibung „Ich konnte doch nie malen“ verfestigt hat.
In dieser Urteilsarbeit wird zugleich eine Selbstwirksamkeitserfahrung im Sinne von Bandura sichtbar. Selbstwirksamkeit entsteht hier nicht aus technischer Produktion, sondern aus der Erfahrung, Wahrnehmung zu differenzieren und Entscheidungen gezielt steuern zu können (Bandura 1997). Die KI fungiert dabei nicht als Ersatz ästhetischer Kompetenz, sondern als Resonanzfläche, an der Urteilskraft erfahrbar wird. Der Ort ästhetischer Kompetenz verschiebt sich damit vom handwerklichen Hervorbringen zur sprachlichen Präzisierung und reflexiven Aushandlung von Vorstellungen.
Die Aushandlungsprozesse sind iterativ organisiert. Prompt, Bild, Korrektur und erneute Setzung bilden einen Rhythmus, der Deweys zeitliche Organisation ästhetischer Erfahrung aufnimmt, jedoch verdichtet. Erfahrung bleibt dort zusammenhängend, wo Iterationen nicht beliebig aneinandergereiht werden, sondern als gerichtete Folge erlebt werden. Gestaltungs- und Bildungsforschung beschreibt diese Praxis als Verschiebung zu kuratorischer Autorschaft, in der Auswahl, Gewichtung und Abbruch konstitutiv sind (Vartiainen/Tedre 2023). Anschlussfähig daran zeigen Gerland/Niediek (2023) sowie Gerland/Niediek/Dobslaw (2022) im Kontext von Teilhabe (Projekt „be smart“) unter Einbezug von Musik-Apps ,,dass digitale Artefakte in inklusiven Kontexten dann erfahrungsbildend wirken, wenn Auswahl- und Reflexionsschritte explizit gerahmt werden. Dieser Befund ist für Dewey reloaded zentral: Erfahrung entsteht nicht „im Output“, sondern in der Organisation einer Folge von doing/undergoing-Relationen, die Urteil und Weiterarbeit ermöglicht.
Die consummatory experience vollzieht sich im KI-Kontext selten als fertiges Objekt. Schließung entsteht vielmehr als Entscheidung, den Prozess zu beenden, weil eine stimmige Relation erreicht ist. Deweys Bestimmung der Einheit der Erfahrung („An experience has a unity that gives it its name“, Dewey 2005 [1934], S. 37) lässt sich hier als prozessuale Stimmigkeit lesen. Diese Form der Schließung ist klinisch-sozialarbeiterisch anschlussfähig, da sie Autorschaft und Verantwortung an Urteil und Entscheidung bindet, nicht an Produktqualität (Hofmann 2022).
Der Bezug auf Shojaei et al. (2024) ist an dieser Stelle klinisch-sozialarbeiterisch relevant, weil er denselben Punkt empirisch im therapeutischen Kontext schärft: KI-generierte Bilder werden dort wirksam, wo sie als Medium biografischer Bedeutungsarbeit genutzt werden – als Anlass, Erfahrungen zu externalisieren, zu betrachten, zu deuten und weiter zu bearbeiten. Das stützt den Dewey-reloaded-Ansatz insofern, dass Erfahrung im relationalen Vollzug entsteht, nicht im Artefakt.
Die hier beschriebene Aushandlung lässt sich ergänzend mit Hartmut Rosa zuspitzen, ohne Dewey zu ersetzen. Resonanz setzt Unverfügbarkeit voraus („Resonanz ist nicht machbar, nicht erzwingbar“, Rosa 2016, S. 298). Unter KI-Bedingungen wird Unverfügbarkeit nicht aufgehoben, sondern neu konfiguriert: Die algorithmische Kontingenz – begrenzte Vorhersagbarkeit und fehlende exakte Reproduzierbarkeit – kann als Unverfügbarkeit gelesen werden, die Erfahrung trägt, sofern sie nicht instrumentalisiert, sondern relational bearbeitet wird. In dieser Perspektive vertieft Rosa Deweys resistance als Voraussetzung antwortender Weltbeziehung.
Aus der Analyse folgt schließlich eine Anschlussfrage, die aus klinischer Praxis heraus naheliegt und den Übergang zur ethisch-professionellen Rahmung eröffnet, ohne sie vorwegzunehmen: Wenn KI-gestützte ästhetische Prozesse Selbstwirksamkeit, Urteilskraft und – unter Bedingungen algorithmischer Kontingenz – Resonanz ermöglichen können, unter welchen professionellen Bedingungen kann Klinische Sozialarbeit solche Prozesse so rahmen, dass die Dewey’sche Erfahrungsrelation (Setzung–Wahrnehmung–Widerstand–Urteil–Schließung) stabil bleibt und nicht in neue Formen von Fremdsteuerung, normativer Zuschreibung oder Beschämung kippt?
Praxisbeispiel 2 (ambulante aufsuchende Einzelfallhilfe)
In der aufsuchenden Einzelfallhilfe entwickelt eine Masterstudierende gemeinsam mit einer Adressatin mittels KI-Bildgenerierung zunächst einfache Bildbeschreibungen wie „Blume auf der Wiese“. Die Frau lehnte zuvor diverse Angebote des kreativen Gestaltens ab. Auch beim Vorschlag, mit KI-gestützten Tools zu „malen“, betont sie zu Beginn, sie könne „nicht malen“. Zunächst zögernd formuliert sie, dass eine Blume auf der Wiese „gemalt“ werden solle. Sie betrachtet die generierten Bilder aufmerksam, kommentiert einzelne Elemente, verwirft Farbigkeiten, verändert Formen und wagt zunehmend komplexere Prompts. Schließlich beschreibt sie sich selbst in einer gewünschten Umgebung, modifiziert das Bild über mehrere Runden teils grundlegend und bittet am Ende ausdrücklich um einen Ausdruck, den sie stolz in ihrer Küche aufhängt. Das Beispiel zeigt, dass ästhetische Erfahrung im KI-gestützten Setting nicht im technischen Hervorbringen eines Bildes liegt, sondern in der iterativen Relation von Setzung, Wahrnehmung, Korrektur und Entscheidung. Gerade die Möglichkeit, Ergebnisse anzusehen, zurückzuweisen und neu zu fassen, macht Urteilskraft und Selbstwirksamkeit erfahrbar, ohne die Adressatin auf vorausgesetzte handwerkliche Fertigkeiten zu verpflichten.
Professionelle und ethische Rahmung KI-gestützter ästhetischer Praxis in der Klinischen Sozialarbeit
Die professionsethische Bewertung KI-gestützter ästhetischer Praxis in der Klinischen Sozialarbeit muss über individuelle Erfahrungsgewinne hinaus die strukturellen Bedingungen digitaler Systeme berücksichtigen. Wenn ästhetische Erfahrung – wie gezeigt – unter bestimmten Voraussetzungen Selbstwirksamkeit, Urteilsfähigkeit und relationale Offenheit ermöglichen kann, dann ist diese Möglichkeit nicht voraussetzungslos, sondern an Fragen von Macht, Zugang, Kontrolle und Schutz gebunden.
Als normativer Bezugspunkt ist die Konzeption der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession zentral. Silvia Staub-Bernasconi bestimmt professionelle Praxis im Rahmen des Tripelmandats als zugleich adressat*innenorientiert, gesellschaftlich verantwortet und professionsethisch gebunden. Für KI-gestützte ästhetische Interventionen folgt daraus, dass Fragen der Autorschaft, der Anerkennung und der Subjektposition den Kern professioneller Verantwortung betreffen. Wo algorithmische Systeme ästhetische Vorschläge generieren, verschieben sich Zuschreibungen von Kreativität, Leistung und Entscheidungsmacht. Eine menschenrechtsorientierte Rahmung verlangt hier, die Zurechenbarkeit ästhetischer Entscheidungen beim Subjekt zu belassen und Formen subtiler Fremdsteuerung, Beschämung oder normativer Überformung aktiv zu begrenzen.
Dabei gilt es insbesondere algorithmische Verzerrungen (Bias) zu berücksichtigen. KI-gestützte Bildgeneratoren greifen auf Trainingsdaten zurück, in denen gesellschaftliche Ungleichheiten, stereotype Darstellungen und kulturelle Dominanzen eingeschrieben sind. Der sozialarbeitswissenschaftliche KI-Diskurs betont, dass solche Verzerrungen nicht als technische Randabweichungen zu behandeln sind, sondern als strukturierende Ungleichheitsmechanismen, durch die Sichtbarkeiten hergestellt und andere systematisch ausgeblendet werden (Kutscher; Linnemann/Löhe/Rottkemper 2025). Für ästhetische Praxis bedeutet dies, dass Bildvorschläge normativ gerahmt sind, noch bevor Subjekte urteilen können. Professionelle Verantwortung besteht darin, Bias sichtbar zu machen und als Gegenstand ästhetischer Urteils- und Reflexionsarbeit zu behandeln – nicht als individuelles „Fehlurteil“.
Eng damit verbunden sind Fragen der Zugänglichkeit. Lebenswelt- und sozialraumorientierte Perspektiven machen deutlich, dass Zugänge zu KI-gestützten Tools sozial und ökonomisch ungleich verteilt sind. Wolfgang Hinte beschreibt soziale Räume als ungleich strukturierte Arrangements von Ressourcen. Viele KI-Anwendungen sind kostenpflichtig oder in ihren kostenlosen Versionen funktional eingeschränkt. Diese ökonomische Selektivität prägt, wer welche ästhetische Erfahrung machen kann und unter welchen Bedingungen. Lebensweltorientierte Soziale Arbeit im Sinne von Hans Thiersch verlangt daher, solche Voraussetzungen ausdrücklich zu berücksichtigen und Zugänge aktiv zu gestalten, statt ökonomische Barrieren zu individualisieren.
Für klinische Kontexte ist darüber hinaus der Datenschutz zentral. KI-gestützte Tools arbeiten häufig cloudbasiert; Bild- und Texteingaben können gespeichert, weiterverarbeitet oder für Trainingszwecke genutzt werden. Aus professionsethischer Sicht ist dies nicht nur eine rechtliche, sondern eine klinische Schutzfrage, da in ästhetischen Prozessen biografisch sensible Inhalte berührt werden. Löhe betont, dass Transparenz über Datenverarbeitung, informierte Einwilligung und die bewusste Begrenzung von Datenspuren zu den Grundbedingungen professioneller Praxis gehören. Empirische Befunde aus kunsttherapeutischen Kontexten (Shojaei et al. 2024) zeigen, dass KI-generierte Bilder nur dann erfahrungsrelevant werden, wenn sie in geschützte, datensensible und dialogisch gerahmte Prozesse eingebettet sind.
Ästhetische Erfahrung, professionelle Rahmung und Re-Konstruktion von Wirklichkeit
KI-gestützte ästhetische Praxis ist kulturtheoretisch betrachtet kein freier Ausdrucksraum, sondern eine Auseinandersetzung mit vorstrukturierten symbolischen Ordnungen. Benjamin Jörissen beschreibt digitale kulturelle Bildung entsprechend als reflexive Praxis, in der Subjekte Wahrnehmung und Urteil im Umgang mit gegebenen medialen Angeboten ausbilden. Digitale Artefakte sind damit nicht neutral, sondern kulturell gerahmt; Bildung vollzieht sich als Aushandlung mit diesen Ordnungen, nicht als deren Aufhebung (Jörissen 2019). Genau hier lässt sich die zuvor entwickelte Erfahrungslogik präzise verorten: Nicht das Artefakt ist bildend, sondern die relationale Arbeit am Urteil.
Erfahrungstheoretisch bleibt John Dewey damit zentral. Auch im digitalen Vollzug organisieren sich ästhetische Prozesse als Relation von Setzung, Wahrnehmung, Widerstand und Schließung. Deweys Bestimmung, dass Erfahrung nur dort entsteht, wo Widerstand wirksam wird (vgl. Dewey 2005 [1934]), behält ihre Gültigkeit, wird jedoch transformiert: algorithmische Kontingenz ersetzt nicht den Widerstand, sondern reorganisiert ihn. Ästhetische Bildung im Sinne von Jörg Zirfas und Leopold Klepacki ist unter diesen Bedingungen nicht an handwerklich-technische Fertigkeiten gebunden, sondern an Wahrnehmungsdifferenzierung und begründete Urteilsbildung – unabhängig vom Medium (Zirfas/Klepacki 2009).
Handlungstheoretisch lässt sich dieser Prozess als Selbstwirksamkeitserfahrung präzisieren. Im Sinne von Bandura entsteht Wirksamkeit nicht aus der Beherrschung eines Instruments, sondern aus der Erfahrung, dass eigene Urteile den Verlauf eines Prozesses beeinflussen („beliefs in one’s capabilities to organize and execute the courses of action required“, Bandura 1997, S. 3). Gerade das differenzierte Verwerfen, Präzisieren und Neu-Setzen in KI-gestützten Bildprozessen macht diese Wirksamkeit erfahrbar. Interaktionstheoretisch erklärt Goffman, warum diese Erfahrung eine Schwelle berührt: Die Selbstzuschreibung „Ich konnte doch nie malen“ fungiert häufig als Facework, als Schutz vor antizipiertem Gesichtsverlust. Wird Urteilskraft jedoch unter anerkennenden Bedingungen erfahrbar, kann diese Schutzfunktion ihre Notwendigkeit verlieren – ohne beschämende Konfrontation (Goffman 1955).
Diese Prozesse sind nicht individuell isoliert zu betrachten. Sozialraumorientiert (Hinte) und lebensweltorientiert (Thiersch) sind Zugänge, Ressourcen und Schutzbedingungen mitzudenken. Digitale ästhetische Praxis ist voraussetzungsvoll; sie verlangt professionelle Rahmung, um Ungleichheiten, Überforderung und implizite Normierungen zu begrenzen. Professionsethisch ergibt sich im Anschluss an Silvia Staub-Bernasconi eine klare Verpflichtung: KI-gestützte ästhetische Verfahren sind nur dort legitim, wo Autonomie, Würde und Teilhabe gegenüber algorithmischer Vorstrukturierung, Bias und ökonomischer Exklusion gesichert werden.
In dieser mehrstufigen Rückbindung wird schließlich wissenssoziologisch sichtbar (Berger/Luckmann), worum es im Kern geht: KI-gestützte ästhetische Praxis kann – sozialpädagogisch begleitet und kritisch reflektiert – neue Erfahrungen von Konstruktion ermöglichen und damit biografisch verfestigte Wirklichkeitsdeutungen irritierbar machen. „Ich konnte doch nie malen“ ist dann nicht Endpunkt, sondern Anfangspunkt einer Re-Konstruktion von Wirklichkeit im Medium ästhetischer Erfahrung.