Inklusion aus einer Perspektive der Kulturellen Bildung. Ein Problemaufriss gegenwärtiger Spannungsverhältnisse

Artikel-Metadaten

von Caroline-Sophie Pilling-Kempel, Thomas Wilke

Erscheinungsjahr: 2025

Peer Reviewed

Abstract

Dieser Artikel lotet das Spektrum von Inklusion innerhalb der Disziplin der Kulturellen Bildung aus, indem Differenzlinien und Zusammenhänge gesucht und (neu) strukturiert werden. Über was und wie wird eigentlich gesprochen, wenn es um Inklusion, hier im Kontext von Behinderung und Nichtbehinderung, geht? Der vorliegende Problemaufriss umfasst Zusammenhänge gesellschaftlich-gegenteiliger Sichtweisen und Handlungsmechanismen. Dabei werden Begriffe wie u.a. Privileg, Teilhabe und Exklusion, die mit den Diskursen um Inklusion in enger Verbindung stehen, kontextualisiert und hinterfragt. Denn die Voraussetzung für das Gelingen von Inklusion ist die Tiefe der Einsicht in ihre Diskurs- und Wirkungsdimensionen.

This article explores the spectrum of inclusion within the discipline of cultural education by searching for and (re)structuring lines of difference and connections within the framework of context sensitivity. What is actually being talked about when it comes to inclusion (in the context of disability and non-disability)? What does it mean and what does it entail? This outline of the problem includes contexts of socially opposing perspectives and mechanisms of action. Terms such as privilege, participation and exclusion, which are closely linked to the discourse on inclusion, are contextualized and questioned. The condition for the success of a model of inclusion is the depth of insight into its impact dimensions.

Einleitende Worte

Der folgende Text stellt die Dringlichkeit heraus, Inklusion zu thematisieren. Inklusion erfährt in allen gesellschaftlichen Bereichen und der Forschung, wie der Sozialisations-, Erziehungs- und Bildungsforschung sowie der Kindheits- und Jugendforschung, den Cultural Studies und besonders der Kulturellen Bildung Aufmerksamkeit in ihren jeweiligen Handlungsprogrammen. Eine Perspektivierung, die weitergeht und fragt Über was und wie wird eigentlich gesprochen, wenn es um Inklusion (im Kontext von Behinderung und Nichtbehinderung) geht? ist demzufolge unentbehrlich und zeitgemäß in der Orientierung auf die Vermittlung von Normen und Werten. Eine Bedarfslogik von Behinderung wurde bereits vielfach und insbesondere von den Disability Studies behandelt, die versuchen, das medizinisch-defizitäre Modell von Behinderung zu überwinden (Waldschmidt 2006:85), das von einem problemorientierten Paradigma von Behinderung mit Heilungsaussichten ausgeht. Stattdessen wenden sich die Disability Studies dem sozialen Modell von Behinderung zu (Hermes & Rohrmann 2006:7), das Behinderung nicht am Menschen, sondern in seiner sozialen Umwelt verortet. Ein Mensch ist nicht behindert, sondern wird durch äußere Barrieren behindert: Beispielsweise ist ein Rollstuhlfahrer nicht behindert, weil er im Rollstuhl sitzt, sondern wenn er keine Rampe zur Verfügung hat. Ein blinder Mensch ist nicht behindert, weil er blind ist, sondern wird behindert, wenn ihm keine auditiven Deskriptionen und Übersetzungen zur Verfügung stehen. Ein gehörloser Mensch ist nicht behindert, weil er gehörlos ist, er wird behindert gemacht, wenn die Deutsche Gebärdensprache (in Deutschland) nicht als Sprache einer kulturellen Minderheit anerkannt ist. Dies sind Beispiele ohne die Vielfalt und Differenziertheit von Lebenswelten, die mit Behinderung in Zusammenhang stehen, umfänglich abzubilden. Das kulturelle Modell von Behinderung wiederrum, maßgeblich geprägt von Anne Waldschmidt (2005), wird in der einschlägigen Literatur und dem Transfer zur Praxis kaum behandelt. Das letztgenannte Modell nimmt Behinderung und Normalität als voneinander bedingende „Komplementaritäten“ (ebd.:25) in den Blick und fragt „wie Wissen über den Körper produziert wird, wie Normalitäten und Abweichungen konstruiert werden, wie exklusive und inklusive Praktiken gestaltet sind, wie Identitäten geformt und neue Subjektbegriffe geschaffen werden“ (ebd.:27). Die Strömungen der letzten zwei Dekaden von Seiten der Disability Studies und der Sonderpädagogik gelten als interdisziplinär, entstigmatisierend und als politische Vertretung von Menschen mit Behinderung. Die Disziplinen konstatieren eine gegebene Verstrickung mit den Cultural Studies (ebd.); in den Diskursen der Cultural Studies selbst finden sich jedoch kaum bis gar keine diskursiven Verstrickungen mit den Disability Studies. Es kann somit weder von einer gegenseitigen Kenntnisnahme noch von einer bestehenden Verstrickung ausgegangen werden. Mit diesem Text soll eine Diskursöffnung angestrebt und ein Impuls gegeben werden, diese Lücke zu schließen, indem Differenzlinien und Zusammenhänge gesucht und (neu) strukturiert werden. Kulturelle Bildung „eröffnet neue Perspektiven auf die Welt“ (BMBF o.J.) und kann als kreatives Spektrum begriffen werden, das individuelle Eigeninitiative unter äußeren Impulsen hervorhebt, Ideen ausprobieren lässt und die Fähigkeit fördert, das eigene Leben aktiv zu gestalten. Die Programmatik Kultureller Bildung besteht im Finden und Formulieren eines eigenen Standpunkts, vielfach – aber nicht ausschließlich – durch ästhetische Mittel, innerhalb sich verändernder lebensweltlicher Orientierungsprozesse und unter dem Begriff eines lebenslangen Lernens (Reinwand-Weiss 2013/2012).

Der vorliegende Problemaufriss umfasst Zusammenhänge gegenteiliger Sichtweisen und Handlungsmechanismen. Dabei werden Begriffe wie u.a. Privileg, Teilhabe und Exklusion, die mit den Diskursen um Inklusion in enger Verbindung stehen, hinterfragt. Nach wie vor ist die Frage stets (neu) zu stellen, um was es konkret geht, wenn Inklusion im Kontext von Behinderung und Nichtbehinderung thematisiert wird. Wir verwenden im Beitrag die Pauschalgruppennamen die Behinderten und die Nichtbehinderten, um das beanstandete Verhältnis (u.a. Krauthausen 2023; Schöne 2022) in seiner Tiefenstruktur zu erfassen und mögliche Auswirkungen dessen sichtbar zu machen. Pauschalisierte Gruppenzuweisungen manifestieren starke Fronten, ohne die Berücksichtigung individueller (differenzierter) Lebenswelten. Ein Mensch ist immer in mehreren Teilsystemen gleichzeitig involviert (Winkler 2018:88). So kann ein behinderter Mensch blind sein, aus dem Norden oder dem Süden stammen, ehrenamtlich aktiv sein, Elternsprecher sein, Romanenthusiast usw. Selbiges gilt für nichtbehinderte Menschen. Wenn sich also ein Behinderter und ein Nichtbehinderter im selben Buchclub treffen, weil sie die Leidenschaft des Romane Lesens teilen, bilden sie eine neue Gruppe oder ein neues Teilsystem ab, nämlich das der Mitglieder des Buchclubs, vollkommen unabhängig von Behinderung und Nichtbehinderung. Wenn in diesem Artikel von Behinderung die Rede ist, sind damit auch Mehrfachbehinderungen gemeint. Der Artikel ist unabhängig von der persönlichen Identifizierung nach sex und gender aller Lesenden verfasst und spricht selbstverständlich alle Interessierten an, die sich der Thematik zuwenden möchten. In Anlehnung an Amanda Leduc nutzen wir eine identitätsorientierte Sprache: „Identity-first language [sic!] (‹behinderter Mensch›) drückt aus, dass die behinderte Identität ein wichtiger Teil dessen ist, was eine Person ausmacht, dass sie untrennbar damit verbunden ist, wie sie sich in der Welt bewegt“ (2021:15). Kursivsetzungen weisen auf Hervorhebungen wie besondere Betonungen hin.

Problemaufriss

Gegenwärtige sozialpolitische Handlungsstränge im Zeichen von Inklusion forcieren den Versuch, Gesellschaft hin zu einem Konsens von Alle zusammen zu entwickeln (u.a. Aktion Mensch o.J.; einfach teilhaben o.J.). Diese Ansätze werden im Sinne eines partizipativen Sozialraums Inklusion genannt. Es besteht jedoch aus diesen Versuchen heraus ein Spannungsverhältnis, das sich negativ auf die inklusionsorientierten Ansätze auswirkt, indem essentialisierte Meinungsbilder und somit Gruppen, die diese Meinungsbilder vertreten, erst entstehen und entgegen eines Leitbildes Alle Zusammen (und Miteinander, denn ein Zusammen erfordert einen vorausgegangenen Dialog miteinander) handeln. Inklusion steht für die „Abkehr von Ausschlussmechanismen beziehungsweise für Wahrnehmung und Wertschätzung von Vielfalt innerhalb nur schwach abgegrenzter Gemeinschaften“ (Lacher et al. 2024:39). Demzufolge steht Inklusion für einen gesellschaftlichen Einschlussmechanismus marginalisierter Gruppen. Häufig wird dabei missachtet, dass Inklusion im Sinne eines partizipativen Sozialraums nicht ein- und ausschließen kann, sondern als eine gesellschaftliche Werteorientierung ein übergeordnetes Verhältnis sozialer Interaktion beschreibt. Die Wirkungsdimension von Inklusion ist allerdings sowohl in der Praxis als auch in der wissenschaftlichen Forschungslandschaft nicht klar definiert. Inklusion wird sehr unterschiedlich ausgelegt: Beispielsweise als Vision (Ellger-Rüttgardt 2016), als Kontinuum zwischen Utopie und Realität (Störmer 2021), als „Utopie, Weg, Wertbegriff, Methode und Zielvorstellung zugleich“ (Böttinger 2016:5), als diversitätsbewusste Pädagogik (Lindmeier 2019), verankert im Bildungsbereich und einklagbares Recht (Kruschel & Merz-Atalik 2023:6), als „ethische Problematik, die besondere Aufmerksamkeit und ein gründliches Bedenken“ erfordert (Winkler 2018:152), als Herausforderung einer widrigen Praxis (Ahrbeck 2014:6; 142) oder als „Werkzeug“, das von betroffenen Communities genutzt wird, um die eigenen Rechte umzusetzen (Pilling 2022:116). „Unter dem Begriff der Inklusion versammeln sich gegenwärtig die größten moralisch-politischen Ansprüche und die höchsten pädagogischen Versprechen‘“, meint Bernd Ahrbeck (2014:116). Vor allem für Kulturelle Bildung, die sich der Förderung von Selbstbestimmung verschrieben hat, ist es wichtig, sich diesen Herausforderungen zu stellen, damit Inklusion in den jeweiligen Handlungsprogrammen und Leitvorstellungen überhaupt entfaltet werden kann, ohne Anklang von Wohltätigkeit und Essentialisierungen, weil diese entgegen dem Konzept von Inklusion handeln.

Inklusion – Ein Begriff in Bewegung

Holistische Inklusionsverständnisse, die jede Art von Widerspruch als illegitim klassifizieren (Ahrbeck 2014:7), produzieren unweigerlich Spannungsverhältnisse. Sieglind Luise Ellger-Rüttgardt (2016:27) begründet diesen Zustand mit einem Informationsdefizit, der in einem iterativen Befindlichkeitsdiskurs stecken zu bleiben droht. Im Folgenden wird eine Suchbewegung unternommen, um exemplarisch die Begriffe Integration, Exklusion, Teilhabe, Privileg, Abled Fragility und Ableismus mit ihren möglichen Wirkungsfeldern (neu) zu strukturieren.

Inklusion – Eine Marke!?

In der Kunst- und Kulturlandschaft Deutschlands finden sich Akteure und Initiativen, die sich für eine kulturelle und soziale Teilhabe behinderter Menschen aussprechen. Inklusive Festivals und Kunstprojekte versprechen: „Miteinander reden, ins Gespräch kommen, sich begegnen, neue Perspektiven erschließen“ (Inklusives Landestheaterfestival Dialoge 2024). Diese Grundanliegen der Kunst- und Kulturarbeit konzentrieren sich im Fall eines inklusiven (Kultur)Festivals auf die Teilhabe von behinderten Menschen (im Zeichen von Inklusion). Mit dem einseitigen Fokus auf behinderte Menschen stellt dieser Mechanismus allerdings einen soziopolitischen Widerspruch dar, denn dem Ziel des partizipativen Sozialraums, der keine Gruppe hervorhebt, wird dabei nicht entsprochen (siehe Abschnitt Teilhabe und?). Mit der Hervorhebung einer bestimmten Gruppe gleicht der Vorgang eher einer wertvollen Informationsplattform über Möglichkeiten zum Barriereabbau als einem inklusiven Handlungsvorgang. Die Ausrichtung eines betont inklusiven Festivals, das durch seinen Titel den Status eines Ausnahmezustands erhält, bedeutet die Gegenwart eines nicht-inklusiven Alltags. Inklusion aber benennt keinen integrativen (punktuellen) Ansatz, sondern einen umfassenden Ansatz, der von einem normalisierten Zustand der Zusammenarbeit ausgeht. Daher kann Inklusion auch nicht außergewöhnlich (z.B. betont inklusiv) sein. Die Betitelung eines Kulturfestivals als inklusiv, ist demzufolge affektiert und befördert die dichotomische Wahrnehmung von Behinderung und Nichtbehinderung. Wenn Inklusion jedoch keine (diskursive, gesellschaftliche, realpolitische, handlungsbezogene …) Sonderposition einnehmen soll, sondern vielmehr eine (unausgesprochene) Gelingensbedingung darstellt, dann wird dies durch eine weiter aufrecht erhaltene Dichotomie erschwert.

Integration ≠ Inklusion

Nicht selten besteht noch immer die Verwechslung von Inklusion mit Integration. Integration beschreibt einen Mechanismus der Aufnahme in ein bereits etabliertes Setting (Einschluss). Inklusion gibt dagegen kein bereits etabliertes Setting vor, sondern etabliert das Setting, in dem alle Menschen Teil sind. Die Verwirrung führt auf die Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zurück: „Im originalen Gesetzestext ist durchgehend von Inklusion die Rede, die deutsche Übersetzung verwendet dagegen den Begriff der Integration“ (Böttinger 2016:23). Aus juristischer Perspektive ist der Originaltext mit der inklusiven Formulierung bindend. Die Abweichung sei jedoch nicht ganz unproblematisch, da Inklusion und Integration fachlich und terminologisch gesehen nicht synonym zu verwenden sind (ebd.). Die Auswirkungen dieser Abweichung (in Deutschland) ziehen sich durch alle Bereiche gesellschaftlichen Handelns, die Inklusion forcieren, jedoch integrativ handeln. Angefangen vom Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, der eine Vorführung von Defiziten produziert (z.B. ARD, Down the road), über die Bildungsinstitution mit falschem Label, indem wenige Menschen mit Behinderung in die ansonsten nichtbehinderte Klasse integriert (ergo separiert und ausgeschlossen) werden (im Sinne von: Das sind unsere Inklusionslinge) bis zum Arbeitsmarkt, indem einzelne Arbeitsplätze für behinderte Menschen geschaffen werden und somit die Behinderung kein gewöhnlicher Teil ist, sondern exotisiert wird. Ellger-Rüttgardt führt aus: „Es ist auch unübersehbar, dass die Debatte um Inklusion in Deutschland häufig von Uninformiertheit, Naivität und dogmatischer Fixierung gekennzeichnet ist, häufig emotional und moralisierend, thematisch verengt und somit einseitig geführt wird“ (2016:8f.).

Exklusion – nicht alles ist böse

Inklusion gilt als Ansatz, eine konfliktgepeitschte Gesellschaft zu stabilisieren: zwischen Besitz- und Klassenlogik und dem Versprechen, Freiheit, Gleichheit und Solidarität für alle Individuen zu gewährleisten (Emmerich 2022:221). Alle Individuen sollten in den Leistungsbereich der Systeme eingeschlossen werden. Dieser ständige Einschluss ist geprägt von ebenso ständiger Ausnahme der rechtlichen, politischen oder ökonomischen Exklusion. Exklusion als Ausschlussmechanismus und Inklusion als Einschlussmechanismus waren und sind auf diese Weise stets im Zusammenspiel begriffen und niemals getrennt voneinander, was Erving Goffman (1961) und Michel Foucault (1994) anhand der Beispiele totaler Institutionen (Gefängnisse, Kliniken, Psychiatrien und Kasernen) sogar verschärften: die Inklusion als Exklusion. Die Regime der Einschließung produzierten durch Kontrolle, Zucht und Disziplin erst selbst die sozialen Phänomene, „die Anlass und Grund ihrer Einschließungspraxis sind“ (Emmerich 2022:222). Inklusion sei somit die Voraussetzung für Exklusion und vice versa (ebd.). Dem unterliegt keinerlei Wertepräferenz, sondern die Betrachtung und Differenzierung der Eigendynamik systemimmanenter Prozesse. Wird allerdings ein handlungsorientierter Kontext betrachtet, sind einerseits Inklusion und Exklusion keineswegs symbiotisch, sondern sich abstoßende Pole, und andererseits durchaus einer Wertepräferenz unterzogen, wonach Inklusion als gut und Exklusion als schlecht bewertet wird (Kronauer 2010).

Sobald von Exklusion gesprochen wird, entsteht ein separierender Prozess zwischen denjenigen, die exkludieren (Individuen, Gruppen und juristische Ordnungen) und denjenigen, die zu integrieren sind (Individuen und Gruppen) (vgl. ebd.:137). Diese Kategorien werden konstruiert, um sie anschließend zu dekonstruieren. Abermals und mit Verweis auf Goffman, Foucault und Emmerich wird deutlich, wie sich die Pole erst selbst erzeugen. Mit dem Versuch des Einschlusses aller Gruppen werden diese Gruppen erst als exklusiv konstruiert und als inklusionsbedürftig klassifiziert. Inklusion und Exklusion werden demnach von innen heraus ständig (re-)produziert. Eine gute Absicht verkehrt sich in eine konträre Wirkung. Michael Winkler macht darauf aufmerksam, „dass es keinen Ausschluss aus Gesellschaften gibt; Gesellschaften exkludieren nicht, selbst diejenigen erfüllen eine soziale, mithin Gesellschaft erhaltende Funktion, die sich als ausgeschlossen erleben“ (2018:88). Es kann dementsprechend nicht nicht von Exklusion gesprochen werden, zumal nach Winkler Menschen weder vollständig eingeschlossen noch ausgeschlossen von erforderlichen Teilsystemen sein können, denn sie gehörten immer mehreren an, je nachdem welche Rolle der Mensch situativ ausfüllt (ebd.).

„Das Gegenteil von Inklusion ist die Exklusion, was wörtlich ›Ausschluss‹ oder ›Ausgrenzung‹ bedeutet“ (Aguayo-Krauthausen 2023:16). Die Auslegung von Exklusion als Ausschluss ist negativ konnotiert und umstritten. Es fehlt die Bedeutungsauslegung der eigenmächtigen und selbstbestimmten Entscheidung eines Menschen, einem Teilsystem nicht anzugehören. Es wird bislang von einem Ausgeschlossen-werden ausgegangen. Ein Ausgeschlossen-werden enthebt die subjektive Entscheidung über ein Ausgeschlossen-sein (im Sinne eines Nicht-involviert-seins) und überlässt die Entscheidung darüber der mitmenschlichen Umwelt. Auf diese Weise wird Exklusion auf radikale Weise in seiner umfänglichen Wirkmächtigkeit beschnitten. Exklusion kann ein selbstbestimmter Akt sein, wenn Menschen eigenmächtig entscheiden und ggf. dazu befähigt werden, in welchen Teilsystemen sie wirken möchten und in welchen Teilsystemen sie nicht wirken möchten. Das sich ständig reproduzierende Spannungs- und gleichsam Wechselverhältnis von Exklusion und Inklusion bedarf schließlich einer umfänglichen Sichtweise, die Ausschlussmechanismen als Werden und Sein betrachtet und Exklusion und Inklusion stets als miteinander verbunden voraussetzt.

Teilhabe und ?

„Teilnahme ist [die] Einladung zur Party – Teilhabe ist [die] praktische Aufforderung zum Tanz“, meint Birte Werner (2022:56f.). Was jedoch wird unter Teilhabe verstanden und wie sieht die konkrete Umsetzung des Konzepts aus?

„Durch das Bundesteilhabegesetz (kurz: BTHG) sollen Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen die Leistungen erhalten, die ihnen Selbstbestimmung und eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen“ (Ministerium SGI Baden-Württemberg o.J.).

Mit dem Begriff der Teilhabe ist ein sozialer Rechtsanspruch verbunden, der eine soziale Ungleichheit auszugleichen versucht. Ist damit Genüge getan? „Man kann das eine nicht ohne das andere diskutieren“, sagt Max Fuchs (2008:69). Das heißt, dass sowohl unter Nichtbehinderten als auch unter Behinderten Teilhabe ausschließlich ohne sein benötigtes Gegengewicht, die Teilgabe, postuliert wird. Der Begriff der Teilgabe kommt so gut wie nicht vor in den Diskursen um Inklusion und Gesellschaft, weder in den Disability Studies noch in den Cultural Studies. Aus der Praxis des Aktivismus heraus und in der Selbstvertretung als Rollstuhlnutzer, definiert Raúl Aguayo-Krauthausen den Begriff als eine Form der Bereicherung:

„Behinderte Menschen haben auch etwas zu geben, sie sind eine Bereicherung für die Gesellschaft. […] «Teilhaben» bedeutet für mich als Rollstuhlnutzer, dass ich mir ohne Probleme und Barrieren einen Film im Kino ansehen kann. «Teilgeben» umfasst, dass auf der Leinwand behinderte Darsteller*innen zu sehen sind, die nicht nur mich, sondern auch alle anderen im Kino mit ihrer Schauspielkunst unterhalten. Nur wenn wir «Teilhabe» und «Teilgabe» zusammen denken, dann können wir zum «Teilsein» kommen" (Aguayo-Krauthausen 2023:213).

Jeder, der zur Party kommt, bringt etwas mit, um die Party zu bereichern. Nun geht es Krauthausen nicht um einen Nudelsalat oder eine Flasche Wein, die zur Party mitgebracht wird. Es geht hierbei um ein politisches Statement der Sichtbarkeit, des Mitspielens. Behinderte Menschen können auch. Auch beitragen, auch mitspielen und auch einen Nudelsalat auf die Party (in diesem Fall die Party der Nichtbehinderten) mitbringen, verweist auf die strukturelle Abhängigkeit von einer hegemonial-nichtbehinderten Gesellschaft. Wie inklusiv ist Teilhabe, angesichts seines natürlichen Mitspielers, der Teilgabe? Teilhaben lassen beschreibt eine Form der Integration, die Aufnahme in ein bereits etabliertes Setting (s. Abschnitt Inklusion ≠ Integration). Teilhaben kann jedoch nur, wem teilgegeben wird oder anders ausgedrückt: Teilhabe und Teilgabe bedingen einander. Dabei ist keinesfalls nur eine Gruppe teilhabend und die andere teilgebend. Es ist ein stets wechselseitiges Verhältnis. So sind Behinderte keineswegs bloß teilhabend und nicht auch teilgebend, sondern Behinderte sind teilhabend und teilgebend, genauso wie Nichtbehinderte teilgebend und teilhabend sind. Die Reihenfolge macht auf ironische Weise eine aktuelle soziopolitische Setzung deutlich, wonach behinderte Menschen teilhaben und nichtbehinderte Menschen teilgeben. Wenn nur die Teilhabe behinderter Menschen gemeint ist, bildet dies angesichts von Inklusion einen Widerspruch ab, denn dann offeriert der Begriff ein Abhängigkeitsverhältnis zu einer hegemonialen Mehrheit der Nichtbehinderten. Es handelt sich um die Reproduktion eines Zustands, der gleichsam beklagt wird. Die Teilhabe Nichtbehinderter findet keine Erwähnung. Ein unausgeschöpftes Potenzial liegt vor. Die jeweiligen Communities von behinderten Menschen haben eigene Themen und Kanäle als die der Nichtbehinderten. Die Teilhabe von Nichtbehinderten an den Diskursen und Veranstaltungen der jeweiligen Communities behinderter Menschen ermöglichen Sensibilisierungs-, Dialog- und Bildungsformate - ohne Zerbrechlichkeitsprofil (Fragility). Die Mechanismen Teilhabe und Teilgabe stellen also sowohl eine ständige Wechselwirkung dar als auch einen kontinuierlichen und situativen Aushandlungsprozess darüber, wer Teil hat und wer Teil gibt.

Die Sache mit dem Privileg

„Nichtbehindert zu sein, ist ein Privileg“ (Schöne 2022:77). Die Auffassung Andrea Schönes beschreibt beispielgebend Behinderung als Nachteil, als Gegenspieler von Normalität und als Suggestion dominanzgesellschaftlicher Glaubenssysteme über die Bewertung von Fähigkeiten. Der Begriff Nondisabled Privilege – das Privileg nichtbehindert zu sein und „im Gegensatz zu behinderten Menschen über bestimmte Themen, nicht nachdenken zu müssen“ (ebd.:77) – zieht sich durch Positionspapiere des Aktivismus für Inklusion. Er verdeutlicht eine scharfe Dichotomie von Behinderung und Nichtbehinderung, weswegen der Diskurs ins Abseits des eigentlichen Anliegens gerät, nämlich die gesellschaftliche Teilnahme von behinderten Lebensperspektiven. Ist nichtbehindert zu sein ein Privileg? Was ist ein Privileg? Der Begriff stammt aus der Rechtswissenschaft und wurde in den 1960er Jahren in der Bildungssoziologie aufgegriffen. Von den Akteuren der Bildungssoziologie wurde der Begriffsumfang deutlich erweitert, etwa in Hinblick auf sozioökonomische Klassenverhältnisse (Bourdieu 2002) „und trat vor etwa 30 Jahren eine Reise an, die ihn in ganz neue diskursive Kontexte führte“ (Rieger-Ladich 2022:326). Die Reise führte das Privileg durch die Diskurse der Gender Studies, über Rassismus und Postcolonial Studies bis hin zur Behindertenpolitik und versucht nunmehr geltende Herrschaftsverhältnisse zu untersuchen und zu beeinflussen. „Stets werden hier Berechtigungen an die Zugehörigkeit zu einer dominanten sozialen Gruppe geknüpft, an die Bestätigung der etablierten Norm und der herrschenden Kräfteverhältnisse“ (ebd.:328). Es geht in der heute vielfach verwendeten Begriffsauslegung um die Abgrenzung von einer Norm (z.B. der Darstellung von Behinderung als nicht normgerecht) und die darauffolgende Bekämpfung dieser Begriffsauslegung. Das Vorgehen hat jedoch die bereits bemerkte Verhärtung von Dichotomien zur Folge. Wenn sich Privilegien-Ansprüche über Erfahrungen konstituierten, die an äußere Körpermerkmale geknüpft sind (wie Behinderung und Nichtbehinderung), dann könnten die Mitglieder der zugehörigen Gruppen (Behinderte und Nichtbehinderte) kaum in den Austausch mit den Angehörigen jener Gruppen treten oder gar politische Bündnisse schmieden, die ihren Zusammenhalt einem anderen Merkmal verdanken (ebd.:331). Eine Gefahr, die Markus Rieger-Ladich formuliert, besteht in der „Fixierung auf Opfernarrative“ (ebd.), z.B. die armen Behinderten, und evoziert andererseits eine Lebensform aufgeklärter Moralpolitik. Diese Mechanismen blockieren das Austragen von Konflikten und erschweren die „argumentative Klärung widerstreitende[r] Ansprüche“ (ebd.). Es lässt sich also eine „Bedeutungsverschiebung“ (ebd.:326) des ursprünglichen Privilegien-Begriffs erkennen, von der soziokulturell-wirtschaftlichen Klassenlogik hin zu sozial angelegten Anspruchsgruppen. Den sozialen Ungleichheiten und dem Anspruch auf soziopolitische Gleichstellung widmet sich Birgit Rommelspacher (2006), indem sie eine Bedeutungsgenerierung von Privilegierung als frei von Benachteiligung vornimmt.

„Aus Sicht der Behinderten ist die Privilegierung der Nichtbehinderten unschwer zu erkennen: Sie besteht darin in der Norm zu leben und nicht aus der Rolle zu fallen. Ihre Privilegierung besteht im leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt und Bildungssystem. Soziale Beziehungen können leichter aufgenommen werden […]. Die Nichtbehinderten leben in einer Welt, die für sie gemacht ist und in der sie sich repräsentiert fühlen“ (ebd.).

Frei von Benachteiligung gleicht in der Annahme behinderter Menschen einem leichten Leben ohne Barrieren, die bislang von nichtbehinderten Menschen nicht bestätigt wird. Nichtbehinderte werden im Zuge der Privilegien-Debatte als eine homogene Gruppe zusammengefasst. Hervor sticht dabei das Stigma des alten, weißen, nichtbehinderten, einkommensstarken, intellektuellen, (christlichen,) hetero-normativen Mannes. Dieses Narrativ begünstigt eine Zuschreibungspolitik, innerhalb derer der vulnerable Zustand einer (oder mehrerer) Minderheit(en), statt produktiv verändert zu werden und Gesellschaft zu gestalten, verlagert wird, d.h. eine andere Gruppe vulnerabel gemacht wird. Nach Manfred Hintermair (2022) findet eine moralische Verbannung statt, sobald Einzelne sich gegen diese Zuschreibungspolitik aussprechen. Weiße Männer tragen eine Beichte vor, dass sie weiße Männer sind und betonen ihren Einsatz, keinem patriarchalen Handlungsspektrum zu entsprechen, um einer öffentlichen Anklage ohne inhaltliche Zuwendung (dass sie weiße Männer sind) zu entgehen (vgl. Rieger-Ladich 2022:326). Im Zeichen von Inklusion steht dieser Vorgang entgegen der Zielvorstellung eines partizipativen Miteinanders.

Die Perspektiven von behinderten und nichtbehinderten Menschen sind sehr unterschiedlich und lassen sich wohl nicht ohne weiteres gegenseitig einnehmen, weswegen die Annahme, dass nichtbehinderte Menschen über bestimmte Themen nicht nachdenken müssten (Nichtbehinderung sei ein Privileg) (vgl. Schöne 2022:77;7), zu keinem Dialog behinderter und nichtbehinderter Menschen führen kann. Eine konsequente Umkehrung oder Gegenüberstellbarkeit von nondisabled privilege zu disabled privilege, Themen, über die behinderte Menschen nicht nachdenken müssen, wären zwar konsequent und ein Zugewinn an Augenhöhe, würden jedoch Gesellschaft nicht entwickeln, weil keine Debatte, kein Diskurs inhaltsorientiert wäre. Es sind u.a. sozioökonomische Strukturen und Anspruchshaltungen zu diskutieren und absurde Verwaltungsdelikte, mit denen behinderte Menschen konfrontiert sind, aufzuklären, d.h. auch, dass nichtbehinderte Menschen in die Themen aktiv einbezogen werden. Der Begriff Privileg macht auf die Brisanz aufmerksam zu thematisieren, wie er gebraucht wird, um der Gefahr einer Instrumentalisierung zur Umsetzung von Identitätspolitik (d.h. dem sozial-politisch-aktivistischem Handeln sozialer Kleingruppen gegen ihre äußeren Bedingungen mit der Gefahr „Menschen auf Identitäts-Etiketten zu reduzieren“ [Scheller 2022] und der Diskriminierung anderer sozialer Gruppen) zu entgehen. Eine kulturelle Ordnung konstituiert sich fortwährend, sie ist also nicht statisch, sondern eine gesellschaftliche Verhandlung.

Abled Fragility – Nichtbehinderte Zerbrechlichkeit

Die Begriffe Able oder Ability kommen aus dem englischen Sprachraum und bedeuten fähig sein (vgl. Schöne 2022:5). Dem gegenüber steht Disable – unfähig sein. Unter anderem im deutschen Sprachraum wird der Begriff Disability für die Bezeichnung Behinderung verwendet, äquivalent Ability für Nichtbehinderung. Geht es dabei um Fähigkeit und Unfähigkeit? Abled gilt in allen Facetten des gesellschaftlichen Lebens als Leitkurs, auch in der Behindertenpolitik, die sich durch Abgrenzung mit diesem Leitkurs auseinandersetzt. Der Begriff Abled Fragility (oder Nondisabled Fragility) ist durch einen Selbstvertreteraktivismus von behinderten Menschen für die Rechte von behinderten Menschen populär geworden und soll Berührungsängste und Unsicherheiten von Nichtbehinderten im Umgang mit Behinderten sichtbar machen.

„Teil des Nondisabled Privilege ist, sich selbst einzugestehen, unbewusst ableistisch zu handeln, und sich dafür als Nichtbehinderter nicht selbst zu bemitleiden. Das nennt sich Nondisabled Fragility [sic!] (Nichtbehinderte Zerbrechlichkeit). Das ist die Reaktion Nichtbehinderter auf die Benennung ihrer Privilegien, die häufig mit einem überhöhten Verteidigungsverhalten einhergeht“ (Schöne 2022:78).

Als häufige Reaktionen Nichtbehinderter angesichts von behinderten Menschen nennt Andrea Schöne betretenes Schweigen, Aggressionen, das Verlassen der Situation oder Verleugnung (ebd.:79), d.h. gewöhnliche Reaktionen auf Belehrung und Angst. Auffallend ist, dass Abled Fragility seitens der (mitunter selbsternannten) Vertreter von behinderten Menschen nicht als Berührungsangst und Unsicherheit von nichtbehinderten Menschen wahrgenommen wird, denen auf Augenhöhe entgegengekommen werden könnte und somit eine produktive Entwicklung entstünde, sondern als Vorwurf der fehlenden Expertise und Schuldzuweisung formuliert wird. Auf diese Weise werden jedoch weder Rechte umgesetzt, noch ist die Basis annähernd inklusiv. Es zeigt sich eine Instrumentalisierung von einseitig verwendeten Begrifflichkeiten, ohne eine kontextsensible Verwendung (Absicht ist das eine, Mittel und Wirkung das andere). Die Handlungswirkung deutet auch hier (wie im Zuge des Begriffs Privileg) auf eine Zuspitzung eines negativ geleiteten Machtverhältnisses hin. Mechanismen, die zu gesellschaftlicher Spaltung und Missständen führen, werden damit begünstigt. In Bezug auf Behinderung und Nichtbehinderung geht es nicht um ein Können und Nicht-Können, bzw. Fähigkeit und Unfähigkeit (vgl. Lindmeier 2019:15).

Über den Verdacht des ableistischen Handelns (Ableismus)

Hervorgegangen ist der Begriff Ableismus aus der US-amerikanischen Behindertenrechtsbewegung der 80er Jahre und wird nach Tanja Kollodzieyski (2020) mehrheitlich mit Behindertenfeindlichkeit übersetzt. Ein problematischer Akt, wie die Autorin konstatiert. Er beschreibe eine Erwartungshaltung von nichtbehinderten Menschen gegenüber behinderten Menschen, in Form von Stereotypen im Kopf. Somit handelt es sich um Ableismus, „wenn nicht-behinderte Menschen es als gesetzt erachten, dass ihre Vorstellungen die Realität abbilden“ und daher eine „unbemerkte Lücke zur Realität“ (ebd.) entstünde. Weiterhin besteht Ableismus darin, Grenzen unsichtbar zu machen „und somit Menschen mit Behinderung einmal mehr verstummen zu lassen“ (ebd.), d.h. Ableismus hänge stark davon ab, „wie eng oder breit unser Verständnis von Normalität ist“ (ebd.). Kollodzieyski macht ebenso auf eine ableistische Haltung von behinderten Menschen gegenüber anderen Menschen mit Behinderung aufmerksam, da sich die Lebensrealitäten und Bedürfnisse unterscheiden (ebd.). Dieses Phänomen werde internalisierter Ableismus genannt. Eine bestehende Norm der Nichtbehinderung würde Menschen mit Behinderung allerdings generell nicht berücksichtigen und alle Personen außerhalb dieser Norm würden unsichtbar gemacht (ebd.). Kollodzieyski spricht von „Norm-Menschen“ – nichtbehinderten Menschen, eine von behinderten Menschen konstruierte Gruppe, die Kollodzieyski zunächst mit „Superhelden“ gleichsetzt (ebd.) (um diese Superhelden in ihrer Idealzuschreibung wiederum zu dekonstruieren). Es ist ein Akt der Elitenzuschreibung, dem nichtbehinderte Menschen erst einmal ausgeliefert sind und (vermeintlich) hinnehmen müssen, wie sich andere an der Gruppe der Normalen, die sich als solche nicht selbst benennt, abarbeiten. Die Autorin legt in ihren Ausführungen sowohl eine gewisse Wertung des Begriffs Normalität zugrunde – ohne ihn zu definieren – als auch eine Vereinheitlichung von Normalität und Norm. Andrea Schöne stellt fest: „Eine allgemeingültige Definition, was Ableismus umfasst und was nicht, gibt es weder unter Behindertenrechtsaktivist*innen noch in der Wissenschaft“ (Schöne 2022:8). Der Begriff Ableismus kann nicht als eindeutiger Begriff verwendet werden. Die Entstehung eines missgünstigen Handlungsspektrums durch den Gebrauch eines unklaren Begriffs mit Sprengkraft ohne Gegenüberstellung (Disableismus – die strukturelle Diskriminierung gegenüber nichtbehinderten Menschen) ist vorhersagbar und wirkt sich gegenwärtig genauso im Rahmen der Behindertenpolitik aus. „Opfer sind unbedingt zu hören, aber sie haben nicht per se recht und sollten auch nicht selbst Recht sprechen und den Diskurs entscheiden“ (Thierse 2021). Das Anliegen besteht darin, eine Gesellschaft abzubilden, deren Grundwerte in Verantwortung und Reflexion liegen. Die Gefahr des aktivistischen Empowerments innerhalb der Behindertenpolitik besteht wiederum darin laut zu sein, ohne verstanden zu werden und mehr Distanz zu schaffen als Verständigung. Minderheiten, ebenso wie Mehrheiten, sollten sich im Sinne Wolfgang Thierses gleichberechtigt der Auseinandersetzung und dem Austausch stellen und dabei auf die Kraft ihrer Argumente vertrauen, ohne anzunehmen, eine Gruppe sei a priori moralisch überlegen oder besser.

Inklusion und die Künste

Peter Radtke, selbst Mensch mit Behinderung, revolutionierte die Theaterwelt mit Beginn der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts, als behinderte Menschen auf der Theaterbühne noch undenkbar waren. „Unbeabsichtigt werde ich zum Katalysator, der dem Theater jene Kraft zurückgibt, die es einst auszeichnete“, sagte er (2001:141). Die Rezensionen nach seinen ersten Auftritten ließen Stellungnahmen wie: „Das Theater darf viel; das darf es nicht“ und „ein interessantes Experiment, aber es sollte auf keinen Fall wiederholt werden“ zu (ebd.:138). Doch das Theater und Radtke machten weiter, entgegen der Norm der darstellenden freien Künste, bis man Jahrzehnte später begann, „die Chancen einer Rollenbesetzung mit behinderten Darstellern zu erkennen“ (ebd.:138). Es ging nunmehr um einen künstlerischen Austausch, um Perspektiven und Performativität. Behinderte und nichtbehinderte Darsteller spielten gemeinsam auf der Bühne. Seit der Ratifizierung der UN-BRK und somit der Grundlage zur Umsetzung von Rechten behinderter Menschen hat sich die Kunstwelt abermals transformiert. Nicht mehr zu finden oder selten geworden sei, was die Wahrhaftigkeit von Kunst und Mensch ausmache (vgl. Gorsen 2001:132). Rollen auf Theaterbühnen und im Film sollen nun authentisch besetzt werden, fordern v.a. Aktivisten für Inklusion und einzelne Kunstschaffende (vgl. Kasch 2018), d.h. eine Figur, die behindert ist, sollte auch von einem behinderten Menschen gespielt werden, von einem Menschen, der sich authentisch in die Rolle hineinversetzen kann, andernfalls sei es ein Akt der Diskriminierung zum eigenen Prestige von Nichtbehinderten (genannt: Cripping up). Dabei könne es nicht mehr um die künstlerische Qualität der darstellenden Kunst gehen (vgl. Gaul 2021). Wenn Rollen nur noch authentisch besetzt werden dürften: „Wer soll dann im nächsten Tatort den*die Mörder*in oder die Leiche spielen“ (Hintermair 2022:68)? Diese (rhetorische) Frage steht beispielgebend für die dargelegte Unschärfe gegenwärtiger Diskurse und macht in präziser Weise auf die Verhärtung von Dichotomien (z.B. behindert vs. nichtbehindert) aufmerksam, die weiter verstärkt werden, statt Grenzen performativ zu diskutieren. Mit dem Dogma Jeder und Jede spielt sich selbst, geht es nicht mehr um Kunst und künstlerisches Können, sondern um politische Interessen, die am behinderten Körper haften bleiben und den nichtbehinderten Körper ignorieren. Es geht nicht mehr um Sichtbarkeit, sondern Erhöhung. Es geht nicht mehr um Gleichwertigkeit, sondern um Machtanspruch. „Kunst muss eines immer bleiben: frei, wild, störrisch, ungebunden, herausfordernd“, meint Rudi Gaul (2021) und verweist darauf, dass im Vordergrund nicht die Behinderung / Nichtbehinderung steht, sondern die Kunst mit denjenigen, die sich mit ihr auf jedwede Weise auseinandersetzen.

Schlussbemerkung

Über was und wie wird eigentlich gesprochen, wenn es um Inklusion (im Kontext von Behinderung und Nichtbehinderung) geht? Dieser Artikel macht darauf aufmerksam, dass Inklusion weitestgehend in Form der Integration von behinderten Menschen durch nichtbehinderte Menschen ohne Beidseitigkeit stattfindet und als Label einer inklusiven Vermittlung ästhetischer Praktiken fungiert. Die Diskurse über Inklusion in Anlehnung an inklusive Praktiken verstärken einen Markierungs- und Bewertungskanon von und über behinderte(n) und nichtbehinderte(n) Menschen. Wie ließe sich Inklusion in ihrer Komplexität formulieren? Und ist der Anspruch gerechtfertigt, Inklusion als Normativ zu betrachten? „In Fragen wie diesen spricht die Einsicht mit, dass dem modernen Denken keine Ethik gelingt, solange ihm seine Logik und seine Ontologie weiterhin unklar bleiben“ (Sloterdijk 2001:113). Die Voraussetzung für das Gelingen von Inklusion ist die Tiefe der Einsicht in ihre Diskurs- und Wirkungsdimensionen.

Der Auftrag für die Kulturelle Bildung besteht in einer Feld-Renovierung, indem Behinderung und Zugänge zu einer Lebensweltorientierung mit Behinderung impliziert werden und keine Besonderung erfahren, d.h. dass Inklusion weder als Label von Integration noch als Wohltätigkeit gegenüber Menschen mit Behinderung gilt, sondern eine (neue) Normalität erfährt, indem sich Angebote (ganz natürlich) an behinderte und nichtbehinderte Menschen richten und Bedürfnisse aller gehört werden (Pilling-Kempel 2024:36). Dazu gehört, dass Diskurse keine Essentialisierung (vgl. Scheller 2022) erfahren, sondern in ihren Wirkungsdimensionen, die in diesem Artikel gesucht und (neu) strukturiert wurden, durchdrungen werden. Inklusion ist nicht manifest. Inklusion ist ein steter Aushandlungsprozess. Kein Mensch hat gesagt, dass es einfach ist. Es ist ein Plädoyer für die Ungemütlichkeit.

Verwendete Literatur

  • Aguayo-Krauthausen, Raúl (2023): Wer Inklusion will, findet einen Weg. Wer sie nicht will, findet Ausreden. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch.
  • Ahrbeck, Bernd (2014): Inklusion. Eine Kritik. (2. Auflage). Stuttgart: W. Kohlhammer.
  • Aktion Mensch (Hrsg.) (o.J.): Dafür stehen wir. https://www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir (letzter Zugriff am 21.10.2024).
  • Bourdieu, Pierre (2002): Die feinen Unterschiede. Kritik der gesellschaftlichen Urteilskraft. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (Hrsg.) (o.J.): Kulturelle Bildung. https://www.bmbf.de/DE/Bildung/AusserschulischeBildung/KulturelleBildung/kulturellebildung.html (letzter Zugriff am 18.01.2025).
  • Böttinger, Traugott (2016): Gesellschaftliche Leitidee und schulische Aufgabe. Stuttgart: W. Kohlhammer.
  • einfach teilhaben (Hrsg.) (o.J.): Was ist Inklusion und wie kann sie gelingen? https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/Inklusion/Inklusion_node.html (letzter Zugriff am 21.10.2024).
  • Ellger-Rüttgardt, Sieglind Luise (2016): Inklusion. Vision und Wirklichkeit. Stuttgart: W. Kohlhammer.  
  • Emmerich, Marcus (2022): Inklusion/Exklusion. In: Feldmann, Milena/Rieger-Ladich, Markus/Voß, Carlotta/Wortmann, Kai (Hrsg.) (2022): Schlüsselbegriffe der Allgemeinen Erziehungswissenschaft. Pädagogisches Vokabular in Bewegung, 219-227. Weinheim: Beltz Juventa.
  • Foucault, Michel (1994): Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
  • Fuchs, Max (2008): Kulturelle Teilhabe und kulturelle Bildung. In: Maedler, Jens (Hrsg.) (2008): TeilHabeNichtse. Chancengerechtigkeit und kulturelle Bildung, 69-77. München: kopaed.
  • Gaul, Rudi (2021): Wortwechsel: Was muss passieren, um diverse Rollen zukünftig respektvoll und fair zu besetzen? In: The Gap, https://thegap.at/wortwechsel-was-muss-passieren-um-diverse-rollen-zukuenftig-respektvoll-und-fair-zu-besetzen/ (letzter Zugriff am 21.10.2024).
  • Goffman, Erving (1961): Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
  • Gorsen, Peter (2001): Die Karriere des Outsiders in der modernen Kunst. In: Stiftung Deutsches Hygiene-Museum und Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch e.V. (Hrsg.): der [im]perfekte mensch. Vom recht auf unvollkommenheit. Begleitbuch zur Ausstellung, 117-135. Ostfildern-Ruit: Hatje Cantz.
  • Hermes, Gisela/Rohrmann, Eckhard (Hrsg.) (2006): Nichts über uns – ohne uns! Disability Studies als neuer Ansatz emanzipatorischer und interdisziplinärer Forschung über Behinderung. Neu-Ulm: AG SPAK Bücher.
  • Hintermair, Manfred (2022): Wie viel Identität vertragen Politik und Bildung für Menschen mit Hörbehinderung? Ein Essay. DAS ZEICHEN, DZ 119. S. 59-84. https://www.das-zeichen.online/hefte/dz-119/wie-viel-identitaet-vertragen-politik-und-bildung-fuer-menschen-mit-hoerbehinderung/ (letzter Zugriff am 21.10.2024).
  • Inklusives Landestheaterfestival Dialoge (Hrsg.) (2024): Willkommen beim inklusiven Landestheater-Festival DIALOGE! https://www.dialoge-festival-mv.de/ (letzter Zugriff am 21.10.2024).
  • Kasch, Georg (2018): Cripping up - Was problematisch daran ist, wenn Schauspieler ohne Behinderung Rollen mit Behinderung spielen. Bloß nicht auffallen! Nachtkritik.de, 21.11.2018. https://nachtkritik.de/recherche-debatte/cripping-up-was-problematisch-daran-ist-wenn-schauspieler-ohne-behinderung-rollen-mit-behinderung-spielen (letzter Zugriff am 21.10.2024).
  • Kollodzieyski, Tanja (2020): Ableismus. EPUB. SUKULTUR.
  • Kronauer, Martin (2010): Exklusion. Die Gefährdung des Sozialen im hoch entwickelten Kapitalismus. 2. Auflage. Frankfurt/New York: Campus.
  • Kruschel, Robert/Merz-Atalik, Kerstin (Hrsg.) (2023): Steuerung von Inklusion!? Perspektiven auf Governance Prozesse im Schulsystem. Wiesbaden: Springer VS.
  • Lacher, Sophie/Wolf, Dana/Weber, Harald (2024): Neue Wege, alte Hürden: Inklusive Bildung im digitalen Zeitalter. forum erwachsenenbildung, 57(2) (39-43). https://www.waxmann.com/artikelART105704 (letzter Zugriff am 21.10.2024).
  • Leduc, Amanda (2021): Entstellt. Über Märchen, Behinderung und Teilhabe. Hamburg: Edition Nautilus.
  • Lindmeier, Christian (2019): Differenz, Inklusion, Nicht/Behinderung Grundlinien einer diversitätsbewussten Pädagogik. Stuttgart: Kohlhammer.
  • Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (SGI) Baden-Württemberg (o. J.): Bundesteilhabegesetz: Mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/bundesteilhabegesetz/gesetz (letzter Zugriff am 21.10.2024).
  • Pilling, Caroline-Sophie (2022): Gehörlose und Hörende. Raummodellierung im Kontext von Behinderung und Interkulturalität. Bielefeld: transcript.
  • Pilling-Kempel, Caroline-Sophie (2024): Barriereabbau im Sinne der Gebärdensprache – Woran scheitern wir und wie kann es gehen? Gehörlose und Hörende im Gespräch. In: forum erwachsenenbildung, 57(2) (34-38).
  • Radtke, Peter (2011): Seht her, ich bin’s. In: Stiftung Deutsches Hygiene-Museum und Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch e.V. (Hrsg.): der [im]perfekte mensch. Vom recht auf unvollkommenheit. Begleitbuch zur Ausstellung, 137-143. Ostfildern-Ruit: Hatje Cantz.
  • Reinwand-Weiss, Vanessa-Isabelle (2013/2012): Künstlerische Bildung – Ästhetische Bildung – Kulturelle Bildung. In: KULTURELLE BILDUNG ONLINE: https://www.kubi-online.de/artikel/kuenstlerische-bildung-aesthe tische-bildung-kulturelle-bildung (letzter Zugriff am 21.10.2024).
  • Rieger-Ladich, Markus (2022): Privileg. In Feldmann, Milena/Rieger-Ladich, Markus/Voß, Carlotta/Wortmann, Kai (Hrsg.): Schlüsselbegriffe der Allgemeinen Erziehungswissenschaft. Pädagogisches Vokabular in Bewegung, 326-334. Weinheim: Beltz Juventa.
  • Rommelspacher, Birgit (2006): Wie wirkt Diskriminierung? Tagung „Ethik und Behinderung - Vom Paradigmenwechsel zur Praxis der Anerkennung", 12. Mai 2006 in Berlin. https://www.imew.de/de/barrierefreie-volltexte-1/volltexte/rommelspacher-wie-wirkt-diskriminierung (letzter Zugriff am 21.10.2024).
  • Scheller, Jörg (2022): Potenziale und Grenzen der Identitätspolitik. In: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). https://www.bpb.de/themen/rassismus-diskriminierung/rassismus/515930/potenziale-und-grenzen-der-identitaetspolitik/ (letzter Zugriff am 16.01.2025).
  • Schöne, Andrea (2022): Behinderung und Ableismus. Münster: Unrast.
  • Sloterdijk, Peter (2001): Der operable Mensch. In: Stiftung Deutsches Hygiene-Museum und Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch e.V. (Hrsg.). der [im]perfekte mensch. Vom recht auf unvollkommenheit. Begleitbuch zur Ausstellung,97-114. Ostfildern-Ruit: Hatje Cantz.
  • Störmer, Nobert (2021): Inklusion zwischen Utopie und Realität. Berlin: Frank & Timme.
  • Thierse, Wolfgang (2021): Wieviel Identität verträgt die Gesellschaft? In Frankfurter Allgemeine Zeitung. 15.03.2021. https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/wolfgang-thierse-wie-viel-identitaet-vertraegt-die-gesellschaft-17209407.html (letzter Zugriff am 21.10.2024).
  • Waldschmidt, Anne (2005): Disability Studies: individuelles, soziales und/oder kulturelles Modell von Behinderung? In: Psychologie und Gesellschaftskritik. 29(1) (9-31). https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-18770 (letzter Zugriff am 21.10.2024).
  • Waldschmidt, Anne (2006): Brauchen die Disability Studies ein »kulturelles Modell« von Behinderung? In: Hermes, Gisela/Rohrmann, Eckhard (Hrsg.): Nichts über uns – ohne uns! Disability Studies als neuer Ansatz emanzipatorischer und interdisziplinärer Forschung über Behinderung 83-96. Neu-Ulm: AG SPAK Bücher.
  • Werner, Birte (2022): Teilnahme ist die Einladung zur Party – Teilhabe ist die Aufforderung zum Tanz. Chancen und Grenzen erweiterter Publikumsbeteiligung. In: Vorstand der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. (Hrsg.) (2022): Kulturpolitische Mitteilungen 178 (56-57). Verlag Kulturpolitische Gesellschaft e.V.
  • Winkler, Michael (2018): Kritik der Inklusion. Am Ende eine(r) Illusion. Stuttgart: W. Kohlhammer.

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Caroline-Sophie Pilling-Kempel, Thomas Wilke (2025): Inklusion aus einer Perspektive der Kulturellen Bildung. Ein Problemaufriss gegenwärtiger Spannungsverhältnisse . In: KULTURELLE BILDUNG ONLINE: https://www.kubi-online.de/artikel/inklusion-aus-einer-perspektive-kulturellen-bildung-problemaufriss-gegenwaertiger (letzter Zugriff am 04.02.2025).

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