Außerschulische musikalische Bildung
Abstract
Die außerschulische musikalische Bildung gibt Menschen jeden Alters Gelegenheit, musikalische Fähigkeiten und Fertigkeiten gemäß den eigenen Interessen zu entwickeln und in das kulturelle Leben einzubringen. Sie stellt neben dem Musikunterricht in den allgemeinbildenden Schulen einen gesonderten Bereich mit eigenen Zielen, Aufgaben und Institutionen dar. Dieser Grundlagenbeitrag umreißt das vielfältige Spektrum von Angeboten und Strukturen der außerschulischen musikalischen Bildung in Deutschland: in öffentlichen und privaten Musikschulen, in Tageseinrichtungen für Kinder, in Verbänden, Amateurvereinigungen, Volkshochschulen und Familienbildungsstätten, und er reflektiert die Entwicklungen in diesem Feld der musikalischen Bildung.
Die außerschulische musikalische Bildung stellt neben dem Musikunterricht in den allgemein bildenden Schulen einen gesonderten Bereich mit eigenen Zielen, Aufgaben, Strukturen und Institutionen dar. Während der schulische Musikunterricht einer obligatorischen „musikalischen Allgemeinbildung“ für alle dient, gibt es keinerlei Verpflichtung zu außerschulischem Musikunterricht; er ist grundsätzlich freiwillig. Außerdem geht es in ihm in der Regel bereits um eine individuelle Spezialisierung auf eine der vielfältigen Möglichkeiten, sich aktiv mit Musik zu beschäftigen. Häufig handelt es sich dabei um das Erlernen eines Instruments, eine große Bedeutung kommt jedoch auch dem Ensemblemusizieren zu.
Die jüngeren Entwicklungen lassen eine strikte inhaltliche Trennung zwischen schulischer und außerschulischer musikalischer Bildung gleichwohl fragwürdig erscheinen: Zum einen findet an allgemein bildenden Schulen vielerorts Instrumentalunterricht in Kooperation mit Musikschulen und freiberuflichen Musikpädagog*innen statt, zum anderen gibt es hier auch Angebote zur musikalischen Betätigung in verschiedensten Ensembles. Dies gilt nicht erst, seit der Bund im Jahr 2003 die Einrichtung von Ganztagsschulen zu fördern begann, auch wenn das Ineinandergreifen von schulischer und außerschulischer musikalischer Bildung durch die entsprechenden Umstellungen sicherlich zugenommen hat.
Grundsätzlich soll die außerschulische musikalische Bildung Menschen jeden Alters Gelegenheit geben, musikalische Fähigkeiten und Fertigkeiten gemäß den eigenen Interessen zu entwickeln und in das kulturelle Leben einzubringen. Im Sinne einer Breitenförderung sind hier wohnortnahe und finanziell erschwingliche Angebote notwendig. Aber auch die Ausbildung besonders interessierter und befähigter Kinder und Jugendlicher muss auf hohem Niveau gewährleistet sein. Schon vor dem Studium werden wichtige Weichen für den professionellen Nachwuchs gestellt.
Das Angebotsspektrum der außerschulischen musikalischen Bildung ist vielfältig: Über das ganze Land verteilt finden sich öffentliche Musikschulen, privat getragene Musikschulen sowie freiberufliche Musikpädagog*innen, die auf dem freien Markt Unterricht anbieten. Auch die Tageseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter erlangen immer größere Bedeutung. Quer durch alle Altersgruppen engagieren sich zudem rund 3,7 Millionen Menschen allein in den Verbänden des weltlichen und kirchlichen Amateurmusizierens. Hier wird die Unterweisung und Förderung des Nachwuchses häufig selbst organisiert und betrieben. Musikalische Angebote – etwa auch im Sektor des Tanzes oder der neuen Medien – finden sich auch an Jugendkunstschulen, die spartenübergreifend Möglichkeiten zur künstlerischen Gestaltung in Kursen, Workshops, Projekten oder Werkstätten bereitstellen. Außerdem gibt es musikbezogene Kurse an Volkshochschulen und Familienbildungsstätten, deren Angebote sich speziell an Erwachsene bzw. an Familien richten. Über 300 junge Orchester haben sich zudem in der Jeunesses Musicales Deutschland zusammengeschlossen, die mit ihren Initiativen und Projekten vielfältige Anstöße für die Ensemblearbeit gibt.
Die außerschulische musikalische Bildung wird grundsätzlich von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen, denn ihre Bedeutung für die Entwicklung der Persönlichkeit und eine kulturelle Teilhabe stehen außer Zweifel. Sie zeigt sich nicht zuletzt in den Aktivitäten von Theatern, Konzerthäusern und Orchestern, die sich verstärkt auch dem jungen Publikum zuwenden. Besondere Anreize werden zudem durch spezielle Angebote des Deutschen Musikrats und seiner Mitgliedsorganisationen gesetzt: Seit über 50 Jahren ist der bundesweite Wettbewerb „Jugend musiziert“ etabliert, der auf Regional-, Landes- und Bundesebene ausgetragen wird und an dem jährlich zwischen 15.000 und 25.000 junge Menschen teilnehmen. Weiter sind die Bundesbegegnung „Jugend jazzt“ und der Wettbewerb „Jugend komponiert“ zu nennen sowie schließlich Ensembles zur Förderung des musikalischen Nachwuchses wie die Landes- und das Bundesjugendorchester oder die Landesjugendchöre.
Tageseinrichtungen für Kinder
Kinder im Vorschulalter kommen außerhalb des Elternhauses vor allem in den Tageseinrichtungen für Kinder mit Musik in Berührung, wo die „musische Bildung“ – so der Wortlaut in einem gemeinsamen Beschluss der Jugendministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz – als obligatorischer Bildungsbereich mittlerweile in allen Bundesländern verankert ist (Ständige Konferenz der Kultusminister 2004). Ästhetische Erziehung und speziell die Musik werden in den jüngsten Bildungsplänen der einzelnen Bundesländer in unterschiedlichen Akzentuierungen thematisiert. Neben einem eigenständigen Bildungsbereich findet sich die Musik auch als Querschnittsaufgabe, die für andere Bildungsbereiche – wie Sprache, Denken, Sinne, Körper und Gefühle – fruchtbar werden kann. Grundsätzlich sollen dabei die Sinne und die Emotionen der Kinder angesprochen sowie ihre Kreativität und Fantasie gefördert werden (siehe hierzu die verschiedenen Bildungspläne der Bundesländer). Eine besondere Chance der Arbeit in Kindertageseinrichtungen liegt sicher darin, die Musik organisch in das alltägliche Leben zu integrieren.
Sowohl an Fachschulen, an denen die Fachkräfte ihre Ausbildung erfahren, als auch an Fachhochschulen, die mittlerweile erste einschlägige Studiengänge anbieten, sollte auch die Musik eine Rolle spielen, zumal in den Kindergärten das Singen zu den bevorzugten Aktivitäten gehört (Brünger 2008:65 ff.). Dementsprechend wird Musik in den Lehrplänen der Länder meist als Bildungsbereich gefasst. Dieser soll innerhalb eines Lernfeldes berücksichtigt werden, welches häufig „Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten“ oder ähnlich heißt; wie viele Stunden dabei auf Musik entfallen, bleibt zumeist offen. (vgl. dazu den länderübergreifenden Erzieher*innen-Lehrplan). Aufs Ganze gesehen führt die Ausbildung im Fach Musik häufig nicht zu dem von den Trägern gewünschten Qualifikationsniveau.
Die Bedeutung frühkindlicher kultureller Bildung und die Defizite der musikalischen Bildung im Kindergarten sind inzwischen auf vielen Ebenen ins öffentliche Bewusstsein gedrungen. Dies kommt in den erwähnten Bildungsplänen der Bundesländer und in einer Reihe einschlägiger Projekte zur Verankerung von Musik in Kindertageseinrichtungen ebenso zum Ausdruck wie in Appellen und Stellungnahmen von Fachverbänden und politischen Gremien (vgl. Positionspapier der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung 2016). Auch wird dem Dilemma ungenügender musikalischer Anregungen in Kindertagesstätten zunehmend mit Weiterbildungsprojekten für Erzieher*innen entgegenzuwirken versucht. Nach Angaben einer Studie der Bertelsmann Stiftung fühlen sich mehr als 60 Prozent der Erzieher*innen in Kindergärten im Bereich der musikalischen Bildung nur mittelmäßig bis schlecht ausgebildet und sehen entsprechend großen Fortbildungsbedarf (vgl. Brinker u.a. 2010). Nicht selten engagieren sich daher auch Stiftungen auf dem Gebiet der musikalischen Förderung in Kindertageseinrichtungen. An einigen Orten sind seit einiger Zeit Kindergärten mit einem Profil als Musikkindergarten ausgestattet worden, diese werden teilweise mit Forschungen oder Konzeptentwicklungsprozessen begleitet, wie z. B. der von Daniel Barenboim initiierte Musikkindergarten in Berlin und der MusikKinderGartenWeimar. Auch von Seiten der Fachverbände besteht ein großes Engagement in Bezug auf kulturelle Bildung im frühen Kindesalter. Häufig kommen auch Lehrkräfte von Musikschulen oder freiberufliche Musikpädagog*innen zum Unterrichten in die Kindergärten. Nicht immer lassen die Rahmenbedingungen dies zu. Dennoch kooperiert etwa jede zehnte Tageseinrichtung für Kinder mit einer öffentlichen Musikschule (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2012:177).
Öffentliche Musikschulen
Unter den Anbietern außerschulischer Musikerziehung kommt den öffentlichen Musikschulen eine herausragende Bedeutung zu. Sie nehmen als gemeinnützige Einrichtungen bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitische Aufgaben wahr und sind aus der Bildungslandschaft nicht mehr wegzudenken. In den statistischen Jahrbüchern über die Musikschulen in Deutschland, welche der Verband deutscher Musikschulen regelmäßig veröffentlicht und fortschreibt, sind allen entsprechenden Daten dazu zu finden (vgl. Verband deutscher Musikschulen 2018).
930 öffentliche Musikschulen sind derzeit im Verband deutscher Musikschulen (VdM) organisiert. Zentrale Werte des Verbands sind die Ermöglichung musikalischer Teilhabe für alle, die Gewährleistung von Kontinuität und gemeinschaftlichen Bildungserlebnissen, die Sicherung der Angebote in struktureller Hinsicht, der Mitvollzug gesellschaftlicher Entwicklungen und das Bekenntnis zu musik-kultureller Vielfalt (vgl. Verband deutscher Musikschulen 2016 ). Viele Schulen bieten Unterricht in unterschiedlichen Zweigstellen an, sodass man von insgesamt rund 4.000 Standorten in Deutschland ausgehen kann. Diese streuen breit über alle Bundesländer, wenngleich die regionalen Verteilungen unterschiedlich sind. Im Durchschnitt liegen die Standorte rund zehn Kilometer auseinander und ermöglichen so eine flächendeckende Grundversorgung, auch und vor allem in den ländlich geprägten Regionen (vgl. Abbildung 1).
Voraussetzung für die Aufnahme einer Schule in den VdM ist die Erfüllung zahlreicher Qualitätsstandards, die gegenüber der Politik und den Eltern ein gewisses fachliches Niveau garantieren: So sind für die Lehrkräfte ein musikpädagogisches Fachstudium oder eine vergleichbare Qualifikation und für die Leitung ein musikalisches Fachstudium obligatorisch. Der Verband entwickelt Lehrpläne, führt Fortbildungen und Kongresse durch und berät die Mitgliedsschulen. Nicht wenige Schulen haben zusätzlich besondere Programme zur Qualitätssicherung entwickelt.
Die öffentlichen Musikschulen haben sich in der Vergangenheit immer wieder für neue inhaltliche Aspekte geöffnet und damit gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen. So sind Kurse der Musikalischen Früherziehung mit Kindern in den beiden Jahren vor der Einschulung sowie Gruppen mit jüngeren Kindern und ihren Bezugspersonen mittlerweile fester Bestandteil des Angebots geworden. Auch erwachsenen Anfängern und Wiedereinsteigern hat sich der VdM seit den 1990er Jahren verstärkt zugewandt: Inzwischen sind rund 10 Prozent der Schüler*innen an öffentlichen Musikschulen 19 Jahre und älter (vgl. Abbildung 2). Aufgrund der demografischen Entwicklung ist inzwischen ebenfalls die musikalische Bildung für Menschen im späteren Erwachsenenalter in den Fokus gerückt (zurzeit liegt der Anteil der über 60-Jährigen bei 1,8 Prozent). Einschlägige Publikationen unterstreichen die Bedeutung ausreichender und qualifizierter Angebote für diesen Bereich nachdrücklich.
Schon seit den frühen 1980er Jahren erarbeitet der VdM Materialien zur Integration ausländischer Kinder. In jüngster Zeit ging es dem Verband im Rahmen des Projekts „Musikalische Bildung von Anfang an“ angesichts der Bevölkerungsentwicklung verstärkt um Konzepte interkultureller Musikpädagogik sowie darum, Familien mit unterschiedlichem kulturellen, sprachlichen und sozialen Hintergrund anzusprechen. Über die Hälfte der Musikschulen bietet auch Unterricht für Menschen mit Behinderungen an. Dazu führt der Verband selbst eine berufsbegleitende Ausbildung für Musikschullehrer* innen durch. Nicht zuletzt sind an Musikschulen des VdM zahlreiche Angebote im Hinblick auf geflüchtete Menschen entstanden, wie in der Projektdatenbank des Deutschen Musikinformationszentrums dokumentiert, welche derzeit über 350 Initiativen verzeichnet (vgl. Deutsches Musikinformationszentrum).
Die Vielfalt musikalischer Genres ist an Musikschulen stetig gewachsen, und längst ist hier auch populäre Musik fester Bestandteil. Spezielle Studiengänge an den Hochschulen bieten die Möglichkeit einer entsprechenden musikpädagogischen Qualifikation. Neben Instrumenten wie E-Gitarre, E-Bass, Saxofon und Keyboard kann auch Ensemblespiel im Rock-, Pop- oder Jazzbereich belegt werden. In ländlichen Gebieten werden ebenso selbstverständlich Instrumente und Ensembles aus dem Bereich der Volksmusik angeboten. Auch traditionelle Instrumente aus anderen Ländern – etwa die türkische Bağlama – können inzwischen an vielen Musikschulen erlernt werden.
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Struktur
Für die Arbeit der öffentlichen Musikschulen hat der VdM einen verbindlichen Strukturplan erstellt, der zuletzt im Jahr 2009 aktualisiert wurde. Er gliedert die Ausbildung in vier Stufen, die als Elementarstufe/ Grundstufe, Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe bezeichnet werden. Inhalt der Elementarstufe/Grundstufe, für die ein eigener Bildungsplan vorliegt (vgl. Verband deutscher Musikschulen 2010), ist ein grundlegender Musikunterricht, der für sich genommen schon ein sinnvolles Bildungsangebot, gleichzeitig aber auch die Basis einer möglichen späteren Spezialisierung darstellt. Das Spezifikum der Elementarstufe/ Grundstufe ist die breite Fächerung der Inhalte: Lieder und Stimmimprovisationen decken den Bereich des Singens ab. Freies und gebundenes Spiel auf verschiedenen Instrumenten, zumeist kleinem Schlagwerk bzw. dem sogenannten „Orff-Instrumentarium“, repräsentiert die Kategorie des Instrumentalspiels. Der Bereich der Bewegung beinhaltet Tänze, freies Bewegen und Körperperkussion. Eng verwoben mit den genannten Bereichen ist das Wahrnehmen und Erleben, das von sensorischer Sensibilisierung über das Hören verschiedenster Musikstücke bis zum Erleben von Instrumenten reicht, die die Kinder später erlernen könnten. Auch das musikbezogene Denken hat seinen Platz, wenn etwa über musikalische Eindrücke gesprochen wird oder Strukturen und Notationsformen thematisiert werden. Schließlich wird Musik auch mit anderen Ausdrucksformen verbunden, so im szenischen Spiel, im rhythmischen Sprechen, in der Visualisierung von Musik durch Bilder und im Instrumentenbau. Instrumentalunterricht sieht der Strukturplan in den Niveaustufen Unter, Mittel- und Oberstufe vor. Besonders in der Unterstufe kommt neben dem Einzelunterricht auch Gruppen- oder Klassenunterricht in Betracht.
Für Schüler*innen, die ein Musikstudium anstreben, wird nach Angabe des VdM schätzungsweise an über der Hälfte der Musikschulen eine studienvorbereitende Ausbildung angeboten, die außer dem Hauptfach auch den Unterricht im Nebenfachinstrument sowie eine Vorbereitung auf die Eignungsprüfung in Musiktheorie und Gehörbildung umfasst. Im Durchschnitt stellen Absolvent*innen der studienvorbereitenden Ausbildung rund ein Viertel der Musikstudierenden im ersten Semester. Neben den Stufen der Ausbildung sieht der Strukturplan des VdM verbindlich auch Ensembles und Ergänzungsfächer vor. Gerade die Ensemblearbeit stellt im Selbstverständnis des VdM eine unverzichtbare Säule der öffentlichen Musikschulen dar, die diese häufig von privat erteiltem Unterricht unterscheidet. Heute bietet jede Musikschule durchschnittlich rund 20 Ensembles an. Daneben findet sich eine breite Palette an Ergänzungsfächern von Hörerziehung über Musiklehre bis hin zu Musik und Bewegung. Projekte und Veranstaltungen sollen das Angebot ergänzen. Im Durchschnitt stehen an jeder der VdM-Musikschulen tatsächlich ungefähr zwei Veranstaltungen pro Unterrichtswoche an, darunter befinden sich zahlreiche Veranstaltungen anderer Träger, an denen die Musikschule mitwirkt. Auch Kooperationen in der kommunalen Bildungslandschaft sind im Strukturplan vorgesehen.
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Kooperationen
Wie im Bereich der Kindertageseinrichtungen hat auch der Stellenwert der Kooperationen von Musikschulen und allgemein bildenden Schulen, schon allein wegen der wachsenden täglichen Verweildauer von Schüler*innen in den Schulen, insgesamt zugenommen. Etwa jede dritte Kooperation wurde nach Angaben des VdM mit einer Grundschule vereinbart, zuletzt rund 4.300; mehr waren es nur bei den Kindergärten/Kinderhorten. Vier von fünf im VdM organisierten Musikschulen arbeiteten demnach mit Grundschulen zusammen. Kooperationen mit anderen Typen allgemein bildender Schulen unterhielten jeweils rund 25 bis 45 Prozent der Mitgliedsschulen. Insgesamt betreffen Kooperationen der öffentlichen Musikschulen hauptsächlich die Elementarstufe/Grundstufe, das Klassenmusizieren sowie Angebote im Rahmen der Ganztagsschulen. In der Elementarstufe/Grundstufe haben neben den bereits erwähnten Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen, die von etwa 65 Prozent der öffentlichen Musikschulen gepflegt werden, besonders auch Modelle der Zusammenarbeit mit Grundschulen neue Perspektiven eröffnet (vgl. Abbildung 3 in Nimczik 2019:50ff). Eine besondere und intensive Kooperation ergibt sich durch das Programm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits), dem die Idee zugrunde liegt, jedem Grundschulkind – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten seines Elternhauses – das Erlernen musikalischer Ausdrucksformen zu ermöglichen. Das Programm wurde ursprünglich in Nordrhein-Westfalen anlässlich des Kulturhauptstadtjahrs 2010 im Ruhrgebiet unter der Bezeichnung „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi) ins Leben gerufen und mit öffentlichen Geldern bzw. Stiftungsmitteln finanziert. Seit dem Schuljahr 2015/16 wählt jede teilnehmende Schule einen der drei Schwerpunkte Instrumentalspiel, Singen oder Tanzen. Im ersten Jahr wird im Klassenverband verpflichtend eine musikalische bzw. tänzerische Grundbildung verfolgt. Das zweite Jahr beinhaltet Unterricht im gewählten Schwerpunkt sowie die Teilnahme an einem entsprechenden Ensemble.
Mittlerweile werden vergleichbare Programme mit regionalen Varianten in verschiedenen Gemeinden und Bundesländern verfolgt, sodass der Gruppenunterricht an Grundschulen zu einem neuen Aufgabenfeld für Lehrkräfte der Musikschulen und des freien Markts zu werden scheint. Neben JeKi in Hamburg, Hessen und Sachsen existieren auch andere Programme an Grundschulen, die den Instrumentalunterricht oder das Singen ins Zentrum stellen (vgl. Homepage des VdM).
Durch die geförderte Entwicklung der Ganztagsschulen haben sich für die Musikschulen neue Organisationsformen, Aufgaben und Schülergruppen ergeben. Rahmenvereinbarungen zwischen dem VdM und den zuständigen Ministerien einzelner Bundesländer zielen darauf ab, die Qualität musikbezogener Wahlangebote an Ganztagsschulen zu sichern und die Musikschulen des VdM als bevorzugte Partner dafür festzuschreiben (siehe Homepage des VdM). Für solche Kooperationen eignen sich u. a. Ensemble- und Ergänzungsfächer, Angebote aus dem Bereich der Elementaren Musikpraxis sowie Projektarbeit. Neben festen Kooperationen streben die öffentlichen Musikschulen auch die Vernetzung mit anderen Institutionen der Kommunen – wie etwa Bibliotheken, Museen, Kirchen, Jugendzentren und Theatern – an.
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Schüler*innen und Lehrkräfte
Derzeit werden die öffentlichen Musikschulen von über 1,4 Millionen Schüler*innen besucht, über zwei Drittel davon im Alter zwischen sechs und 18 Jahren (vgl. Abbildung 2). Einen bedeutenden Anteil verzeichnen mit rund 17 Prozent ebenfalls die unter 6-Jährigen, die zahlreiche Angebote im Bereich der Elementarstufe/ Grundstufe wahrnehmen, während die Erwachsenen mit insgesamt rund zehn Prozent vertreten sind.
Die an öffentlichen Musikschulen am häufigsten unterrichteten Instrumente waren zuletzt in absteigender Reihenfolge: Klavier, Gitarre, Violine, Blockflöte, Schlagzeug und Querflöte (vgl. Abbildung 3).
Mittlerweile nehmen mehr als 45.000 Kinder über die Musikschulen an Bläserklassen und fast 14.000 an Streicherklassen teil; daneben existieren rund 24.000 Chor- und Bandklassen; und auch auf anderen Instrumenten wird Klassenunterricht erteilt. In den letzten Jahren lässt sich insgesamt eine Zunahme des Klassenunterrichts beobachten.
An den öffentlichen Musikschulen unterrichten über 39.000 Fachlehrkräfte, darunter rund 20.000 in einem Anstellungsverhältnis und rund 19.000 als freie Mitarbeiter*innen bzw. Honorarkräfte. Rund 13 Prozent der Angestellten sind vollzeitbeschäftigt, die große Mehrheit arbeitet in Teilzeitbeschäftigung. Die absolute Anzahl der Lehrkräfte an öffentlichen Musikschulen dürfte jedoch etwas niedriger ausfallen, da diejenigen, die an mehreren Musikschulen unterrichten, auch mehrfach in die Statistik eingehen.
Nach den Richtlinien des VdM sollen Lehrkräfte und Schulleitung Angestellte der Musikschulträger sein und damit nach dem geltenden Tarifvertrag des öffentlichen Diensts vergütet werden. Der Anteil solchermaßen vergüteter Lehrkräfte schwankt unter den Bundesländern zwischen knapp sieben Prozent in Berlin und knapp 60 Prozent in Bayern; bundesweit liegt er bei knapp 40 Prozent. Gut elf Prozent sind Angestellte mit anderer Vergütung. Fast die Hälfte der Lehrkräfte an öffentlichen Musikschulen arbeitet als Honorarkraft im Status einer freien Mitarbeit. Eine Diskussion zur Erhöhung des Anteils fest angestellter Musikschullehrkräfte wird seit einiger Zeit mit großem Engagement geführt. (vgl. „Stuttgarter Appell“ des VdM aus dem Jahr 2017). Von ihnen bekommt gut die Hälfte zwischen 19 und 24 Euro pro Unterrichtstunde, etwa jede fünfte Honorarkraft erhält weniger, gut jede vierte mehr. Bedenkt man, dass zwischen 80 und 90 Prozent der angestellten Lehrkräfte an einer Musikschule in Teilzeit arbeiten, ist davon auszugehen, dass viele von ihnen zusätzlichen Tätigkeiten – unter Umständen auch an weiteren Musikschulen – nachgehen, um so ihr Einkommen zu sichern.
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Finanzierung
Das Betreiben von Einrichtungen zur außerschulischen musikalischen Bildung stellt rechtlich eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand dar. Diese trägt etwa die Hälfte der anfallenden Kosten für öffentliche Musikschulen. Dabei entfällt der größte Teil der öffentlichen Finanzierung auf die Kommunen, während der Länderanteil am Gesamtetat sehr unterschiedlich ausfällt: Er liegt in den Flächenländern zwischen gut einem und mehr als 19 Prozent. In einigen Bundesländern sind Richtlinien zur Anerkennung und Förderung von Musikschulen gesetzlich festgelegt worden, sodass Landesmittel an Vorgaben des VdM gebunden werden.
Die Musikschulen des VdM befinden sich zu rund zwei Dritteln in kommunaler Trägerschaft. Ein Drittel wird von Vereinen getragen, aber dennoch maßgeblich von der öffentlichen Hand finanziert. Der Gesamtetat der VdM-Musikschulen betrug nach Angaben des VdM zuletzt rund eine Milliarde Euro. Knapp die Hälfte der Ausgaben wird dabei durch Unterrichtsgebühren abgedeckt. Diese streuen wiederum sehr stark. Für jeweils 45 Minuten Instrumentalunterricht müssen im Einzelunterricht an einer Musikschule durchschnittlich rund 85 Euro pro Monat bezahlt werden. Nach den Kriterien für die Mitgliedschaft im VdM muss eine Gebührenordnung vorliegen, die nach sozialen Gesichtspunkten auch Ermäßigungen vorsieht.
Private Musikschulen
Neben den Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft existieren in Deutschland zahlreiche private bzw. freie Musikschulen. Darunter befinden sich große Firmen und Franchise-Unternehmen, die die Ausbildung der Lehrkräfte teilweise selbst übernehmen oder eigenes Unterrichtsmaterial verwenden. Häufig wird auch in Filialen des Musikalienhandels Unterricht auf verschiedenen Instrumenten angeboten. Schließlich betreiben vielerorts Privatmusiklehrer*innen auf eigene Initiative hin kleinere Schulen, die meist auf eine einzige Unterrichtsstätte sowie manchmal auch auf einzelne Genres – etwa aus dem Bereich der populären Musik – oder bestimmte Instrumente begrenzt sind. Somit unterscheiden sich solche Schulen oft stark von der Struktur öffentlicher Musikschulen, denn der Begriff „Musikschule“ ist nur in Bayern geschützt und an bestimmte Vorgaben gebunden. Da sich private Musikschulen wirtschaftlich rentieren müssen, geht es für sie darum, mehr einzunehmen, als an Ausgaben anfällt. Dies gilt im Grundsatz auch dann, wenn die Kommune kleinere Zuschüsse gewährt, etwa weil sie keine eigene Musikschule unterhält.
Mit dem Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm) existiert ein Zusammenschluss privater Musikschulen, der sich auf Standards für eine zertifizierte Mitgliedschaft verständigt hat. Prüfkriterium hierfür ist zunächst die Freiheit der Schule von außerpädagogischen Zweckbindungen wie etwa Instrumentenverkauf. Weitere Kriterien betreffen die vertraglichen Regelungen, die Räumlichkeiten, die Mitwirkung am öffentlichen Musikleben sowie die Qualifikation der Lehrkräfte, wobei ein einschlägiges Studium hier nicht zwingend erforderlich ist. In vielen Bundesländern gibt es Landesgruppen und -verbände des bdfm, dem im Jahr 2016 ca. 340 Schulen mit rund 127.000 Schüler*innen und etwa 6.300 Lehrkräften angehörten, wie aus den Hochrechnungen einer auf freiwilliger Basis erhobenen Stichtagserfassung des Verbands hervorgeht (vgl. Bundesverband der Freien Musikschule 2016). Neuere Daten wird der bdfm voraussichtlich 2019 veröffentlichen. Obgleich hierbei nur eine Teilnahmequote von 36 Prozent zu verzeichnen war, lassen die Ergebnisse einen gewissen Aufschluss über die Situation der Mitgliedsschulen des bdfm zu. Wie auch die Musikschulen des VdM kooperiert demnach eine große Zahl freier Musikschulen mit allgemein bildenden Schulen sowie anderen Institutionen, darunter Kitas, Musikvereine, Kirchengemeinden, aber auch Chöre, Senioreneinrichtungen und Volkshochschulen, und bindet so insgesamt rund 31.000 Kooperationsschüler* innen in ihre Unterrichtstätigkeit ein.
Hinsichtlich der Altersstruktur ihrer Schüler*innen unterscheiden sich die freien Musikschulen wesentlich von den öffentlichen Musikschulen. Während Menschen im Alter von über 26 Jahren an den Mitgliedsschulen des VdM lediglich einen Anteil von rund sieben Prozent ausmachen, sind es bei den im bdfm organisierten Musikschulen mit 18 Prozent mehr als doppelt so viele.
Die beliebtesten Unterrichtsfächer im instrumentalen Bereich weist der bdfm nur nach Instrumentengruppen aus. Knapp in Führung liegen hier die Zupfinstrumente, gefolgt von den Tasteninstrumenten; an dritter Stelle der Beliebtheitsskala steht das Elementare Musizieren und zwar noch deutlich vor Schlag-, Holzblas- und Streichinstrumenten sowie Gesang und Blechblasinstrumenten (vgl. Abbildung 4). Hier zeigen sich teilweise klare Unterschiede zu den Daten des VdM, besonders, was etwa die Beliebtheit von Streichinstrumenten angeht. Zusätzlich zur Instrumentalausbildung finden sich an Musikschulen des bdfm auch ergänzende Angebote wie Band, Musiklehre, Kammermusik, Chor und Orchester, aber auch Unterricht für Senior*innen und Menschen mit Behinderung.
Im Vergleich zu den Musikschulen des VdM beschäftigen die Mitgliedsschulen des bdfm deutlich seltener fest angestellte Lehrkräfte. Diese finden sich nur an rund sieben Prozent der Schulen, während an über 90 Prozent ausschließlich Honorarkräfte arbeiten. Von diesen erhalten gut 40 Prozent bis zu 18 Euro pro Unterrichtsstunde, etwa 40 Prozent erhalten zwischen 18 und 24 Euro, rund jede sechste Honorarkraft erhält mehr als 24 Euro. Höher fallen die Honorare für Unterrichtstätigkeiten im Rahmen der Gruppenfächer bzw. des Elementaren Musizierens aus.
Die mit Abstand meisten der im bdfm organisierten Musikschulen sind Einzelunternehmen (68,3 Prozent), teilweise werden sie aber auch als gemeinnützige GmbH (9,8 Prozent), als GbR (6,5 Prozent) oder als gemeinnütziger Verein (5,7 Prozent), seltener als nicht gemeinnützige GmbH (3,3 Prozent) oder nicht gemeinnütziger Verein (ein Prozent) geführt. Insgesamt haben 15,5 Prozent der Mitgliedsschulen den Status der Gemeinnützigkeit inne. Unterstützung durch Fördermittel erhält nur rund ein Viertel der im bdfm organisierten Musikschulen.
Freiberufliche Musikpädagog*innen
Eine wesentliche Säule der außerschulischen musikalischen Bildung stellten immer schon die selbstständig unterrichtenden Lehrkräfte dar. Ihre teilweise hohe Qualifikation verdeutlicht allein die Tatsache, dass gut ein Fünftel aller, die am Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ teilnehmen, von privaten Musikpädagog* innen außerhalb von Institutionen wie Musikschulen unterrichtet wird (siehe Verband deutscher Musikschulen 2017:28). Sie versorgen alle Niveaustufen vom Anfangsunterricht bis zur Studienvorbereitung und betreuen in Einzelfällen sogar professionelle Musikschaffende. Manche von ihnen können auch dem Wunsch nach terminlicher Flexibilität oder unregelmäßigem Unterricht nachkommen. Nicht selten stellen sie sich auch insoweit auf die Bedürfnisse ihrer Schüler*innen ein, als sie zum Unterricht in deren Wohnung kommen. Ein erweitertes Unterrichtsangebot wie etwa Ensembleunterricht kann durch den Zusammenschluss mehrerer freiberuflicher Musikpädagog*innen ermöglicht werden. Manchmal organisieren auch Schulen oder Kirchengemeinden Privatunterricht und stellen dafür entsprechende Räume zur Verfügung. Generell tragen private Lehrkräfte zu einer dezentralen und kundennahen Versorgung mit Musikunterricht bei. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass nicht alle Schüler*innen einen Platz an öffentlichen Musikschulen finden; 2016 hätten dort rund 64.000 Plätze mehr vergeben werden können als zur Verfügung standen (ebd.:16).
Oft schaffen sich selbstständig unterrichtende Lehrkräfte aus Elementen wie Privatunterricht, Honorartätigkeiten an Musikschulen und eigener Konzerttätigkeit ein persönliches Berufsmosaik. Bei Nachweis einer überwiegend selbstständigen einschlägigen Erwerbstätigkeit gibt es für sie die Möglichkeit, von der Künstlersozialkasse (KSK) aufgenommen zu werden. Diese finanziert dann wie ein Arbeitgeber die Hälfte der anfallenden Sozialabgaben. Da das Erteilen von privatem Musikunterricht unabhängig von formalen Qualifikationen jedem offen steht, treten viele selbstständige Lehrkräfte dem Deutschen Tonkünstlerverband (DTKV) bei, der wiederum in Landesverbände gegliedert ist. Die Mitgliedschaft setzt eine berufsmusikalische Qualifizierung voraus und stellt so ein Markensiegel dar. Der Verband schließt Rahmenverträge mit Versicherungen, organisiert Tagungen und Kurse und agiert im Sinne seiner Mitglieder auch im politischen Raum. So beteiligen sich Präsidium und Landesverbände etwa auch an der Diskussion um das Thema Ganztagsschule.
Die finanzielle Situation ausschließlich selbstständig unterrichtender Lehrkräfte kann durchaus prekär sein. Einige von ihnen beschränken ihre Tätigkeit aufgrund anderer – beruflicher oder privater – Prioritäten auf vergleichsweise wenige Schüler* innen. Viele jedoch sind darum bemüht, die Anzahl ihrer Unterrichtsstunden weiter auszubauen. Einzelne schaffen es, sich innerhalb ihres Einzugsbereichs einen guten Ruf und einen entsprechenden Stamm an Schüler*innen aufzubauen, der ihnen ein Auskommen ermöglicht, das dem einer angestellten Musikschullehrkraft entspricht. Die meisten aber bleiben mit ihrem Verdienst weit hinter den angestellten Kolleg*innen zurück. Nach Ergebnissen einer Umfrage, die 2017 bereits zum dritten Mal von der für die Musikschullehrkräfte zuständigen Fachgruppe der Gewerkschaft ver.di durchgeführt wurde, stellen die Unterrichtshonorare für jeweils ein knappes Drittel der freien Mitarbeiter*innen an Musikschulen das einzige bzw. das hauptsächliche Haushaltseinkommen dar (Simon 2017).
Amateurmusizieren
Deutschlandweit gibt es über 22.000 verbandlich organisierte weltliche Amateurchöre und rund 20.000 Instrumentalensembles (vgl. Reimers 2014; Reimers 2019). Zahlreiche Musikvereine organisieren den Unterricht für den Nachwuchs in eigener Regie und Verantwortung. In speziellen Lehrgängen können Übungsleiter-Lizenzen verschiedener Grade erworben werden. Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) erarbeitet u. a. Richtlinien für die Ausbildung von Musiker*innen, führt Wertungsspiele durch und verleiht Leistungsabzeichen. Die Jugendorganisation des BDMV ist die Deutsche Bläserjugend, der Kinder und Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr in Blaskapellen, Fanfaren- und Spielmannszügen angehören. Die Ausbildung am Instrument nehmen vereinsangehörige Musiker*innen, freiberufliche Instrumentalpädagog* innen oder Musikschulen wahr. Die Prüfungen – bezeichnet als D1, D2 und D3 – führen zu Bronze-, Silber- bzw. Goldabzeichen und umfassen Vortragsstücke eines festgelegten Schwierigkeitsgrads, verschiedene Übungen sowie schriftliche Aufgaben aus der Musiklehre. Analoge Lehrgänge und Prüfungen bieten auch der Bund Deutscher Zupfmusiker (BDZ), der Deutsche Zithermusik-Bund (DZB) sowie der Deutsche Harmonika-Verband (DHV) an. Schließlich bilden Amateurmusikverbände ausgewählte Schüler*innen ab dem 16. Lebensjahr zu sogenannten Musikmentoren für die musikalische Jugendarbeit in den Vereinen aus. Kooperationspartner für die Ausbildungen der Amateurmusikverbände sind häufig die Bundes- und Landesmusikakademien, die über ganz Deutschland verstreut ein vielfältiges Kursangebot bereithalten.
Auch in den Kirchengemeinden finden Interessierte regelmäßige Angebote zur musikalischen Betätigung und zur Entwicklung musikalischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Das Leiten von Chören und Ensembles zählt seit jeher zu den Aufgaben von Kirchenmusiker*innen und stellt auch einen gewichtigen Teil ihrer Ausbildung dar. In dieser Arbeit durchdringen sich pastorale und musikpädagogische wie auch künstlerische Aspekte. Von zentraler Bedeutung für die Gestaltung von Gottesdiensten und des Gemeindelebens sind die rund 34.000 Kirchenchöre, darunter zahlreiche Kinder- und Jugendchöre. Nicht selten gibt es auch offene Singkreise für Senior*innen sowie schließlich kirchliche Instrumentalensembles. Eine besondere Tradition haben hierunter die Posaunenchöre in der Evangelischen Kirche. Insgesamt singen und musizieren etwa 850.000 Menschen in kirchlichen Ensembles, der Großteil davon in Chören. Kinder und Jugendliche machen beinahe ein Viertel der Mitglieder kirchlicher Chöre und Instrumentalkreise aus. Mancherorts werden darüber hinaus besondere musikpädagogische Angebote organisiert.
Volkshochschulen und Familienbildungsstätten
Neben der Musikschule ist gelegentlich auch die Volkshochschule kommunaler Anbieter von Musikunterricht. Aufgabe der Volkshochschulen ist die Bereitstellung von Kursen jeder Art für Erwachsene. Entgegen dem Namensteil „Hochschule“ geht es dabei nicht um reguläre Studiengänge, sondern um verschiedene Formen der individuellen Weiterbildung. So können hier etwa Sprachen erlernt, Einführungen in bestimmte Bereiche der Computernutzung belegt oder Schulabschlüsse nachgeholt werden. Die Kunden buchen den Unterricht auch im Bereich der Musik jeweils wie einen Kurs für ein Semester bzw. für eine bestimmte Anzahl von Stunden. Die Lehrkräfte sind nicht angestellt, sondern erhalten ein Honorar.
Im musikpraktischen Bereich finden sich Angebote zum gemeinsamen Musizieren ebenso wie Kurse zum Erlernen eines Instruments. Die Zahl der musikpraktischen Kurse ist seit Längerem weitgehend konstant und liegt deutschlandweit aktuell bei knapp 12.000 pro Jahr. Durchschnittlich umfassen die Kurse 17,4 Unterrichtsstunden. Daneben werden aktuell jährlich etwa 1.400 musiktheoretische Kurse mit etwas größeren Gruppen an Volkshochschulen angeboten (vgl. Statistik „Musikangebote der Volkshochschulen“).
Schließlich finden sich insbesondere intergenerationelle Angebote wie Eltern- Kind-Gruppen auch an Familienbildungsstätten. Grundsätzlich mit den Volkshochschulen vergleichbar werden diese häufig kirchlich, daneben aber auch von Vereinen oder Kommunen getragen und halten ihre Angebote in der Regel in Form von zeitlich begrenzten Kursen bereit. Dabei decken sie verschiedene Inhalte ab – etwa aus den Bereichen der Gesundheit, der Erziehungs- und Lebenshilfe, der sozialpädagogischen Fort- und Weiterbildung, aber auch des kreativen Gestaltens. Hier finden sich je nach Einrichtung auch Angebote zum Tanzen, Gitarrenkurse und Gruppen im Bereich der Elementaren Musikpraxis. Familienbildungsstätten wollen mit ihren Angeboten allgemein zur Unterstützung der Familien sowie zur persönlichen Orientierung und Bildung beitragen. Ihre soziale Ausrichtung zeigt sich nicht zuletzt darin, dass die Kurse in der Regel kostengünstig angeboten werden. Musik hat hier an vielen Einrichtungen ihren Platz als Möglichkeit zur Entfaltung kreativer Potenziale und zur Bereicherung des familiären Miteinanders.
Fazit
Von den Eltern-Kind-Gruppen, die bereits Säuglinge ansprechen, über das Vorschul- und Schulalter bis hin zu den Angeboten für Erwachsene und ältere Menschen finden sich im Bereich der außerschulischen musikalischen Bildung vielfältige Möglichkeiten für alle Altersgruppen. Private Anbieter ergänzen das Programm öffentlicher Träger. Insbesondere in ländlichen Regionen übernehmen nicht selten Vereine des Amateurmusizierens die Aufgaben einer außerschulischen Musikerziehung. Öffentliche und private Musikschulen mit ihren jeweiligen Standards existieren gleichwohl dicht über alle Bundesländer gestreut. In Deutschland steht den Menschen so ein differenziertes Netz von Möglichkeiten zur musikalischen Betätigung sowie zum Erwerb und Ausbau musikalischer Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Verfügung.