Kulturelle Bildung in ländlichen Räumen vor und nach 1990 ― Zugänge zu Kunst und Kultur im ostdeutschen Wandel

Artikel-Metadaten

von Livia Knebel

Erscheinungsjahr: 2024

Abstract

Hilmar Hoffmann's „Kultur für alle" hat 50 Jahre nach dem Erscheinen wenig an Aktualität verloren. Besonders in den strukturschwachen, ländlichen Räumen Deutschlands versucht man heute mit viel Mühe und Aufwand, Menschen einen niedrigschwelligen Zugang zu Kunst- und Kulturangeboten und vor allem Kindern und Jugendlichen aktive Teilhabe zu ermöglichen. Während die Bedeutung und die positiven Effekte der Kulturellen Bildung, wie das Erleben von Selbstwirksamkeit und Differenzerfahrungen, die Verbesserung und Vertiefung von Erlerntem, eine Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsfindung, indes anerkannt ist, mangelt es jenseits der großen Städte vielerorts an stabilen Strukturen Kultureller Bildung. Der Blick auf die DDR-Kulturpolitik scheint in diesem Zusammenhang im öffentlichen Diskurs des seit über 30 Jahren vereinigten Deutschlands nahezu komplett zu fehlen. Dabei würde sich dieser für eine umfassende und ausdifferenzierte Diskussion und zur Erarbeitung von modernen kulturellen Bildungsstrategien durchaus lohnen. Denn vieles, was in der BRD seit Anfang der 1970er gefordert wurde, war im Arbeiter- und Bauernstaat zu diesem Zeitpunkt bereits gelebte Praxis. Welchen Stellenwert Kulturelle Bildung in den vergangenen 30 Jahren, der Gegenwart sowie im Kontext aktueller Transformationen hat, wird folgend am Beispiel Sachsens und insbesondere des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesiens beschrieben.

Selbstverständnis und Strukturen der Kulturarbeit in Ostdeutschland

„Kultur für alle“ – so lautet das Plädoyer eines der bekanntesten Kulturpolitiker Deutschlands, Hilmar Hoffmann. Der SPD-Politiker war von 1970 bis 1990 Kulturdezernent der Stadt Frankfurt am Main und setzte sich zeit seines Lebens für eine breite gesellschaftliche Teilhabe an Kultur ein. In seiner Antrittsrede vom 12. November 1970 vor dem Frankfurter Stadtrat erklärte er:

„Kulturpolitik, die nur die Sache selbst sieht, die vermittelt werden soll, [...] bleibt sinnlos, wenn sie nicht gleichzeitig die notwendigen Voraussetzungen schafft, dass jeder Bürger unterschiedslos daran teilhaben kann.“ (Hoffmann 1993:4f.)

Mit seiner Politik und seinen folgenden Veröffentlichungen läutete er vor allem im Verbund mit Herrmann Glaser und dem SPD-dominierten Kulturausschuss des Deutschen Städtetages ein neues Kulturverständnis in der BRD ein. Die strikten Kategorien des klassischen Kulturbegriffs mit traditionellen Institutionen wie Opern, Theatern, Konzerthäusern und Museen sollten aufgeweicht und um moderne, sozialraumorientierte Bereiche wie Alternativ- und Freizeitkultur erweitert werden. Vor allem sollte jeder Mensch über die Rezeption hinaus an Kunst und Kultur partizipieren können, was bisher in der BRD vorrangig einem elitären Bildungsbürgertum vorbehalten war (vgl. Adorno 1956:555f.). So fand Hoffmanns Anspruch auf kulturelle Teilhabe, die vor allem in den Feldern der Kulturellen Bildung über die folgenden Jahrzehnte ihren Weg in die verschiedensten Bereiche der Gesellschaft. Auch in der Sozialen Arbeit ist sie als anerkannte und in der Praxis weit verbreitete Methode zur Stärkung einer Vielzahl unterschiedlicher Kompetenzen, vor allem junger Menschen, längst etabliert. Doch auch heute noch, 50 Jahre später, scheinen Hilmar Hoffmanns Texte im vereinten Deutschland wenig an Aktualität verloren zu haben und wurden anlässlich seines Todes im Jahr 2018 erneut vielfach zitiert und diskutiert (vgl. Deutschlandfunk 2018). Besonders in den strukturschwachen, ländlichen Räumen Deutschlands versucht man heute mit viel Mühe und Aufwand, den Menschen einen niedrigschwelligen Zugang zu Kunst- und Kulturangeboten und vor allem Kindern und Jugendlichen aktive Teilhabe zu ermöglichen. Während die Bedeutung und die positiven Effekte der Kulturellen Bildung, wie das Erleben von Selbstwirksamkeit und Differenzerfahrungen, die Verbesserung und Vertiefung von Erlerntem, eine Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsfindung etc., kaum noch grundsätzlich in Frage stehen, mangelt es dennoch jenseits der großen Städte und urbanen Zentren vielerorts an stabilen Strukturen (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2019). Der Blick auf die DDR-Kulturpolitik scheint in diesem Zusammenhang im öffentlichen Diskurs des seit über 30 Jahren vereinigten Deutschlands nahezu komplett zu fehlen.

Dabei würde sich dieser für eine umfassende und ausdifferenzierte Diskussion und zur Erarbeitung von modernen kulturellen Bildungsstrategien durchaus lohnen. Denn vieles, was in der BRD seit Anfang der 1970er gefordert wurde, war in der DDR zu diesem Zeitpunkt bereits gelebte Praxis. Wenngleich sich auch die Begrifflichkeiten und Ziele von denen der Kulturpolitik in der BRD maßgeblich unterschieden, sind Praxis und Maßnahmen des SED-Staates zum Aufbau und Unterhalt einer vollumfänglichen kulturellen Infrastruktur, die jede/n Bürger*in erreicht, insbesondere im Kontext aktueller Herausforderungen der kulturellen Bildungsarbeit, beachtenswert. In der DDR wurden Kultur und Kulturelle Bildung mit „geistig-kulturellem Leben der Werktätigen“, „Kulturpropaganda“, „allseitiger Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit“ und „künstlerischem Volksschaffen“ (Mandel/Wolf 2020:12) beschrieben. Das 1954 gegründete Ministerium für Kultur hatte neben der Förderung der Bereiche bildende und darstellende Kunst, Musik, Film und schöne Literatur die Aufgabe, kulturelle Massenarbeit sowie künstlerischen Nachwuchs und Lehranstalten zu organisieren. Aufsichtshoheit oblag dem Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Allein diese Zuständigkeit lässt Rückschlüsse auf die funktionalen Zwecke der DDR-Kulturpolitik zu. Natürlich darf bei der Gesamtbetrachtung des Kulturlebens in der DDR nicht vernachlässigt werden, dass der Staat mit seinem breiten Kulturbegriff und dem umfänglichen Netz an Beteiligungsangeboten ein stringentes, parteipolitisches Ziel verfolgte. Über die Kultur und künstlerische Tätigkeiten galt es, möglichst vollumfänglich sozialistische Werte zu vermitteln und gesellschaftlich tief zu verankern. Durch das Arbeitsprogramm des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds (FDGB) zur Entfaltung der kulturellen Massenarbeit waren staatliche Betriebe bereits ab 1950 verpflichtet, ihrer Mitarbeiter*innenschaft Kulturangebote und Teilnahmemöglichkeiten zu bieten. Es wurden z.B. künstlerisch-praktische oder handwerkliche Zirkel und Arbeitsgemeinschaften organisiert genauso wie Theater- oder Ausstellungsbesuche, politische Vorträge, Tanzveranstaltungen und Feste (vgl. Mandel 2021). Dies geschah u.a. durch die Etablierung von Kulturhäusern – auch und gerade in den dünner besiedelten ländlichen Räumen. Im Jugendfördergesetz der DDR wurde den Kulturstätten und der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen am Aufbau und Erhalt dieser ebenfalls besondere Bedeutung beigemessen (vgl. Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik/Jugendfördergesetz 1950: § 5). Ab 1968 spiegelte sich die Bedeutung der Kulturvermittlung für den DDR-Staat auch in seiner Verfassung wider:

„Die Förderung der Künste, der künstlerischen Interessen und Fähigkeiten aller Werktätigen und die Verbreitung künstlerischer Werke und Leistungen sind Obliegenheiten des Staates und aller gesellschaftlichen Kräfte. Das künstlerische Schaffen beruht auf einer engen Verbindung der Kulturschaffenden mit dem Leben des Volkes.“ (Verfassung der DDR 1968: Art. 18)

Kultur wurde aus der Perspektive des weiten Kulturbegriffes definiert: Neben der klassischen Hochkultur zählten das künstlerische Volksschaffen und die Unterhaltungskunst, aber auch Tourismus und Körperkultur (Sport) dazu. Die daraus resultierende kulturelle Infrastruktur, die sich über die gesamte DDR erstreckte, ist bis heute beispiellos. 1989 gab es über 13.500 staatliche Allgemeinbibliotheken (haupt- und nebenamtlich geführt, einschließlich Zweigbibliotheken und Ausleihstellen), 65 Theaterbetriebe, 87 Orchester, über 200 Musikschulen und Musik-Unterrichtskabinette, 805 Filmtheater, 861 Kulturhäuser, zum Großteil staatlich oder gewerkschaftlich organisiert (vgl. Strittmatter 1993:34). Hinzu kamen die in nahezu jeder noch so kleinen Kommune vorhandenen volkssolidarischen und gewerkschaftlichen Dorf- und Seniorenklubs sowie die Jugendklubs.

Wie die Kulturarbeit war auch der Bereich Jugendarbeit staatlich geleitet und organisiert. Neben dem formalen Bildungssystem und seinen Einrichtungen wurden die Aufgaben der Jugendarbeit überwiegend von der 1946 gegründeten Freien Deutschen Jugend (FDJ) übernommen. Grundsätzlich war die Mitgliedschaft in der FDJ, der sozialistischen Massenorganisation, freiwillig. Da aber eine Nicht-Mitgliedschaft zu einem Ausschluss von vielen sozialen und kulturellen Angeboten geführt hätte und auch mit erheblichen Nachteilen bezüglich der beruflichen Laufbahn verbunden war, waren ca. 80% der 14- bis 25-Jährigen Mitte der 1980er Jahre Mitglied der FDJ (vgl. Robert-Havemann-Gesellschaft e.V./Bundeszentrale für politische Bildung 2022). Die FDJ war Träger der über 9.500 haupt- und nebenamtlich geleiteten Jugendklubs, die es 1988 über die DDR verteilt gab (vgl. Strittmatter 1993:34), aber auch der Pionierhäuser in Stadt und Land. Ihnen kam eine besondere Rolle zu, da sich, abgesehen von Schule, in diesen Einrichtungen nahezu das gesamte soziale und kulturelle Leben der Kinder und Jugendlichen abspielte. Besonders in den Kulturhäusern und Jugendklubs verschmolzen die unterschiedlichen Ansprüche und Bedürfnisse der Menschen zu einem breiten kulturellen Angebot aus Freizeit-, Unterhaltungs- und Hochkultur, dem sich gerade in kleineren Dorfgemeinschaften kaum einer entziehen konnte (und wollte). Durch deren multifunktionale Nutzung waren die DDR-spezifischen Jugendklubs Synonym für Interessensgemeinschaften und wichtige soziale Orte der milieuübergreifenden Jugend- und Kulturarbeit. Den Zielen der DDR-Kulturpolitik kam dies in zweierlei Hinsicht entgegen: Die künftige Arbeiter*innenklasse konnte zum einen über die frühe Auseinandersetzung mit künstlerisch-kulturellen Prozessen zu gebildeten und mündigen Bürger*innen erzogen werden, was als Voraussetzung zur Etablierung der Arbeiter*innenklasse als vorherrschende und staatsführende Klasse galt (vgl. Mandel/Wolf 2020:86). Zum anderen konnte der Staat so auch die Freizeitgestaltung junger Menschen lenken und unkontrollierbaren Gruppenbildungen mit eventuell vom Sozialismus abweichenden Wertevorstellungen vermeintlich vorbeugen.

Die meisten kulturellen Angebote waren durch staatliche Subventionen wie dem Kulturfonds der DDR (vgl. Schröter 2021), der sich wie eine direkte Steuer aus einer verpflichtenden Kulturabgabe speiste – entweder kostenfrei oder, besonders im Veranstaltungsbereich, zu sehr niedrigen Preisen nutzbar. Doch vor allem mussten Betriebe 3% ihrer Lohnkosten für Kultur- und Sozialausgaben zur Verfügung stellen. So sollten insbesondere die Erwachsene in den Brigaden (Teams) sowie deren Familien und die Bevölkerung vor Ort erreicht werden (siehe: Birgit Wolf „Transformation DDR >> BRD: Perspektiven Kultureller Bildung"). Kulturarbeit bzw. Kulturvermittlung war in allen Formen gesellschaftlicher Organisationen, Betriebe, Bildungseinrichtungen wie Kindergarten und Schule, Kultur- und Freizeiteinrichtungen systematisch eingebunden und wurde planmäßig weiterentwickelt. Dieser organisierte, ununterbrochene Kontakt zu den unterschiedlichen Formen der Kunst und Kultur von den ersten Lebensjahren an führte im weiteren Lebensverlauf der DDR-Bürger*innen, vom Erwachsenen bis ins hohe Alter, zu einer Selbstverständlichkeit von künstlerischer Rezeption und/oder Partizipation. Eine Abhängigkeit des individuellen Kulturinteresses von Faktoren wie dem sozialen und familiären Umfeld konnte jedoch nicht überwunden werden. Auch nach 40 Jahren DDR-Kulturpolitik war es nicht gelungen, Menschen aller sozialen Schichten nachhaltig für komplexere, hochkulturelle oder zeitgenössische Kunstformen zu gewinnen. Die wenigen wissenschaftlichen Studien zur Auswirkung der Kulturpolitik in Ostdeutschland weisen aber darauf hin, dass ostsozialisierte Menschen die Beschäftigung mit Kunst und Kultur auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung stärker als alltäglichen Bestandteil ihres Lebens betrachten (vgl. Mandel 2021).

Paradigmenwechsel nach 1990 und die Auswirkungen auf die kulturelle Bildungslandschaft Ostdeutschlands

Das vereinigte Deutschland stand 1990 vor immensen Herausforderungen. Mit der Wende sollte in den neuen Bundesländern schnellstmöglich eine Kulturpolitik etabliert werden, die sich in ihren Werten und Normen maßgeblich von der des SED-Staates unterschied (vgl. Meinel 1993:277). Für die ostdeutsche Kulturlandschaft bedeutete das in erster Linie Entstaatlichung in Form von „Wiederherstellung der kulturellen Selbstverwaltungsrechte der Kommunen“ (Strittmatter 1993:36). Mit dem Beitritt der DDR zur BRD wurde der Föderalismus auch in punkto Kultur im geeinten Deutschland etabliert. Bereits 1990 gab es öffentlich eindringliche Warnungen ostdeutscher Künstler*innen und Kulturarbeitenden, die befürchteten, dass die geplante Privatisierung von Kultureinrichtungen und die damit einhergehende „Vermarktwirtschaftung“ des Kulturbereiches unweigerlich einen Abbau von Einrichtungen und Strukturen mit sich bringen würde (vgl. Zimmer 1990). Da die über Jahrzehnte aufgebaute Kulturstruktur der DDR jenseits der sozialistischen Ideologie grundsätzliche Anerkennung fand, verpflichtete sich der Bund im dem sogenannten Kulturartikel 35 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag), zumindest übergangsweise den Erhalt der hochkulturellen Substanz in den neuen Bundesländern zu subventionieren (vgl. Bundesministerium der Justiz 1990: Art. 35). Bis 1993 flossen rund drei Milliarden Deutsche Mark in verschiedene Programme wie das Substanzerhaltungs-, das Infrastruktur- und das Denkmalschutzsonderprogramm (vgl. Kunst 2016:90). Knapp vier Jahre hielt man für eine angemessene Übergangszeit für eine grundsätzliche Umstellung der Kulturfinanzierung und Neuorientierung der Kulturakteur*innen. Im Bereich der Hochkultur ging die Rechnung zunächst auf. Die Zahl der Orchester, Theater, Museen und Musikschulen konnte bis 1991 weitestgehend erhalten bleiben (vgl. Strittmatter 1993:37). Einrichtungen dieser Art gab und gibt es v.a. in den Ballungsregionen, den großen Städten und urbanen Zentren.

Ein gänzlich anderes Bild zeichnete sich bei der Breitenkultur, deren Einrichtungen vor allem die ländlichen Regionen der DDR kulturell versorgt hatten. Die finanziellen Bemühungen des Bundes, der Länder und Kommunen reichten nicht ansatzweise aus, um die Vielzahl der Angebote aufrecht zu erhalten. Hinzu kam, dass Kultureinrichtungen trotz öffentlicher Förderungen als ökonomische Betriebe galten und dementsprechend zu handeln hatten, was der bisherigen, eher zweckgerichteten Geschäftsführung entgegenstand. Demzufolge kam es zu massiven strukturellen Veränderungen in der Kulturlandschaft der neuen Bundesländer.

Von den ca. 3.500 haupt- und nebenamtlich geführten Bibliotheken und Ausleihstellen existierten 1995 nur noch knapp 800 (vgl. Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst 1996:684-690). Für die Nutzer*innen wurden die Wege zu Literatur dadurch teils erheblich länger, was im weiteren Verlauf zu rückläufigen Nutzer*innenzahlen der verbleibenden Einrichtungen führte. Nur zwei Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands hatte sich die Zahl der Kulturhäuser in kommunaler Hand in den neuen Bundesländern um ca. 40% reduziert. Über 50% der Jugendklubs und fast 70% der gewerkschaftlichen Kulturhäuser existierten nach dieser vergleichsweise kurzen Zeit nicht mehr (vgl. Strittmatter 1993:37). Damit brachen alternativlos immer mehr Kultur- und Begegnungsorte weg, die nicht nur eine kulturelle Grundversorgung gewährleistet, sondern auch wichtige soziale, gemeinschaftsstärkende Funktionen hatten. Teils konnten Jugendklubs sich als soziokulturelle Zentren, Jugendkunstschulen oder kommerzielle Einrichtungen etablieren, teils als Jugendfreizeitzentren oder offene Treffs in Trägerschaft der Jugendämter weitergeführt werden – exemplarisch dokumentiert dies eine Bestandsausaufnahme von Halle an der Saale (siehe: Werner Thole „Straße oder Jugendclub: Reaktivierung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in den neuen Bundesländern“). Dadurch waren sie nun per Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) der Jugendhilfe zugeordnet, was sich deutlich von ihrer bisherigen inhaltlichen Arbeit mit dem eindeutigen Schwerpunkt der Kulturarbeit unterschied. Besonders die neue Pflichtaufgabe der offenen Kinder- und Jugendarbeit stellte neue Herausforderungen an Praxis, Methodik, Ausstattung und Qualifikation der Mitarbeiter*innen, die den Wandel vom Kultur- zum Jugendhilfe-Ressort ganz praktisch umzusetzen hatten. Kultur für und mit Kindern und Jugendlichen war in diesem neuen Zusammenhang eine von vielen anderen Arbeitsmethoden der Sozialen Arbeit und wurde Anfang der 1990er zunehmend als Kulturelle Bildung bezeichnet (vgl. Weicht 1993:57). Viele bisherige Kulturarbeiter*innen sahen sich als Jugendhelfer*innen mit der Aberkennung ihrer beruflichen Qualifikation, schlechter Bezahlung, unsteten Arbeitszeiten und mit zunehmend perspektivlosen und teils aggressiven Jugendlichen konfrontiert. Jugendfreizeiteinrichtungen hatten es demzufolge schwer, Personal zu halten oder neues zu finden. Hinzu kamen, das galt genauso für Kulturhäuser, ein zunehmender Verfall der Gebäude sowie ungeklärte Eigentumsverhältnisse.

Wenn man sich heute in den Kleinstädten und Gemeinden der neuen Bundesländer umschaut, wird schnell deutlich, dass für dieses Struktursterben keine Lösung gefunden wurde. In vielen ostdeutschen Gemeinden findet man noch heute eines oder mehrere meistverfallene, längst nicht mehr genutzte Gebäude, deren Fassade und Beschilderung als „Kulturhaus“ oder „Kulturheim“ auf deren ehemalige Funktion hinweist (vgl. Deutschlandfunk Kultur 2021). Anstelle des etablierten und alle gesellschaftlichen Bereiche durchdringenden Systems zur Beteiligung aller Menschen an Kunst und Kultur in der DDR trat eine Zergliederung und Aufteilung der Themen Kultur und kulturelle Vermittlung in verschiedene Ressorts wie Soziales mit der Kinder- und Jugendhilfe, also den Kindertagesstätten, Horten und außerschulischen (kulturellen) Einrichtungen, Kultus mit der Schule, Kunst bzw. Kultur mit der Hochkultur sowie Wissenschaft in Form der Hochschulbildung. In all diesen Bereichen war und ist Kulturelle Bildung im Sinne von kultureller Teilhabe jedoch nicht mehr das Ziel, sondern lediglich ein mitabzudeckender Teilbereich, der sich bis heute den jeweiligen Arbeitsschwerpunkten und unterschiedlichen Handlungsmaximen unterzuordnen hat. Bemerkenswerterweise gibt es heute, über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung, Förderprogramme, die versuchen, genau diese gesellschaftsdurchdringenden Strukturen für die Teilhabe aller Menschen an Kunst und Kultur (wieder) herzustellen und sich dabei (unbewusst) der Praxis der DDR bedienen, jedoch ohne dies zu reflektieren. Das Programm „Dritte Orte“ in NRW z.B. möchte durch die Etablierung von Kulturstätten zur multifunktionalen Nutzung als „Räume sozialer und kultureller Teilhabe“ bürgerschaftliches Engagement, gesellschaftliches Miteinander und Bildung in kleineren Gemeinden stärken. Das soll „neue konzeptionelle Ansätze für die kulturelle Infrastruktur im ländlichen Raum“ ermöglichen (vgl. Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 2021). Ein Bezug zu den Kulturhäusern, wie sie in der DDR existierten, wird dabei nicht hergestellt.

In ihrem Beitrag „Im Bermudadreieck von Kultur, Jugend und Schule“ von 1993 beschrieb Veronika Petzold Kultur als „Entwicklungsbedingung gesellschaftlichen Vermögens, Werdens und Reflektierens, als geistiges und wirtschaftliches Potential“ (Petzold 1993:80). Fast 30 Jahre später, im Jahr 2021, schrieb die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters, in der Pressemitteilung zum Bundes-Förderprogramm zur kulturellen Teilhabe in der Kultur eine „identitätsstiftende und integrative Kraft“ (Grütters, zit. n. Die Bundesregierung 2021) zu. Doch besonders den ländlichen Regionen  Ostdeutschlands war mit der Wende in vielerlei Hinsicht die Basis für Kultur und die kulturelle Teilhabe aller Menschen weggebrochen. Obwohl es spätestens seit den 1970ern mit der Forderung nach „Kultur für alle“ auch in der BRD ein Bewusstsein für die gesellschaftliche Bedeutung von Kultureller Bildung gab, wurde es jahrzehntelang versäumt, sich in der öffentlichen Debatte differenziert und kritisch mit der DDR-Kulturpolitik als auch den Folgen, die der radikale Wandel für die in einem anderen System aufgewachsenen Menschen nach sich zog, auseinanderzusetzen. Da diese zweifelsohne ideologiebasiert war, musste sie schnellstmöglich den kulturpolitischen Handlungsmaximen und Strukturen der BRD weichen, ungeachtet ihrer Erfahrungswerte und vor allem positiven Effekte und Wirkungsweisen, die man nun mit neu anmutenden Ideen und Förderinitiativen teils wieder herzustellen versucht. Wer sich heute über die Verdrossenheit, Frustration und eine zunehmende politische Radikalisierung vieler Menschen in den neuen Bundesländern wundert, könnte gemäß der beschriebenen Wirkung von Kultur und Kultureller Bildung hier einen Zusammenhang sehen.

Kulturelle Bildung heute am Beispiel Sachsens

Die Auswirkungen der Wiedervereinigung sind bis heute in der ostdeutschen Gesellschaft spürbar und zeigen sich besonders deutlich in den ländlichen Räumen, die stärker von Arbeitslosigkeit, Schließung von Kitas und Schulen, Wegzug vor allem junger Frauen sowie dem demografischen Wandel betroffen waren und sind. Denn 1990 war nicht nur die Kultur dem tiefgreifenden Strukturwandel ausgesetzt, sondern allem voran die Wirtschaft ebenso wie die Politik, Struktur, Recht und Finanzen. Hier bewirkten die neuen, kapitalistisch geprägten Maßstäbe wie Wettbewerbsfähigkeit, hohe Produktivität und schnelles Wachstum zeitnah die reihenweise Schließung von Betrieben (vgl. Windolf 2001:392f.). Veränderungsprozesse benötigen Zeit, doch so zügig, wie sich die politische Wende vollzog, konnten die ostdeutschen Unternehmen auf dem kapitalistischen Weltmarkt nicht mithalten. In den kommenden Jahren verloren Millionen Menschen ihre Arbeit, die Zahl der Erwerbstätigen der neuen Bundesländer sank von 1991 bis 1995 von 7,3 Mio. auf knapp 6,4 Mio. (vgl. Knäbe 2003:25). Trotz dem herrschte vielerorts auch Aufbruchstimmung: Das vereinte Deutschland bedeutete Freiheit, mehr Möglichkeiten zur individuellen Entfaltung. Neue Arbeitsplätze und Konsummöglichkeiten entstanden.

Doch aus den ländlichen Regionen zog es besonders junge Menschen in die alten Bundesländer oder in die größeren Städte. Die ländlichen Räume Deutschlands, besonders jedoch Ostdeutschlands, befinden sich bis in die Gegenwart in einer Abwärtsspirale. Sie sind geprägt von schlechter Erreichbarkeit, hoher Arbeitslosigkeit, unzureichender Infrastruktur, geringerem Einkommen, Überalterung der Bevölkerung und einem geringeren Bildungsstandard. Auch wenn idyllische Landschaften, Ruhe und Raum für Entfaltung einige Städter*innen wieder aufs Land ziehen lassen, ist dieser Trend längst noch nicht gestoppt. Das Thünen-Institut, das sich intensiv mit der Erforschung und Typisierung ländlicher Räume in Deutschland beschäftigt, stellt fest, dass es heute in den neuen Bundesländern nahezu keine ländlichen Räume mit guter sozioökonomischer Lage gibt (vgl. Küpper 2016:21). In Westdeutschland hingegen sind die meisten ländlichen Regionen mit der Typisierung gute sozioökonomische Lage (vgl. Küpper 2016:26) bezeichnet.

Dort, wo seit dem Mauerfall kein langfristiger und stabiler Aufbau neuer Strukturen für eine gesellschaftliche Verankerung von Kultur stattgefunden hat, stellt die benachteiligende Situation eine enorme Herausforderung für die kulturelle Bildungsarbeit dar. Im Folgenden werden aktuelle Zuständigkeiten, Handlungsrahmen und Maßnahmen der Kulturvermittlung exemplarisch am Freistaat Sachsen dargestellt.

Aktuelle Bedingungen für kulturelle Bildungsarbeit

Kultur und Bildung sind nach der föderalen Zuständigkeitsverteilung in der Bundesrepublik Deutschland Sache der Länder (vgl. Bundesministerium der Justiz/Grundgesetz 1949: Art. 30). Als die Programme des Bundes zum Erhalt der ostdeutschen Kulturlandschaft ausliefen, verabschiedete der Freistaat Sachsen 1993 das Kulturraumgesetz, das bis heute bundesweit einmalig ist. Dieses unterteilt den Freistaat Sachsen als Zweckverbände in Kulturräume: Fünf ländliche, die jeweils aus zwei Landkreisen bestehen (Vogtland – Zwickau, Erzgebirge – Mittelsachsen, Leipziger Raum, Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge und Oberlausitz – Niederschlesien) und drei städtische Kulturräume, bestehend aus den kreisfreien Großstädten (Dresden, Chemnitz und Leipzig). Mit finanzieller Unterstützung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWKT) sorgen die Kulturräume gemeinsam mit den jeweiligen Kommunen für die Erhaltung und Förderung nichtstaatlicher, kultureller Einrichtungen und Projekte von regionaler Bedeutung. Ziel war es, die Vielfalt und Dichte des Kulturangebotes in ganz Sachsen zu bewahren und dafür besonders die finanziell geschwächten, ländlichen Kommunen zu entlasten, die sonst allein für die Finanzierung ihrer Kultureinrichtungen verantwortlich gewesen wären, obwohl diese oft von den Bürger*innen umliegender Gemeinden genutzt werden. Die Kulturräume können so ihren größeren kulturellen Einrichtungen zwar eine gewisse Grundsicherung gewähren, da diese aber trotzdem hohe Eigenanteile aufbringen müssen, die sie u.a. über Eintrittsgelder generieren, ist der Kulturbesuch oft mit höheren Kosten verbunden und im Gegensatz zu den finanziell besser ausgestatteten, städtischen Räumen und auch für Kinder meist nicht kostenfrei. Des Weiteren können sich vergleichsweise wenige Häuser eine/n oder gar mehrere Mitarbeitende im Bereich Kulturpädagogik oder Kulturvermittlung leisten, die allzeit spezifische Angebote für heterogene Zielgruppen entwickeln und anbieten. Die Kriterien für die institutionelle Förderung sind u.a. betriebswirtschaftlich orientiert und stützen sich v.a. auf Besucher*innenzahlen und die damit zusammenhängenden Erträge. In ländlichen Räumen ist es durch die dünnere Besiedelung schwieriger, ständig eine hohe und im besten Fall wachsende Besucher*innenzahl zu erreichen. Hier entsteht ein problematischer Kreislauf: Da die Zuweisungen Kostensteigerungen wie die Inflation oder notwendige Tarifanpassungen nicht abdecken, können innovative und zukunftsorientierte Investitionen, die über die Grundsicherung des Betriebserhalts hinausgehen, oftmals nur über aufwändig zu beantragende Sonderprogramme des Landes oder des Bundes getätigt werden. Es fehlt an Personal, da die Gehälter im Kulturbereich der ländlichen Räume gegenüber den städtischen nicht wettbewerbsfähig sind und junges, qualifiziertes Personal oft nicht gehalten oder gar gewonnen werden kann. Besonders kleinere Einrichtungen und Initiativen kämpfen nicht erst seit der Corona-Pandemie ums Überleben (vgl. Sievers 2018).

Ein Blick in den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien zeigt: Für die Bevölkerung des ostsächsischen ländlichen Raumes ist die Partizipation an Kunst und Kultur mit vergleichsweise hohen Hürden verbunden. Um abseits der Ballungszentren mit Einwohner*innen von mehr als 30.000 eine gewisse kulturelle Vielfalt erleben zu können, müssen die Menschen teils lange Wege und damit verbunden hohe Fahrtkosten in Kauf nehmen. Einwohner*innen kleinerer Gemeinden verlangt dies eine hohe Motivation und Selbstorganisation ab, zumal der öffentliche Personennahverkehr nur unzureichend vorhanden ist und sich der Individualverkehr zu 65% auf den PKW stützt (vgl. Interlink GmbH 2020:15). Dies benachteiligt vor allem junge Menschen, die noch keinen Führerschein besitzen oder kein eigenes Auto haben, aber auch Ältere oder Menschen mit Behinderung, die selbst nicht (mehr) fahren können oder wollen. Für Kinder und Jugendliche bedeutet das: Wenn kulturelles Interesse nicht vom Elternhaus forciert und z.B. durch Fahrdienste unterstützt wird, haben sie schlicht sehr erschwerte Bedingungen, dieses eigenmächtig zu verfolgen. Selbst wenn es im jeweiligen Wohnort eine oder mehrere Möglichkeiten geben sollte, sich gemeinsam mit Gleichaltrigen oder generationsübergreifend künstlerisch zu beschäftigen, ist die individuelle Auswahl durch den Wohnort und mangelnde Mobilität begrenzt. In dieser Situation konkurriert die Kultur ferner mit dem Sport, digitalen Welten und anderen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. An dieser Stelle kommt dem formalen Bildungssystem eine bedeutende Rolle zu, da gemeinsame Kulturerlebnisse im Gruppen- oder Klassenverbund der Kindertagesstätte oder Schule als prägende Erstzugänge die Basis für die Entwicklung von individuellem, intrinsischem Interesse sein können.

Politscher Rahmen und praktische Umsetzung

In der DDR war die Kultur ein immanent wichtiger Bestandteil der ganzheitlichen Erziehung und Bildung; sie zog sich als selbstverständliche Pflichtaufgabe durch alle gesellschaftlichen Bereiche wie Kindergärten und -horte, Schule, Freizeit, Arbeit. Im heutigen Sachsen ist Kulturelle Bildung als Querschnittsaufgabe definiert, der sich neben dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWKT) auch das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) und das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) annehmen. Seit 2008 bilden diese eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, die auf Landesebene den Abstimmungs- und Austauschprozess zwischen den in unterschiedlichen Kontexten arbeitenden Akteur*innen koordinieren sowie die aktuellen Rahmenbedingungen für kulturelle Bildungsarbeit weiterentwickeln und stärken soll. Zudem besteht mit dem Ende 2018 veröffentlichten Landesweiten Konzept für kulturelle Kinder- und Jugendbildung in Sachsen eine Art Zielvereinbarung mit Maßnahmenplan. Die Basis-Akteur*innen auf dem Feld der Kulturellen Bildung haben es in den jeweiligen Kulturräumen jedoch schwer, diesen konsequent und umfänglich umzusetzen. Das beginnt bereits damit, dass es seitens der Bundes- und Landesregierung keinen einheitlich definierten Kulturbegriff mehr zu geben scheint, eine öffentliche Diskussion darüber jedoch weitestgehend fehlt (vgl. Stoffers 2020). In der Praxis führt dies zu unterschiedlichen Fördermodalitäten und Arbeitsmethoden. Während in der Schulbildung mit Kultur und Kultureller Bildung meist der klassische Kunst- und Musikunterricht gemeint ist, werden in der Sozialen Arbeit oft auch Angebote der Ernährungsbildung und zur Stärkung von Gemeinschaft und Kommunikation als Kulturelle Bildung konnotiert, weil ihnen die gleichen Wirkungseffekte zugeschrieben werden (vgl. Hill 2012/13). Auch bei den Kultur-Akteur*innen in der Zuständigkeit des SMWKT, das Kultur seit 2019 vor allem als tourismusstärkenden Faktor behandelt, wird man heute mit den unterschiedlichen Kultursparten wie Soziokultur und darstellende Kunst eine Reihe unterschiedlicher Definitionsansätze vorfinden. Alle zuständigen sächsischen Ministerien haben im Grunde andere Schwerpunkte und kämpfen gegen unterschiedliche, die Kulturelle Bildung überlagernde Herausforderungen wie Lehrer*innenmangel (SMK), flächendeckende Gesundheitsversorgung (SMS) oder Erhalt einer vielfältigen Theater- und Orchesterlandschaft (SMWKT), ganz zu schweigen von den vielschichtigen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie den Fachkräftemangel in vielen Bereichen. So findet die oftmals als zusätzlich empfundene kulturelle Bildungsarbeit in Sachsen häufig im Rahmen von zeitlich und finanziell limitierten Projekten statt, die aufgrund dieser Konstitution längst nicht mehr alle Kinder und Jugendlichen oder gar alle Menschen erreichen kann.

In den Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen im Zuständigkeitsbereich des SMK spielen Kultur und künstlerisch-kreatives Ausprobieren vor allem mit steigendem Alter verbunden mit zunehmendem Leistungsdruck eine untergeordnete Rolle. Auch hier muss Kulturelle Bildung neben Themen wie Medienbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung und politische Bildung bestehen, als dass sie als sinnvolle Methode zur Vermittlung von vielfältiger Themen verstanden und eingesetzt wird. In der Sozialen Arbeit mit der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird künstlerische Betätigung gern als Methode zur Auseinandersetzung mit zeitgemäßen Themen und zur Stärkung von Sozialkompetenzen und Gemeinschaft eingesetzt. Die künstlerische Kompetenz zur Umsetzung kultureller Bildungsmaßnahmen wie einer Theatergruppe oder einem Filmprojekt ist beim Personal meist nicht vorhanden und muss daher oft als punktuelle Projektförderung zusätzlich akquiriert werden. Das SMS fördert als überörtlichen Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) zudem anteilig die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen e.V. (LKJ), zu der derzeit landesweit 19 Fachverbände aus den Bereichen Theater, Musik, Kunst und Medien sowie kulturelle Einrichtungen gehören. Die LKJ wurde 1993 nach dem Vorbild der Landesvereinigungen der BRD – unterstützt von der Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (BKJ) im Kontext des Programms ‚Aus- und Aufbau freier Träger in den fünf neuen Bundesländern’ (AFT-Programm) des Bundesjugendministeriums (siehe: Birgit Wolf: „Kulturelle Bildung zwischen kultur-, bildungs- und jugendpolitischen Entwicklungen: 50 Jahre der BKJ – eine Analyse“) – von Akteur*innen der DDR-Kulturszene gegründet (vgl. LKJ 2018:4). Ziel war es, eine vernetzende Landesstruktur und Lobby für Kinder- und Jugendkulturarbeit aufzubauen.

Das SMWKT übernimmt, finanziell betrachtet, die größte Verantwortung für den Bereich Kulturelle Bildung, indem es im Rahmen der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung Sachsen die Netzwerkstellen für Kulturelle Bildung der acht Kulturräume bezuschusst sowie kulturelle Bildungsmaßnahmen von landesweiter Bedeutung fördert. Die größtenteils mit maximal einer in Voll- oder Teilzeit arbeitenden Person besetzten Netzwerkstellen sollen als Koordinierungsstelle zwischen Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen, Strukturen der Kita- und Schulverwaltung sowie Kindern und Jugendlichen fungieren. Besonders in den ländlichen Räumen geht es darum, ressortübergreifend die Strukturen für die kulturelle Bildungsarbeit zu stärken. Dazu konzipieren und setzen sie u.a. eigene Modellprojekte um. Mit diesen versucht man v.a. in den ländlichen Kulturräumen, die strukturellen Defizite für den niedrigschwelligen Zugang zu Kunst und Kultur auszugleichen. Seit 2017 existieren daher in fast allen ländlichen Kulturräumen unterschiedliche Mobilitätskonzepte. Das Projekt KuBiMobil z.B., das zunächst im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien startete und später vom Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge adaptiert wurde, ermöglicht Kitagruppen und Schulklassen für den Besuch von Kultureinrichtungen eine anteilige Fahrtkostenerstattung, immer in Verbindung mit einem Vermittlungsangebot in der außerschulischen Bildungseinrichtung. Damit sollen alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von der Einkommenssituation ihrer Eltern, die Möglichkeit bekommen, frühzeitig mit Kunst und Kultur in Kontakt zu kommen. Die Idee verfolgt einen inklusiven Ansatz und konnte mit Hilfe einer Sonderförderung zur kulturellen Entwicklung ländlicher Räume des Bundes auf weitere, in ihrer individuellen Mobilität eingeschränkte Zielgruppen erweitert werden wie Senior*innen und Menschen mit Behinderung. All diese Maßnahmen erreichen auch aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel, realistisch betrachtet, nur einen kleinen Teil der Bevölkerung. Ihre Existenz und Weiterentwicklung sind geprägt und abhängig von den Zielen und bildungspolitischen Schwerpunktsetzungen sowie der damit verbundenen Verteilung der finanziellen Mittel der jeweiligen Landesregierung.

Kulturelle Bildung als Chance für den Strukturwandel

Dem ländlichen Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien steht mit dem Ausstieg aus der Kohleenergie erneut ein tiefgreifender Strukturwandel bevor. In diesem Transformationsprozess kann Kulturelle Bildung einen wichtigen Beitrag leisten, die Menschen vor Ort mit ihren Geschichten und Erinnerungen, ihren Sorgen und Ängsten, ihren Ideen und Vorstellungen für die Zukunft mitzunehmen. Für einen gelingenden gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozess braucht es kreative Entfaltungsmöglichkeiten und das Erleben von Selbstwirksamkeit – beides ermutigt dazu, die eigene Lebensregion aktiv mitzugestalten, und kann so dem scheinbar um sich greifenden Gefühl von Macht- und Perspektivlosigkeit entgegenwirken. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind durch die (infra-)strukturellen Herausforderungen des ländlichen Raumes in ihren Beteiligungsmöglichkeiten am kulturellen öffentlichen Leben eingeschränkter als in städtischen Räumen und bilden gleichzeitig die wichtigste Zielgruppe (vgl. Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus 2018). Sie sind nicht nur die Kulturrezipierenden und -akteur*innen von morgen, sondern beeinflussen angesichts des demografischen Wandels mit ihren Entscheidungen – bleiben oder gehen – die Zukunftsfähigkeit von Regionen. Doch noch immer verlassen vor allem junge Frauen die Lausitz, die zum größten Teil im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien liegt (vgl. Stölzel 2021). In einer Zielgruppenbefragung für den Kulturplan Lausitz gaben 56% der Befragten an, sich mehr kulturelle Angebote für die jüngere Generation zu wünschen (vgl. Lausitz-Monitor 2021).

Die kulturelle Bildungsarbeit in Ostsachsen steht also vor der großen Herausforderung, die besonderen Bedürfnisse junger Menschen zu erkennen und einzubeziehen und möglichst allen Menschen im strukturschwachen, ländlichen Raum die Teilhabe an künstlerisch-kulturellen Bildungsprozessen zu ermöglichen. Die derzeitigen Strukturen für kulturelle Bildungsarbeit sind dafür alles andere als ideal. Innerhalb des komplexen und kleinteiligen Systems ist es kaum möglich, den roten Faden wiederzufinden, um Ressortegoismen zu überwinden und ein gemeinsames, zielorientiertes Handeln zu generieren. Mit dem heutigen Wissen um die mächtige, gesellschaftsstärkende Wirkung von Kultur und kultureller Beteiligung der breiten Bevölkerung von Kindheit an könnten sinnvolle umfassende Strukturansätze und Erfahrungen der DDR-Kulturpolitik adaptiert und neu gedacht werden, ohne deren ideologische Mechanismen zu übernehmen. Dies erfordert neue Praxis- und Forschungsansätze, die sich in diesem Kontext kritisch und differenziert mit den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur der deutsch-deutschen Geschichte auseinandersetzen und eine starke, ressortübergreifende Kulturpolitik, die den Mut hat, in einem mehrjährigen, Legislaturperioden überdauernden Prozess neue Handlungsrahmen für eine kulturelle Infrastruktur zu gestalten und konsequent umzusetzen.

Verwendete Literatur

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Livia Knebel (2024): Kulturelle Bildung in ländlichen Räumen vor und nach 1990 ― Zugänge zu Kunst und Kultur im ostdeutschen Wandel . In: KULTURELLE BILDUNG ONLINE: https://www.kubi-online.de/artikel/kulturelle-bildung-laendlichen-raeumen-vor-nach-1990-zugaenge-kunst-kultur-ostdeutschen (letzter Zugriff am 06.10.2024).

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