Kinderrechte in der Kita im Kontext von Digitalität und Digitalisierung

Artikel-Metadaten

von Nadia Kutscher

Erscheinungsjahr: 2022/2021

Peer Reviewed

Abstract

Die Auseinandersetzung mit dem Digitalen in der frühen Bildung bedeutet viel mehr, als digitale Medien in der Kita einzusetzen. Anhand von sieben Dimensionen werden Anregungen gegeben, wie Fachkräfte pädagogische Fragen rund um Digitalität und Medienbildung entwickeln können.
Die Befassung mit Digitalität und Digitalisierung in der Kita hat häufig gar nichts mit Medieneinsatz zu tun. Vielmehr geht es darum wahrzunehmen, wo im Aufwachsen von Kindern Digitalität eine Rolle spielt und wie digitale Medien Teilhabe von Kindern ermöglichen oder beeinträchtigen können. Wie die Praxis zeigt, werden von den digitalen Kinderrechten besonders drei noch nicht hinreichend berücksichtigt: Der Schutz von privaten Daten, das Recht auf digitale Teilhabe für alle und die Etablierung von kindgerechten Möglichkeiten der Beteiligung im Kontext digitaler Medien. Um digitale Kinderrechte systematisch in Infrastrukturen und Angebote zu integrieren, braucht es auf Trägerebene Rahmenkonzepte, einen kontinuierlichen Austauschprozess im Team und eine Befassung mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten.

Seit Langem sind Digitalität und Digitalisierung auch ein Thema im Kontext der frühen Bildung. Dabei ranken sich viele Erwartungen, Zuschreibungen, Befürchtungen und Hoffnungen um dieses Feld. Über lange Zeit herrschte vor allem Skepsis im Bereich der frühpädagogischen Institutionen gegenüber dem Thema digitale Medien, insbesondere, da häufig befürchtet wurde, dass die Befassung mit digitalen Medien auch bedeuten müsste, digitale Medien in der Kita einzusetzen. Während zwar verschiedene Akteure diese Forderung auch vertreten, wird jedoch beim Blick darauf, worum es geht, wenn Digitalität und Digitalisierung in der frühen Bildung eine Rolle spielen, folgendes deutlich: Der Großteil der Befassung hat gar nichts mit Medieneinsatz in der Kita zu tun. Vielmehr geht es darum wahrzunehmen, wo im privaten und öffentlichen/institutionellen Aufwachsen von Kindern Digitalität eine Rolle spielt, welche pädagogischen Fragen und Anforderungen sich daraus ergeben und inwiefern unter anderem digitale Medien Teilhabe von Kindern ermöglichen oder sogar beeinträchtigen können.

Dies wird umso deutlicher, wenn die Kinderrechte in den Fokus geraten. Mit Blick auf die Systematik der Kinderrechte als Schutz-, Autonomie- und Teilhaberechte werden zum einen jeweils unterschiedliche Aspekte relevant, gleichzeitig zeigen sich auch Antinomien, die nicht ohne Weiteres auflösbar sind. Die Diskussion um die Begleitung von Kindern in der digitalen Gesellschaft spannt sich dabei zwischen zwei Polen auf: Junge Menschen sollen befähigt werden, digitale Medien zu nutzen, weil diese in der digitalisierten Gesellschaft ein zentraler Bereich des gesellschaftlichen Lebens sind und damit auch Bildungs- und Teilhabe­möglich­keiten beeinflussen und bieten. Zum anderen geht es auch um den Schutz von Kindern in einer digitalen Welt, die globalisiert, monopolisiert und politisch kaum kontrolliert ist und durch eine immense Datafizierung mit potenziellen teilhaberelevanten Folgen geprägt ist. Es finden sich also auch hier die Spannungsfelder, die den Blick auf Kindheit oft kennzeichnen: zwischen Schutz und Autonomie, zwischen Kindern als kompetenten Subjekten und sozialen Akteurinnen und Akteuren einerseits und schutzwürdigen Objekten andererseits (Selwyn 2003; Himmelbach und Schröer 2014; Tillmann und Hugger 2014).

Digitale Medien und Kinderrechte im privaten Raum der Familie

Im Zuge des Kinder- und Jugendschutzdiskurses wird mit Blick auf Kinder oft die Schutz- und Risikoperspektive eingenommen (vgl. Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben EU-Kids Online). Während bei älteren Kindern deren Nutzungsverhalten und die daraus resultierenden Folgen im Fokus stehen (und dann die Befähigung der Kinder als pädagogische Lösung diskutiert wird), sind es bei jüngeren Kindern beispielsweise digitale Spiele, Apps und Kinderbücher, außerdem Eltern, die im Alltag häufig mit digitalen Geräten beschäftigt (und in diesem Zusammenhang dann unaufmerksam oder abgelenkt) sind, das „Ruhigstellen“ der Kinder mit digitalen Angeboten oder auch Videotelefonieerfahrungen in der Familie mit räumlich fernen Verwandten und Bekannten, mit denen Kinder erste Erfahrungen mit dem Digitalen in ihrem Leben machen. Dabei wird deutlich, dass anders als bei älteren Kindern – die mit zunehmendem Alter auch mehr in Entscheidungen über den Einsatz digitaler Medien im familialen Alltag als eigenständig Handelnde einbezogen werden oder zumindest im Rahmen erzieherischer Interaktionen der Eltern expliziter als Beteiligte im Blick sind – Kleinkinder von der sie umgebenden Umwelt und den dabei praktizierten medienbezogenen Formen abhängig sind. Da sie im frühen Alter zwar mit zunehmender Sprachfähigkeit auch aufgeklärt und in erzieherische Interaktionen einbezogen werden, aber vor allem den Entscheidungen und Handlungen der Erwachsenen um sie „ausgeliefert“ sind, steht mit Blick auf die kleinen Kinder ihr Schutz und mit Blick auf Eltern deren Verantwortung im Umgang mit digitalen Medien, ihre Vorbildfunktion und die Aufgabe, die Rechte der Kinder in der digitalen Umgebung „in ihrem besten Interesse“ zu schützen, im Vordergrund (vgl. auch General Comment No. 25 der Vereinten Nationen 2021).

DenkenFragenPosten_Bild zum Begriff "Sharenting"
Mit dem Begriff "Sharenting" ist auch das Mediennutzungsverhalten von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten als Risikoquelle für die Rechte von Kindern in den Fokus gerückt. Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Erst seit Kurzem rückt zunehmend auch das Mediennutzungsverhalten von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten als Risikoquelle in den Blick (vgl. Kutscher und Bouillon 2018; Mascheroni et al. 2018; Pfaff-Rüdiger et al. 2020). Dabei werfen die digitalen Praktiken von Eltern selbst Fragen nach der Achtung der Rechte der Kinder auf: Verschiedene Studien verweisen darauf, dass viele Eltern in sozialen Netzwerken „Sharenting“ betreiben: Sie teilen und veröffentlichen Informationen über ihre Kinder – in Form von Fotos, Filmen oder Berichten über den Alltag des Nachwuchses, häufig ohne die Kinder zu fragen, ob das jeweilige Foto gemacht werden oder ob bzw. mit wem es geteilt werden darf (vgl. Kutscher und Bouillon 2018; Barassi 2020; Stoilova et al. 2019). Andere Eltern nutzen Apps, um ihre Kinder zu überwachen und zu kontrollieren (Stapf et al. 2021). Damit verletzen Eltern das Recht ihrer Kinder auf informationelle Selbstbestimmung, das vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1983 als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts formuliert wurde (BVerfG 1983). Im Sinne der UN-KRK werden dadurch zwei Artikel verletzt: Artikel 16 („Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben […] oder seinen Schriftverkehr […] ausgesetzt werden“) und im übertragenen Sinne auch Artikel 32 („Schutz vor wirtschaft­licher Ausbeutung“ – hier: im übertragenen Sinn durch Datenauswertung).

Daraus lässt sich folgern, dass besonders drei Bereiche digitaler Kinderrechte noch nicht hinreichend berücksichtigt wurden:

  • erstens der Schutz von privaten Daten,
  • zweitens das Recht auf digitale Teilhabe für alle (Zugangs- und Nutzungsmöglichkeit, Recht auf digitale Medien­bildung) und
  • drittens die Etablierung von kindgerechten Möglichkeiten der Beteiligung und der Autonomierechte im Kontext digitaler Medien.

Medienbildung und Kinderrechte in der Kindertagesbetreuung

Seit einigen Jahren wird über Länderprogramme und -initiativen versucht, das Thema digitale Medien in Kindertagesbetreuungseinrichtungen stärker zu verankern. Pilotprojekte, die Ausstattung, Impulse für die pädagogische Praxis, Qualifizierung von Fachpersonal und Konzeptentwicklung miteinander verknüpfen, zeigen, dass sich dabei die frühere Skepsis vieler Träger und Fachkräfte in eine prozessorientierte Befassung mit dem Themenkomplex transformiert. Evaluationen der Projekte verweisen allerdings immer wieder darauf, dass dennoch Unsicherheiten aufseiten der Fachkräfte bestehen, das Thema ambivalent betrach­tet wird und eine fachlich fundierte Auseinandersetzung damit nicht selbst­verständlich ist.

Vielfach sind diese Skepsis und Unsicherheit vor allem damit verbunden, dass das Miss­verständnis besteht, die Befassung mit dem Thema digitale Medien müsse auf einen verstärkten und möglichst frühen Einsatz digitaler Medien in der Kita hinauslaufen. Dabei wird schon beim Blick auf die oben kurz beschriebenen Befunde zur familialen Mediensozialisation deutlich, dass wenn Kitas sich als Orte verstehen, die Kinder im Aufwachsen und ihre Familien begleiten, die Befassung mit dem medialen Alltag der Kinder hochrelevant ist, um zu verstehen, wo sich wie oben beschrieben

  • erstens Schutzbedarfe zeigen,
  • wo zweitens die Teilhabe der Kinder an medienbezogenen Entscheidungen gefördert werden sollte und
  • wie sie drittens zunehmend befähigt werden können, mit den Medien, die sie umgeben, umzugehen.

Medienbildung in der Kita kann vor diesem Hintergrund zwar möglicherweise auch bedeuten, da, wo es sinnvoll und fachlich gerechtfertigt erscheint, digitale Medien einzusetzen. Vor allem geht es dabei jedoch um viele andere Dinge, bei denen die Einbeziehung der Kinderrechte  eine wichtige Rolle spielt (vgl. Abb. 1). Dabei kommt ebenfalls immer wieder die Frage auf, wie die Perspektive der Kinder selbst berücksichtigt werden kann.

Im Folgenden werden Dimensionen von Medienbildung in der Kita beschrieben und Leitfragen abgeleitet, die sich auch in den Ergebnissen einer Handreichung wiederfinden, die das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben hat (Andernach et al. 2019).

Dimensionen von Medienbildung in der Kita

Abbildung 1: Sieben Aspekte von Medienbildung in der Kita (Kutscher 2019)
Abbildung 1: Sieben Aspekte von Medienbildung in der Kita (Kutscher 2019)

1) Die Sensibilisierung der Fachkräfte dafür, wo schon ohne pädagogische Intervention digitale Medien im Alltag der Kinder vorkommen und wo dies mit kinderrechte-bezogenen Fragen verbunden ist.

So können z.B. auch Medienhelden auf der Kleidung der Kinder oder im Spiel Hinweise auf Beteiligungswünsche oder Schutzbedürfnisse geben. Beim Fotografieren in der Kita für Bildungsdokumentation oder die Darstellung der Einrichtungsaktivitäten taucht die Frage der Beteiligung der Kinder und der Berücksichtigung ihrer Sichtweisen und Bedürfnisse sowie ihres Rechts am eigenen Bild auf. Hier geht es um eine reflexive Auseinandersetzung der Erzieher*innen mit ihren eigenen Medienerfahrungen, eigenen Zuschreibungen an digitale Medien (als gefährlich, innovativ, praktisch, …), Bildern vom Kind (gefährdet, gefährlich, schutzwürdig, …) oder auch um einen Gang durch die Räume der Kita (Wo machen wir hier Dinge, die für die Rechte von Kindern relevant sind und eventuell auch etwas mit digitalen Medien zu tun haben, ohne dass wir das bewusst wahrnehmen und pädagogisch reflektieren?). Ein wichtiges Element kann dabei sein, die Kinder selbst nach ihren Medienerfahrungen, -präferenzen etc. zu befragen und mit einem verstehenden Zugang ihre Medienwelt zu betrachten.

Leitfragen für die Sensibilisierung der Fachkräfte:

  • Wo spielen digitale Medien im Alltag der Kinder eine Rolle? Welche Wünsche und Bedarfe leiten sich daraus ab?
  • Wie sehe ich die Kinder, mit denen ich arbeite? Was traue ich ihnen zu?
  • Was für ein Bild habe ich von unterschiedlichen digitalen Medien (Computer, Smartphone, Tablet, digitaler Bilderrahmen, Digitalkamera, …)?
  • Welche Medienerfahrungen habe ich als Erzieher*in mit Medien gemacht? Welche eigenen Zuschreibungen an Medien habe ich (gefährlich, innovativ, praktisch, …)? Welche Bilder von Kindern und Kindheit bringe ich mit (gefährdet, gefährlich, schutzwürdig, …)?

2) Die Einbettung der Wahrnehmung von Digitalität und dem Umgang damit in das pädagogische Handeln im Kita-Alltag.

Konkret bedeutet das, im Alltag aus der Beobachtung des vorhandenen Digitalen je nach pädagogischer Relevanz damit bewusst umzugehen. So kann die Nutzung des Smartphones in Bring- und Abholsituationen ein Gesprächsanlass sein, um sich auszutauschen, wie Familien mit digitalen Medien umgehen. Die Medienhelden von Kindern, die im Rollenspiel, auf Gegenständen oder auf der Kleidung der Kinder vorkommen, sind etwas, das das Handeln der Kinder erklären kann, etwas, das in seinem Sinn verstanden werden muss, um seine Bedeutung für die Kinder einordnen zu können (Wofür steht ein*e Medienheld*in? Weshalb findet ein Kind diese*n toll? – auch wenn die Erzieher*innen diese*n vielleicht erst einmal furchtbar finden). Auch die Frage, wie die Erzieher*innen im Alltag selbstverständlich mitreflektieren, wo die Rechte der Kinder eine Rolle spielen (z.B. Aufklärung der Kinder, wenn sie einander fotografieren, über die Notwendigkeit des Einverständnisses o.Ä.), ob dies bewusst geschieht, ob es pädagogische Überlegungen dazu gibt oder eher unbewusst geschieht: All das wären Beispiele dafür, wie das Digitale bewusst im pädagogischen Alltag wahrgenommen und pädagogisch begleitet wird – auch ohne dass damit notwendiger­weise ein Medieneinsatz verbunden wäre. Auch hierbei könnte gemeinsam mit den Kindern geschaut oder in Projekten entwickelt werden, wo ihre Rechte eine Rolle spielen – schon in dem Moment, in dem die Erzieherin oder der Erzieher ein Foto im Alltag macht, um dieses auf die Kita-Homepage zu stellen, könnte dies ein Anlass sein, sich mit dem Kind zum Recht am eigenen Bild, dem Recht, bei der Entscheidung beteiligt zu werden, ob ein Foto gemacht werden soll und wer es zu sehen bekommen darf, auseinanderzusetzen.

Leitfragen für die Einbettung ins pädagogische Handeln im Kita-Alltag:

  • An welchen Stellen, in welchen Räumen, in welcher Form tauchen digitale Medien bei uns in der Kita auf (z.B. wenn Eltern in der Bring- und Abholsituation aufs Handy schauen, wenn wir in der Gruppe zu einem Thema recherchieren …)? Wie begleiten wir das bewusst vor dem Hintergrund unseres pädagogischen Selbstverständnisses?
  • Welche Dienste nutzen wir? Haben wir geprüft, wie datensicher diese sind? Wer hilft uns dabei, das zu beurteilen?
  • Was bedeutet sicheres Medienhandeln für uns? Wie können wir das realisieren?
  • Wie verstehen wir Kinderschutz im Zusammenhang mit Medienerziehung?

3) Die Verständigung über fachliche Standards im Kontext von Digitalisierung und deren Beachtung.

Damit ist die Auseinandersetzung mit Team, Leitung und Träger dazu gemeint, wie beispielsweise die Kinderrechte im Zusammenhang mit den digitalen Medien beachtet werden – wo werden die Kinder gefragt, wenn es darum geht, Fotos zu machen und über soziale Netzwerke zu teilen, und wie werden sie dabei über ihr Recht am eigenen Bild aufgeklärt, ebenso wie über das Recht, beteiligt zu werden? Wie gehen Fachkräfte bewusst mit Standards wie Datenschutz um, gibt es dazu eine gemeinsame Auseinandersetzung über die Gründe und Ziele und die Ausgestaltung in der Kita? Wie werden fachliche Qualitätsfragen mit Kinderrechten im Bereich des Digitalen verbunden und stehen für diese Verständigung kontinuierliche Räume zur Verfügung, in denen kollegial auch Unsicherheiten, Fehler und Beratungs- und Unterstützungs­bedarfe besprochen werden können?

Leitfragen für die Verständigung über fachliche Standards:

  • Welche Regeln gelten für die Fachkräfte rund um digitale Medien?
  • Welche grundlegenden Anforderungen müssen im Zusammenhang mit digitalen Medien neu überlegt bzw. auch dort umgesetzt werden?
  • Wie stehen unsere digitale Praxis und unsere fachlichen Standards und pädagogischen Konzepte in Bezug bzw. im Widerspruch zueinander?

4) Der Einsatz digitaler Medien in der Kita – da, wo es aus fachlicher Sicht pädagogisch sinnvoll und angemessen erscheint.

Viele medienpädagogische Projekte und Ansätze vermitteln Möglichkeiten des Einsatzes digitaler Medien – ob als digitale Speisekarte für das Mittagessen, als Fotoprojekte, als Filmprojekte mit Greenscreen-Technik etc. Diese Formate sind je nach Alter und pädagogischen Zielen unterschiedlich sinnvoll und es gilt abzuwägen, wo und ob digitale Medien eingesetzt werden. Nur dass es gute Medienprojektideen gibt, ist noch kein hinreichender Grund, sie im Kita-Alltag umzusetzen. Erst wenn es aus pädagogischer Sicht – z.B. in Bezug auf die Auseinandersetzung mit einem Thema, als hilfreiches Mittel, um etwas umzusetzen – angeraten und fachlich sinnvoll erscheint, kann der Medieneinsatz ein Element in der pädagogischen Arbeit sein. Hier wäre sowohl eine fachliche Abwägung als auch eine Einbeziehung der Kinder in Entscheidungen darüber sinnvoll und oft schon früh möglich. So kann man durchaus mit den Kindern gemeinsam überlegen, wo es sinnvoll ist, etwas mit einem digitalen Medium zu machen und wo nicht, also gemeinsam Kriterien dafür entwickeln, wann und weshalb man ein digitales Medium einsetzt oder gerade nicht nutzen will.

Leitfragen für den Medieneinsatz/die Mediendidaktik:

  • Welches Wissen haben wir über digitale Medien für den Kita-Alltag?
  • Kennen wir pädagogisch sinnvolle Software und Anwendungen, die geeignet sind für die Arbeit mit den Kindern?
  • Kennen wir pädagogisch empfehlenswerte Anwen­dungen, die wir auch Eltern als Information weiterge­ben können, wenn sie dazu Beratungsbedarf haben?
  • Welche (beteiligungsorientierten) Methoden und Ansätze für die Arbeit mit digitalen Medien kennen wir?
  • Wie reflektieren wir systematisch die Möglichkeiten und Grenzen von digitalem Medieneinsatz in Ver­bindung mit unserem pädagogischen Alltag? (Wann halten wir es für sinnvoll, digitale Medien einzusetzen, und wann nicht?)

5) Konzeptentwicklung

Hier dokumentiert sich das Selbstverständnis der Einrichtung in Bezug auf Medienbildung, beispielsweise anhand von Fragen wie: Wie sehen wir digitale Medien, was wollen wir Kindern zutrauen, wie verbinden wir das Thema mit unserer Sicht auf Kinderrechte, Inklusion, mit allgemeinen Bildungs- und Befähigungsfragen und unse­rem grundsätzlichen konzeptionellen Ansatz in der Einrichtung? Die Aspekte, die im Konzept digitale Medien berücksichtigt werden, betreffen sowohl die organisatorische, strukturelle Ebene (wie gehen wir mit Datenschutz um, wie ist die räumliche Gestaltung, welche Standards leiten die Einrichtung etc.) als auch die Ebene des pädagogischen Handelns (wie betrachten wir digitale Medien aus pädagogischer Sicht, wie setzen wir sie ggf. ein, wie sehen wir die Kinder dabei etc.). Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass ein Konzept in einem gemeinsamen Prozess und auf der Basis einer Auseinandersetzung des Teams mit eigenen Medienbildern und -erfahrungen, geteilten Vorstellungen, Werten, Haltungen und Normen entwickelt wird. Dieser Prozess ist ein Weg, der erforderlich ist, wenn ein Konzept auch in der Praxis gelebt werden soll.

Leitfragen für die Konzeptentwicklung:

  • Wie positionieren wir uns als einzelne Fachkräfte und als Leitung zur Frage digitaler Medien in unserem Kita-Alltag?
  • Was ist unser gemeinsames Leitbild?
  • Wie gestalten wir dieses Verhältnis bezüglich a) der Umsetzung von Kinderrechten im Kita-Alltag, b) der Beteiligung von Kindern, c) des Datenschutzes, d) der Bildungsdokumentation, e) der Elternkommunikation etc.?
  • Wie gestalten wir Teamprozesse und wie werden sie dauerhaft verankert?
  • Wie sind Zuständigkeiten diesbezüglich verteilt und verbindlich festgehalten?

6) Die Erziehungspartnerschaft mit Eltern und die Einbeziehung des Themas Medienerziehung dabei.

Hier steht im Mittelpunkt, zu klären und miteinander zu entwickeln, wie sich die Einrichtung in der Zusammenarbeit mit Eltern hinsichtlich des Themas Medien­erziehung versteht und welche Rolle dabei die Kinderrechte (Schutz, Befähigung und Beteiligung) in der privaten Erziehung wie auch in der Kita spielen. Werden die Eltern – und tatsächlich alle Eltern? – dabei erreicht, wie werden sie einbezogen, wo sieht die Einrichtung besondere Herausforderungen, wo besondere Potenziale? Wie will sie gemeinsam Medienerziehung gestalten, sodass die Kinder nicht völlig unterschiedliche Formen und Ausrichtungen von Medienerziehung zu Hause und in der Kita erleben und gleichzeitig die Eltern, ihr Alltag und ihre Ressourcenlagen und Voraussetzungen anerkannt und unterstützend begleitet werden? Welche Unterstützungsbereiche definiert die Kita in diesem Feld als ihren Zuständigkeitsbereich? Wie wird Verantwortung verteilt und sich darüber verständigt? Welche Formen der Zusammenarbeit mit Eltern werden bewusst gewählt und gestaltet, auch angesichts der jeweiligen Zielgruppenzusammensetzung der Kita? Können und sollen die Eltern die Kita als Ort erleben, an den sie sich wenden können, wenn sie Fragen rund um ihre Medienerziehung haben? Und: Wie können Kinder in die Medienerziehung einbezogen werden?

Leitfragen für die Erziehungspartnerschaft mit Eltern:

  • Welche Nutzung und Medienerfahrungen beobachte ich im Kontakt mit den Eltern?
  • Wie schaffen wir ungleichheitssensible Angebote für Eltern unserer Kita? Das heißt: Wie beachten wir, dass manche Eltern benachteiligte Ausgangsbedingungen haben und andere Angebote bzw. andere Unterstützung benötigen? Wie zeigt sich das im Zusammenhang mit Medienerziehung?
  • Welche Unterstützungsbereiche sehen wir? Welche davon erklären wir zu unserer Zuständigkeit? Für welche halten wir Informationsmaterial über andere Stellen vor?
  • Wie reflektieren wir Unterschiede zwischen der Me­dienerziehung in der Familie und in der Kita? Wie gehen wir damit um?
  • Wo könnten Eltern auch eine Rolle spielen, wenn es um digitale Medien in der Kita geht? Wo beziehen wir Eltern schon ein? Wo und wie wollen und können wir sie mehr einbe­ziehen?

7) Ausstattung

Auch die Ausstattung der Einrichtung mit digitalen Medien bedarf einer fachlichen Abwägung. Das Ziel ist es nicht, möglichst viele digitale Medien anzuschaffen, sondern auch hier bewusste Entscheidungen zu treffen: Welche Geräte machen Sinn in unserer pädagogischen Arbeit, wie sollen sie eingesetzt werden und welche Dienste wollen wir dabei nutzen, die z.B. auch die Daten der Kinder bestmöglich schützen? Kompromisse, die zulasten der Daten der Kinder gehen, sind hier um jeden Preis zu vermeiden (s. Handreichung von Andernach et al. 2019 für das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen: 131-135).

Leitfragen für die Ausstattung:

  • Welche digitalen Medien benötigen wir für die päda­gogische Arbeit in der Kita?
  • Wo haben wir Medien, die wir möglicherweise nicht benötigen?
  • Wie hängt die Ausstattung mit unseren pädagogi­schen Ansätzen zusammen?
  • Wo wollen wir etwas verändern?
  • Wie können wir dabei Eltern einbeziehen?
  • Welche konzeptionellen Ideen haben wir, auf deren Basis wir Ausstattung mittel- und langfristig fachlich fundiert planen?

Gestaltung einer kinderrechtebezogenen Digitalisierung in der Kita: Wer ist dabei gefragt?

Eine systematische Berücksichtigung der Kinder und ihrer Rechte in der Kita bedeutet, über den verstehenden Dialog mit den Eltern und den Kindern selbst deren Erfahrungen, Praktiken und Entscheidungen rund um digitale Medien gemeinsam zu erschließen und ebenso gemeinsam Vorstellungen zu entwickeln, wie ein gutes Aufwachsen in einer digitalisierten Gesellschaft für kleine Kinder und ihre Familien gestaltet werden kann. Dabei gilt es, soziale Ungleichheiten auch in der Medienpraxis zu verstehen und in einer lebensalltagsnahen und wertschätzenden Weise Familien dabei zu begleiten, dass Kinder wie Eltern digitale Teilhabe erleben können.

Auch wenn die Beobachtungen aus der Praxis auf Verschiedenes hinweisen, wird jedoch auch deutlich, dass es bislang relativ wenig empirisches Wissen zum Umgang von Fachkräften und Kindertageseinrichtungen mit Digitalität im Kontext von früher Kindheit und Familie gibt. Auch zum Umgang mit Kinderrechten in diesem institutionellen Zusammenhang liegen kaum Studien vor. In der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften spielen diese Fragen – soziale Ungleichheit, Reflexion eigener Medienpraxis, Medienerziehung, Digitalität etc. – bislang kaum eine Rolle. Hier fehlt es ebenfalls an empirischem Wissen sowie an einer entsprechenden systematischen Verankerung dieser Themen in der Ausbildung und in den Studiengängen.

Wie die Praxis häufig zeigt, werden von den digitalen Kinderrechten besonders drei noch nicht hinreichend berücksichtigt: Der Schutz von privaten Daten, das Recht auf digitale Teilhabe für alle und die Etablierung von kindgerechten Möglichkeiten der Beteiligung und der Autonomierechte im Kontext digitaler Medien. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Wie können die Rechte von Kindern im Zusammenhang von Digitalität und Digitalisierung nun gestärkt werden – und zwar auch im Bereich der öffentlichen Bildung und Erziehung?
So ist es wichtig, dass auf politischer Ebene Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Träger dazu herausfordern und dabei unterstützen, digitale Kinderrechte systematisch in der Ausgestaltung ihrer Infrastrukturen und Angebote mit zu reflektieren. Dazu gehört, auf Trägerebene Rahmenkonzepte zu entwickeln, die in einem gemeinsamen Prozess auch in den einzelnen Einrichtungen weiter mit Bezug auf die eigene pädagogische Ausrichtung und die Konkretisierung der Berücksichtigung der Kinderrechte dabei ausbuchstabiert werden. Es bedarf dafür eines kontinuierlichen Austauschprozesses im Team, auch begleitet durch Fachberatungen oder prozessorientierte Fortbildungen, in denen die pädagogische Ausrichtung, die Integration des Themas digitale Medien und die Bezüge zu Kinderrechten miteinander verknüpft werden. Elemente hierbei können eine bewusste Auseinandersetzung mit dem General Comment der Vereinten Nationen zu Kinderrechten in der digitalen Welt oder auch die Befassung mit eigenen Bildern, Vorstellungen und Zuschreibungen an Kinder und ihre Handlungsfähigkeit im Zusammenhang digitaler Medien im Spektrum von Befähigung, Schutz und Beteiligung sein.

Die Einbeziehung der Eltern und ihre Sensibilisierung für die Rechte ihrer Kinder, auch in der Familie, kann dabei ebenfalls eine Aufgabe der Kita sein, wenn es ein dialogisches Verhältnis zu den Familien gibt und die Kita als Ort der Beratung und des Austauschs für Fragen rund um digitale Medien verstanden wird.

Eine ausdrückliche Befassung mit Fragen von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten (nicht nur) von Kindern kann ein guter Ansatz sein, um Fachkräfte wie Eltern zu informieren und auch mit den Kindern dazu zu arbeiten (vgl. von Andernach et al. 2019: 131–134). Träger und Fachkräfte müssen dabei gut darüber informiert sein, welche Bedeutung der Schutz vor der künftigen Nutzung von Daten, die im Kindesalter produziert und durch kommerzielle oder staatliche Akteure gesammelt werden, hat. Offene Angebote in Elterncafés und Kitas, aber auch in der Familienbildung können hier Ansatzpunkte sein, um diese Themen mehr zu verankern und in den familialen Alltag zu bringen.

In Bezug auf die Rechte von Kindern in der digitalen Gesellschaft bedeutet das, als Träger und als Einrichtungen eine Haltung zu entwickeln mit Blick auf die folgenden Fragen:

  • Wo können Kinder im digitalen Raum Erfahrungen sammeln – auch mit dem Risiko, schwierige Erfahrungen zu machen?
  • Wie sehr sollen ihre Freiheitsrechte zugunsten ihres Schutzes beschnitten werden, oder anders formuliert: Welche Freiheiten gesteht die Einrichtung Kindern zu und wie ermöglicht sie ihnen, sich gegen Eingriffe in ihre Autonomie zu wehren?
  • Welche Formen können etabliert werden, die Kinder über die eigenen Rechte informieren und die sie in ihrem Sinne begleiten und – falls erforderlich – schützen?

Handlungsempfehlungen

Um Kinderrechte im Kontext von Digitalität fortlaufend zu sichern und zu stärken, bedarf es eines gemeinsam in Kitas abgestimmten und getragenen Handlungskonzepts. Dies stellt die Basis für eine qualitätsvolle Arbeit in den Kitas dar.
Politische Entscheidungsträger*innen für die Themen Familie und frühkindliche Bildung müssen insbesondere für den Schutz privater Daten und für die Rechte auf Teilhabe und kindgerechte Beteiligung sensibilisiert werden, damit sie einen kinderrechtlich sensibilisierten Rahmen für den Umgang mit Digitalität gestalten.
Es gilt, Eltern hinsichtlich der Umsetzung von Kinderrechten im Alltag zu sensibilisieren und einzubeziehen. Gleichzeitig braucht es Forschung zu der Frage, wie pädagogische Fachkräfte und Kindertageseinrichtungen mit Digitalität und Kinderrechten – auch im Dialog mit Familien – umgehen.