Aufgaben, Ziele und Wandel Kultureller Bildung in Kultureinrichtungen

Zur Evaluation der Bildungsarbeit in BKM geförderten Einrichtungen

Artikel-Metadaten

von Susanne Keuchel

Erscheinungsjahr: 2026

Peer Reviewed

Abstract

Im Beitrag werden Methodik und Ergebnisse der von der BKM geförderten Studie „Kulturelle Bildung im Wandel“ vorgestellt. Hintergrund der Studie war die Forderung nach einer Evaluation des Beitrags der Bundeskulturförderung zur Kulturellen Bildung im Koalitionsvertrag der Regierung aus dem Jahr 2021.Die Studie untersuchte grundlegende Transformationsbedarfe für die kulturelle Bildungsarbeit in den dauerhaft von der BKM geförderten Einrichtungen. Im Rahmen der Studie wurde ein Prozess zur Entwicklung einer gemeinsamen Definition für eine zeitgemäße Bildungsarbeit in Kultureinrichtungen moderiert. Auf dieser Basis wurden Indikatoren entwickelt und in einer Erhebung in den Einrichtungen auf erfolgreiche Umsetzung überprüft. Dabei wurden nicht nur die Verantwortlichen für Bildung und Vermittlung in den Einrichtungen befragt, sondern auch die Leitung und Verantwortliche anderer Abteilungen, wie Öffentlichkeitsarbeit oder Marketing. Ein besonderer Fokus lag dabei auf den Themen Kulturelle Bildung als Querschnittsaufgabe in den Einrichtungen, die angemessene Ausstattung eines eigenständigen Bereichs für Bildung und Vermittlung, die Entwicklung abteilungsübergreifender Zielgruppenkonzepte und Fragen von Innovation und zeitgemäßen Bildungskonzepten, hier beispielsweise auch die Einbindung digitaler Technologien. Die Studie liefert damit empirische Befunde zu veränderten Praktiken, Wahrnehmungen und strukturelle Bedingungen kultureller Teilhabe in Kultureinrichtungen, die sich in einer zunehmend diversen und digitalen Gesellschaft neuen Herausforderungen stellen müssen.

Welche Aufgaben sollten Kultureinrichtungen im Kontext von Kultureller Bildung und Teilhabe leisten? Welche Ziele setzen sie sich? Inwiefern haben sich diese verändert? Und vor welchen Herausforderungen stehen sie?

Die Studie „Kulturelle Teilhabe im Wandel“ (Keuchel/Riske 2025) evaluierte die Bildungsarbeit der dauerhaft von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) geförderten Einrichtungen mit Publikumsverkehr im Jahr 2022. Hintergrund der Studie war die im Koalitionsvertrag (SPD / Bündnis 90 Die Grüne / FDP 2021) der Bundesregierung aus dem Jahr 2021 geforderte Evaluation des Beitrags der Bundeskulturförderung zur Kulturellen Bildung. Die Studie wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert.

1. Bildungsarbeit in Kultureinrichtungen: Ein Rückblick und Status Quo

Die Bedeutung von Kultureller Bildung in Kultureinrichtungen ist in den letzten 15 Jahren stetig gewachsen. Empirische Studien in den 2000er Jahren (Keuchel/Wiesand 2006; Keuchel 2006:26) verdeutlichten, dass es zunehmend schwieriger wurde, ein Nachwuchspublikum zu generieren. Dieser Befund führte zu einer Vielzahl an neuen innovativen Vermittlungsansätzen, Experimenten und Förderprogrammen, insbesondere für junge Zielgruppen in Kultureinrichtungen, wie „Rhythm is it“, „Kinder zum Olymp“ oder TuSCH (Theater und Schule). Eine Infrastrukturerhebung in klassischen Kultureinrichtungen (Keuchel/Weil 2010) zeigte auf, dass sich seit 2004 bis 2010 die Bildungsformate für spezifische Zielgruppen im Zeitvergleich nahezu vervierfachten. Auch Diskussionen zu weiteren Bevölkerungsgruppen, die bisher wenig von Kultureinrichtungen erreicht werden, führten zu mehr Aktivtäten im Bereich der Bildungsarbeit in den Einrichtungen, so beispielsweise der Bundeskongress „Interkultur“ oder das InterKulturBarometer (Keuchel 2012) zu mehr Anstrengungen, migrantische Bevölkerungsgruppen gezielter anzusprechen. Dabei spielte auch das damals neu innerhalb des Fachdiskurses diskutierte Konzept des Audience Development (Mandel 2008) eine wichtige Rolle bei dem Ausbau der Bildungsarbeit, das Kulturnutzerforschung, Marketing, PR und Kulturvermittlung miteinander verbindet. Auch politisch wurde der Bedeutungszuwachs von Kultureller Bildung und Teilhabe in Kultureinrichtungen flankiert. So wählte der ehemalige Kulturstaatsminister Bernd Neumann im Rahmen seiner Kulturpolitik Kulturelle Bildung als Schwerpunktthema. Entsprechend wurde 2007 eine erste interne Projektgruppe „Kulturelle Bildung“ eingerichtet (2008 umbenannt in Projektgruppe „Kulturvermittlung“). Seit etwa 2008 müssen die dauerhaft geförderten Einrichtungen der*des BKM im Rahmen des Zuwendungsbescheids Ziele und Aktivitäten der kulturellen Vermittlungsarbeit darlegen – mit einem besonderen Fokus auf die Erreichung von Zielgruppen, die bislang wenig oder gar nicht von öffentlichen Kultureinrichtungen erreicht werden.

In jüngster Zeit werden zudem zunehmend Fragen des Outreach (Scharf/Wunderlich 2014) und eine stärkere kulturelle Teilhabe in ländlichen Räumen (Wingert 2024) diskutiert. Zudem gewinnen Fragen der „Community Education“ (Lin et al 2023) an Bedeutung, d.h. die soziale Verantwortung des Kulturbereichs, der Kunstschaffenden und Einrichtungen sowie eine stärkere Vernetzung mit der Stadtgemeinschaft.

2. Zur Methodik der Studie Kulturelle Teilhabe im Wandel

Um die Bildung der dauerhaft von dem*der BKM geförderten Einrichtungen mit Publikumsverkehr, darunter Museen, Gedenkstätten, Theater, Bibliotheken und andere Kultureinrichtungen, zu evaluieren, wurde die Erstellung einer quantitativen Befragung in den Einrichtungen in einen qualitativen Fachdiskurs eingebettet. Eine Herausforderung war dabei die Festlegung von Aufgaben und Zielen der Bildungsarbeit in BKM geförderten Einrichtungen, da es keine verbindliche Definition von Kultureller Bildung, sondern eine Vielzahl von nationalen, ressortspezifischen und handlungsfeldbezogenen Ansätzen gibt. Aus diesem Grund wurde ein Fachbeirat gebildet, der eine Definition für Ziele von Kultureller Bildung in von BKM geförderten Einrichtungen festlegte.

2.1. Qualitativer Fachdiskurs

Der Fachbeirat zur Studie setzte sich zusammen aus einzelnen Direktionen und leitenden Mitarbeitenden im Bereich Bildung und Vermittlung von BKM geförderten Einrichtungen unterschiedlicher Spartenbereiche, Vertreter*innen aus den Bundesländern und den Referatsleitungen Kulturelle Bildung aus den Bundesressorts BKM, Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Neben der Festlegung einer Definition von Zielen und Aufgaben Kultureller Bildung begleitete der Fachbeirat die Durchführung der quantitativen Erhebung, unterstützte Pretests in den Einrichtungen sowie die Einordnung und Interpretation der Ergebnisse.

Die Festlegung der Definition wurde zudem im Rahmen eines „Runden Tisch“ am 20. März 2023 im Haus Bastian mit über 160 Teilnehmenden aus den Einrichtungen und dem Expertenfeld der Kulturellen Bildung diskutiert. Bei der Einordnung der Ergebnisse wurde auch die Jahrestagung des Netzwerks „Kulturelle Bildung und Integration 2.0“ am 15.11.2024 im Haus Bastian einbezogen, wo erstmals die Ergebnisse der Studie vorgestellt und diskutiert wurden.

2.2. Quantitative Befragung

Grundgesamtheit der quantitativen Befragung waren die dauerhaft von der BKM geförderten Einrichtungen mit Publikumsverkehr im Jahr 2022 (analog und/oder digital). Nicht berücksichtigt wurden Einrichtungen, die ausschließlich mit Multiplikator*innen zusammenarbeiten oder nur (Förder-)Mittel an Dritte weiterleiten, und solche, die generell oder speziell im Jahr 2022 keinen Publikumsverkehr hatten, insbesondere aufgrund von Bauarbeiten oder punktuellen Schließungen.

Damit ergab sich eine Auswahl von 88 Einrichtungen. Bei der Bewertung dieser Zahl gilt zu berücksichtigen, dass sich unter diesen Einrichtungen auch Einrichtungsverbünde befanden, die mehrere Einrichtungen umfassen, zum Beispiel die Staatlichen Museen zu Berlin (SMB), die sich aus über zehn einzelnen Einrichtungen zusammensetzen.

Die Feldarbeit fand Ende 2023/Anfang 2024 statt. Die Einrichtungen bekamen im Rahmen der Erhebung einen schriftlichen Fragebogen zugesandt, der sowohl digital als auch per postalischer Rücksendung beantwortet werden konnte.

Der standardisierte Fragebogen umfasste insgesamt 60 Fragen, die sich – da Kulturelle Bildung als Querschnittsthema der Einrichtung definiert ist – in acht inhaltliche Abschnitte unterteilten, die von Personen unterschiedlicher Abteilungen der Einrichtungen beantwortet werden sollten. Adressat*innen waren also nicht nur Verantwortliche der Bildungs- und Vermittlungsarbeit, sondern auch die Leitungen und Verantwortliche anderer Abteilungen.

Im Rahmen des Fragebogens wurden auch mögliche Spätfolgen der Corona- Pandemie in der Form thematisiert, dass innerhalb der einzelnen Frageblöcke nachgefragt wurde, ob sich hier die Situation bezogen auf Besucher*innen, Finanzen, Personal etc. seit der Pandemie verändert hat.

Den Einrichtungen wurde bei der Beantwortung der Fragen Anonymität zugesichert, das heißt, die Auswertung erfolgte ohne Rückbezüge zu einzelnen konkreten Einrichtungen und die Daten wurden nicht an Dritte weitergegeben.

Insgesamt beteiligten sich 82 der angefragten Einrichtungen an der Erhebung. Damit konnte ein Rücklauf von 93 % erreicht werden. Unter den befragten 82 Einrichtungen der Stichprobe machen dabei Einrichtungen mit einem Fokus auf Sammlung und Ausstellungen den größten Teil aus, gefolgt von Gedenkstätten. Es folgen Kulturveranstalter im Bereich Theater, Kino, Tanz. Innerhalb der Stichprobe befanden sich auch Einrichtungen, die in ihrem Angebot sehr breit oder außerhalb gängiger Kategorien aufgestellt sind. Einige wenige verfügten auch über ein ausschließlich digitales Angebot.

3. Zur Festlegung von Zielen, Indikatoren und Messverfahren für Kulturelle Bildung in Einrichtungen

Im Rahmen des Fachbeirats und des Runden Tischs wurde als Grundlage für die quantitative Befragung folgende Definition erarbeitet:

„Die Kulturelle Bildung der bundesgeförderten Kultur-, Geschichts- und Gedenkeinrichtungen ermöglicht kulturelle Teilhabe durch Austausch und Mitgestaltung und nimmt dabei die Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedarfen und Interessen in den Blick. Sie fördert interessensgebundene und barrierearme Maßnahmen, den Umgang mit Diversität, unterschiedlichen Haltungen und Perspektiven und erreicht dabei eine sich wandelnde, von Vielfalt geprägte Bevölkerung. Sie greift aktuelle kulturelle und gesellschaftspolitische Themen auf. Kulturelle Bildung erfordert als leitende Querschnittsaufgabe sowohl eine angemessene Ausstattung eines eigenen Bereichs als auch die Verankerung in zentrale strategische Prozesse des Hauses. Kulturelle Bildung ist nachhaltig und vernetzt angelegt unter Berücksichtigung von zeitgemäßen bildungswissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen.“

Um den Status quo Kultureller Bildung in den Einrichtungen messbar zu machen, bedurfte es in einem zweiten Schritt der Operationalisierung dieser Aufgaben und Ziele. Auf der Basis der Arbeitsdefinition wurden folgende Indikatoren abgeleitet:

  • Teilhabeorientierte Angebote/Mitgestaltung
  • Schaffung von Austausch/Begegnungsräumen
  • Erreichen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen
  • Maßnahmen für unterschiedliche Interessen und Bedarfe
  • Barrierearmut (Erreichbarkeit)/Diversitätsorientierung
  • Vielfalt abbilden/Multiperspektivität
  • Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Themen
  • Querschnittsaufgabe
  • Angemessene Ausstattung eines eigenständigen Bereichs Bildung und Vermittlung
  • Verankerung im Haus
  • Nachhaltigkeit
  • Kooperation/Vernetzung
  • Innovation
  • Zeitgemäße Konzepte/Methodik
  • Einbindung neuer Technologien

Die abgeleiteten Indikatoren mussten in einem weiteren Schritt für eine quantitative Erhebung empirisch messbar gemacht werden, was natürlich nur bedingt möglich war und oft nur Pars pro Toto Teilaspekte gemessen werden konnten. Die Einbettung der quantitativen Studie in einen qualitativen Fachdiskurs war daher vorteilhaft, da Erkenntnisse und Zusammenhänge auch jenseits der standardisierten Messverfahren generiert werden konnten.

Abstrakte Indikatoren, wie z.B. „Diversitätsorientierung“ oder „Zeitgemäße Konzepte/Methodik“, wurden dabei innerhalb verschiedener Ansätze messbar gemacht, so beispielsweise neben erreichten Zielgruppen oder innovativen Formaten auch Maßnahmen zur Ausschreibung von Personalstellen, um Vielfalt abzudecken, oder Fortbildungsbesuche von Seiten des Fachpersonals, um zeitgemäße Konzepte sicherzustellen.

4. Zu den Ergebnissen der Studie

Da eine Vielzahl an Indikatoren erhoben wurden, wird sich in der folgenden Ergebnisdarstellung auf Themenschwerpunkte der Erhebung konzentriert, insbesondere auf Fragen nach Kultureller Bildung als Querschnittsaufgabe, nach einer angemessenen Ausstattung eines eigenständigen Bereichs für Bildung und Vermittlung, nach Zielgruppenkonzepten und nach Fragen von Innovation und zeitgemäßen Bildungskonzepten.

4.1. Zum Anspruch Kultureller Bildung als Querschnittsaufgabe

Kulturelle Bildung wird in der dieser Studie zugrundeliegenden Definition als „leitende Querschnittsaufgabe“ bezeichnet. Innerhalb der Befragung fanden sowohl die Leitungen als auch das pädagogische Fachpersonal den Anspruch Kultureller Bildung als Leitbild und Querschnittsaufgabe zu verankern gleichermaßen wichtig bzw. sehr wichtig.

In der Studie zeigte sich jedoch, dass dieser Anspruch innerhalb des Gros der Einrichtungen 2022 noch nicht konsequent umgesetzt wurde. Auf die Frage an die Leitungen der Einrichtungen, wen sie im Vorfeld bei der Programmgestaltung 2022 eingebunden hatten, gaben 73 % an, dass sie regelmäßig Verantwortliche aus dem Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eingebunden hätten, aber nur 56 %, dass auch Fachkräfte des Bereichs Bildung und Vermittlung regelmäßig integriert wurden.

Abb_1
Abb. 1: Personen und Arbeitsbereiche der untersuchten dauerhaft von der BKM geförderten Einrichtungen mit Publikumsverkehr in 2022, die im Vorfeld bei der Gestaltung des Gesamtprogramms bzw. während des Kuratierens von Ausstellungen eingebunden wurden; Angaben in Prozent

In der Befragung wurden auch die Fachkräfte aus dem Bereich Bildung und Vermittlung gefragt, inwieweit sie 2022 in andere Arbeitsbereiche der Einrichtung eingebunden waren. Hier gaben Fachkräfte im Bereich Bildung und Vermittlung in 71 % der Einrichtungen an, regelmäßig in die Programmarbeit eingebunden zu sein, wenn möglicherweise auch nicht alle „im Vorfeld“ der Programmplanung. Bezogen auf eine Mitsprache in den Bereichen Besucher*innenservice und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bestätigten dies die pädagogischen Fachkräfte nur in 52 % der Einrichtungen, obwohl diese Bereiche eine Schlüsselrolle beim Erreichen von Zielgruppen einnehmen. So kann beispielsweise die Bildungs- und Vermittlungsarbeit Menschen mit Behinderung nicht erreichen, wenn die Kommunikation, das Haus, die Infrastruktur etc. nicht barrierearm sind, ebenso nicht Familien, wenn die programmatische Ausrichtung nicht vielfältige altersgerechte Bezüge ermöglicht, Objekte für Klein und Groß gleichermaßen komfortabel einsehbar sind oder beispielsweise keine Wickelkommoden vorhanden sind.

4.2. Zur Ausstattung eines eigenständigen Bereichs für Bildung und Vermittlung

Neben der Verankerung von Kultureller Bildung als Leitbild und Querschnittsaufgabe wurde in der für die Studie erarbeiteten Definition auch die angemessene Ausstattung eines eigenständigen Bereichs Bildung und Vermittlung gefordert. Angemessenheit ist hier ein relativer Faktor, für den es keine konkreten Festlegungen gab, an denen eine Orientierung erfolgen konnte. Vereinzelt gab es in der Vergangenheit Forderungen, dass 10 % des Kulturetats in die Kulturelle Bildung fließen solle. So wurde dies in Nordrhein-Westfalen 2010 diskutiert (Sievers 2010). Auch die FDP forderte 2024 bundesweit zehn Prozent des jährlichen Budgets öffentlich geförderter Kulturorganisationen in Kulturelle Bildung zu investieren (FDP 2024).

Der prozentuelle Anteil am Gesamtetat der befragten Einrichtungen 2022 lag mit durchschnittlich 7 % Ausgaben für einen eigenen Bereich Bildung und Vermittlung noch unter den geforderten 10 %. Bei der Bewertung dieser Zahlen muss allerdings berücksichtigt werden, dass nur 65 % der Einrichtungen ihre Ausgaben für Bildung und Vermittlung transparent darstellen konnten. Aufschlussreich ist dabei die Differenzierung nach Einrichtungsarten: So wenden Gedenkstätten und Einrichtungen der politischen Bildung mit 18 % ihres Gesamtetats durchschnittlich deutlich mehr hierfür auf als Kulturinrichtungen (3 % bis 7 %). Analog zur Finanzierung gestaltet sich auch die personelle Infrastruktur eines eigenständigen Bereichs Bildung und Vermittlung. Auffallend ist bei den Einrichtungen, hier vor allem bei den Museen und Gedenkstätten, der hohe Anteil an freiberuflich Tätigen, der vermutlich vor allem im Bereich der Führungen tätig ist. Hier stellt sich die Frage, ob dies eine erstrebenswerte Entwicklung ist angesichts der aktuellen Diskussion um Scheinselbstständigkeit im Kulturbereich: Seit 2019 wird vermehrt festgestellt, dass viele bisher frei beschäftigte Mitarbeitende insbesondere in der Kulturellen Bildung eigentlich sozialversicherungspflichtig seien, da sie letztlich weisungsgebunden agieren würden (Bundessozialgericht 2022). Zum anderen stellt sich hier auch die Frage, inwieweit Standards bezogen auf Qualität der Führungen über ungebundene Honorarkräfte sichergestellt werden kann. 

4.3. Zur Zielgruppenarbeit in den Einrichtungen

Als ein Ziel der erarbeiteten Definition wurde gefordert, dass Kulturelle Bildung Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedarfen und Interessen in den Blick nimmt und eine von Vielfalt geprägte Bevölkerung erreichen soll. Dies wird auch im Rahmen der Förderpraxis der BKM im Zuwendungsbescheid für die Einrichtungen gefordert, konkret dass „Menschen, die Angebote […] bisher wenig oder gar nicht nutzen“ besonderer Stellenwert einzuräumen sei, um Diversität und Teilhabe zu steigern.

Werden in diesem Sinne die Bildungsformate für spezifische Zielgruppen 2022 betrachtet, kann in den Einrichtungen eine breite Palette an Zielgruppen beobachtet werden. Dabei wird in der folgenden Übersicht deutlich, dass es einzelne Zielgruppen gibt, die nahezu von allen Einrichtungen mit Bildungsangeboten angesprochen werden, beispielsweise weiterführende Schulklassen, während es andere Zielgruppen gibt, die deutlich seltener in den Einrichtungen adressiert werden:  

Abb_2
Abb. 2: Anteil der Anzahl von Bildungsangeboten für bestimmte Zielgruppen der untersuchten dauerhaft von der BKM geförderten Einrichtungen mit Publikumsverkehr in 2022; Angaben in Prozent

Deutlich seltener im Fokus stehen beispielsweise Vorschulkinder, Menschen aus sozial benachtei­ligten Stadtteilen, Kinder in der Freizeit und Gruppen mit formal niedrigen Bildungsabschlüssen. Speziell Menschen aus sozial benachteiligten Stadtteilen und mit formal niedrigen Bildungsabschlüssen sind gemäß einer Vielzahl an empirischen Studien zur Kulturellen Teilhabe (Keuchel/Wiesand 2006; Keuchel/Larue 2012; Grgic/Züchner 2013; Institut für Demoskopie Allensbach 2015; Keuchel/Riske 2020) diejenigen, die in der Regel nicht von non-formalen Kultur- und Bildungsangeboten erreicht werden.

Im Rahmen des qualitativen Fachdiskurses zur Studie wurde deutlich, dass die Entwicklung von zielgruppenspezifischen Formaten 2022 eher intuitiv und individuell im Bereich Bildung und Vermittlung erfolgte, wobei Schulen allgemein eine sehr wichtige Rolle für den Arbeitsbereich spielen.

Es wurde jedoch schon in Kapitel 4.1. zur Rolle von Kultureller Bildung als Querschnittsaufgabe deutlich, dass Kulturelle Teilhabe und hier auch das Erreichen spezifischer Zielgruppen nur in der Zusammenarbeit von allen Abteilungen einer Einrichtung gelingen kann. Dafür bräuchte es die Entwicklung von strategischen Zielgruppenkonzepten in den Einrichtungen als abteilungsübergreifende Aufgabe. In einer solchen gemeinsamen Entwicklung wurde innerhalb des qualitativen Fachdiskurses auch die Chance gesehen, sich bewusst zu werden, welche Zielgruppen nicht bzw. weniger adressiert werden und hierfür auch Begründungszusammenhänge zu schaffen. Einigkeit herrschte darüber, dass eine Einrichtung nicht alle Bevölkerungsgruppen gezielt ansprechen kann und der Zielgruppenfokus auch abhängig sein sollte von der Lage und dem Angebot der Einrichtung. So kann beispielsweise die Ansprache von Vorschulkindern für spezielle Gedenkstätten nicht unbedingt sinnvoll sein.

Eine Herausforderung liegt auch in der Überprüfung strategischer Zielgruppenkonzepte. So gaben 40 % der Einrichtungen an, 2022 keine Erhebungen zur Erreichung und Zusammensetzung ihrer Besuchenden durchgeführt zu haben.

Da die im Rahmen der Studie entwickelte Definition auch explizit den Umgang mit Diversität und das Erreichen einer sich wandelnden, von Vielfalt geprägten Bevölkerung fordert, wird nachfolgend noch ein vertiefter Blick auf den Umgang mit Diversität in den Einrichtungen und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geworfen. Zudem wird auch die Bereitschaft der Einrichtungen zu Kooperationen mit Dritten und „Outreach“ als Methode zur Erschließung neuer Zielgruppen betrachtet.

4.3.1. Zum Umgang mit Diversität in den Einrichtungen

Nach den Ergebnissen der Studie hat das Thema Diversität inhaltlich einen hohen Stellenwert in den Einrichtungen. Auf die Frage, welche aktuellen Themen 2022 programmatisch behandelt wurden, stand das Thema Diversität an zweiter Stelle nach dem Thema Krisen, wie beispielsweise Ukraine-Krieg oder Klimakrise, wie dies die Abb. 7 in Kapitel 4.4.2 zu aktuellen Themen in den Einrichtungen verdeutlicht. Anteilig etwa ebenso viele Einrichtungen griffen das Thema Diversität 2022 im Rahmen der Bildungs- und Vermittlungsarbeit auf.

Die befragten Einrichtungen wurden auch gebeten darzulegen, welche konkreten Vielfaltsperspektiven innerhalb des Bildungs- und Vermittlungsprogramms 2022 eine Rolle spielten. Hier wird an erster Stelle von etwa drei Vierteln der Einrichtungen genannt, dass Perspektiven von Migration bzw. Migrationshintergründen 2022 eine Rolle spielten. 13 % gaben dabei an, keine diversen Perspektiven innerhalb des Bildungs- und Vermittlungsangebots 2022 abzubilden.

Im Zuge konkreter Maßnahmen, Diversität in den Einrichtungen strukturell zu verankern, waren die Einrichtungen 2022 weniger gut aufgestellt. Nur 33 % der Einrichtungen ermöglichten Mitarbeitenden im Bereich Bildung und Vermittlung 2022 Fortbildungen zum Thema Diversität. Im Kontext vertiefender aktueller Diskurse zum Thema Postkolonialismus wurden Fortbildungen nur von 11 % der befragten Einrichtungen ermöglicht.

Auch gelingt es den Einrichtungen noch nicht, Vielfalt innerhalb der eigenen personellen Strukturen abzubilden. So verdeutlicht die folgende Übersicht, dass die Einrichtungen anteilig noch nicht so viele Mitarbeitende mit Migrationshintergrund beschäftigen, wie dies allgemein auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland der Fall ist.

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Abb. 3: Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund und schwerer Behinderung an Mitarbeitenden gesamt der untersuchten dauerhaft von der BKM geförderten Einrichtungen mit Publikumsverkehr in 2022; Angaben in Prozent

Eine Studie des Deutschen Kulturrates (Priller et al 2021) hat in diesem Kontext ermittelt, dass Menschen mit Migrationshintergrund deutlich seltener eine berufliche Richtung im Kulturbereich einschlagen. Als Grund wurde dabei auch vermutet, dass fehlende Erfolgsperspektiven, unsichere Arbeitsverhältnisse und eher geringere Einkommen im Kulturbereich im Vergleich zu anderen akademischen Berufsfeldern Menschen mit Migrationshintergrund abschrecken würden, entsprechende Ausbildungen anzustreben.

4.3.2. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

In der vorausgehenden Übersicht in Kapitel 4.3.1 wurden auch die Anteile der Mitarbeitenden mit Behinderung in den Einrichtungen abgebildet. Eine Aussage, inwieweit unter dem akademischen Personal mehr Menschen mit Behinderung vertreten sein könnten, ist aufgrund fehlender Vergleichszahlen für den gesamten Arbeitsmarkt schwierig zu treffen.

Andere Fragen zur Inklusion speziell von Menschen mit Behinderung lassen jedoch vermuten, dass es in den Einrichtungen noch größere Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt. Beispielsweise thematisieren weniger als die Hälfte der Einrichtungen (43%) Vielfalt bezogen auf Menschen mit körperlichen und kognitiven Unterschieden.

Auch die Zugänglichkeit der Einrichtungen für unterschiedlich schwere Behinderungen ist weitgehend noch nicht gegeben. 5 % der Einrichtungen (n=4) glauben nach eigenen Angaben für alle in der Befragung aufgelisteten schweren Behinderungen voll zugänglich zu sein. Am ehesten sind die Einrichtungen dabei auf körperliche Beeinträchtigungen eingestellt.

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Abb. 4: Zugänglichkeit der gesamten Programminhalte der Einrichtung (inhaltlich und baulich im ganzen Haus) für Menschen mit schwerer Behinderung 2022 innerhalb der untersuchten dauerhaft von der BKM geförderten Einrichtungen mit Publikumsverkehr; Angaben in Prozent

Werden einzelne Beeinträchtigungsformen differenziert nach Einrichtungen, wird deutlich, dass beispielsweise schwere Hörbehinderungen im Kontext der Zugänglichkeit naturgemäß von Museen/Ausstellungshäusern weniger als Herausforderung angesehen werden als beispielsweise von Kulturveranstaltern der Darstellenden Künste.

Allgemein wird deutlich, dass, wenn auf eine konkrete Beeinträchtigung in der Befragung rekrutiert wird, die Einrichtungen ihre Barrierefreiheit diesbezüglich deutlich kritischer einschätzen, als wenn allgemein gefragt wird.

Sehr ausbaufähig sind dabei auch die Kommunikationskanäle. So geben hier zwar 62 % der Einrichtungen an, ihre öffentlichen Kanäle 2022 seien zugänglich für schwere Sehbehinderungen. Jedoch verfügten nur 10 % der Einrichtungen über Materialien in Blindenschrift, weitere 13 % stellten diese lediglich auf Anfrage bereit. Den 56 % der Einrichtungen, die ihre öffentlichen Kanäle für schwere Hörbehinderungen 2022 zugänglich sahen, standen lediglich 13 % Einrichtungen gegenüber, die Gebärdensprachdolmetschen ermöglichen. Weitere 27 % der befragten Einrichtungen ermöglichen dies auf konkrete Nachfrage. Diese unterschiedlichen, teils widersprüchlichen Rückmeldungen könnten darauf zurückgeführt werden, dass Verantwortliche in den Einrichtungen oftmals selbst wenig über Barrierearmut und den damit verbundenen Herausforderungen wissen. Oft herrscht das Gefühl vor, dass es um die Zugänglichkeit gut bestellt sei, und erst bei konkreten Nachfragen, wie dem Bereitstellen von Gebärdensprachdolmetschen, werden die bestehenden Barrieren wahrgenommen.

Wenig ermutigend in diesem Kontext sind auch die Ergebnisse zur bestehenden Infrastruktur 2022: So haben beispielsweise 35 % der befragten Einrichtungen keine Behindertenparkplätze, 40 % bieten keine Rollstuhlplätze bei Veranstaltungen an und das Bereitstellen von Rollstühlen können 60 % nicht gewährleisten. 

4.3.3. Maßnahmen zur Erschließung von (neuen) Zielgruppen

Das Erschließen neuer Zielgruppen gelingt häufig nur in Kooperation mit Dritten oder dem Aufsuchen neuer Orte. Die Praxis einer aufsuchenden Kulturarbeit, auch als „Outreach“ bezeichnet, um neue Zielgruppen zu erreichen, fand sich bei 60 % der Einrichtungen 2022. Dabei standen jedoch selten Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf (13 % der Einrichtungen) im Fokus.

Auch bezüglich von Kooperationen kann eine rege Vernetzung beobachtet werden, wie folgende Übersicht verdeutlicht:

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Abb. 5: Kooperationspartnereinrichtungen, mit denen im Jahr 2022 Kooperationen mit dem Bereich Bildung und Vermittlung der untersuchten dauerhaft von der BKM geförderten Einrichtungen mit Publikumsverkehr bestanden; Angaben in Prozent

Aber auch hier überwogen Kooperationen mit Bildungs- und Kultureinrichtungen, beispielsweise Universitäten oder Schulen. Seltener existierten Kooperations- und Vernetzungsstrategien mit Bürgereinrichtungen, Verbänden oder anderen sozialen Einrichtungen, die ebenfalls die Chance böten, neue Zielgruppen zu erschließen. 

4.4. Zur Innovation und einer zeitgemäßen Bildungsarbeit

Die Innovation und Zeitgemäßheit der Bildungsarbeit ist im Rahmen von quantitativen Befragungen schwer zu erfassen. Sie kann aber beispielsweise in Zusammenhang mit der Aktualität von Themen und Methoden gesehen werden. Zugleich kann sie auch anhand von Investitionen in die Fortbildung von Personal oder einer zeitgemäßen Ausstattung gemessen werden.

4.4.1. Fortbildungen für das pädagogische Personal

Speziell für das pädagogische Personal ermöglichten 67 % der Einrichtungen 2022 Fortbildungen. Dabei gab es deutliche Unterschiede in den jeweiligen Einrichtungsarten, wie die folgende Übersicht verdeutlicht:

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Abb. 6: Durchführung von Fortbildungen 2022 für Fachkräfte des Bereichs Bildung und Vermittlung der untersuchten dauerhaft von der BKM geförderten Einrichtungen mit Publikumsverkehr differenziert nach Einrichtungsart; Angaben in Prozent

Innerhalb der Gedenkstätten bzw. Einrichtungen der historisch-politischen Bildung ist dabei der Anteil der Einrichtungen mit 88 % am höchsten, die entsprechende Fortbildungen ermöglichten.

4.4.2. Aktualität der Themen

Bezüglich des Aufgreifens aktueller gesellschaftlicher Themen konnte in den Einrichtungen eine große Bandbreite beobachtet werden. Eine hohe Präsenz in den Einrichtungen hatte 2022 das Thema „Krise“ angesichts des zu diesem Zeitpunkt sehr aktiven Diskurses um multiple Krisen wie Corona, Krieg oder Energiekrise.

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Abb. 7: Themen/Bezüge, die im Rahmen des Kuratierens bzw. der Programmgestaltung und der Bildungsarbeit der untersuchten dauerhaft von der BKM geförderten Einrichtungen mit Publikumsverkehr im Jahr 2022 aufgegriffen wurden; Angaben in Prozent

Etwas überraschend war die große Zurückhaltung der Einrichtungen bezüglich des gesellschaftlich sehr relevanten Themas der Entwicklung von Künstliche Intelligenz (KI), das nur 7 % der Einrichtungen 2022 aufgriffen. Punktuelle Zurückhaltung konnte 2022 auch beobachtet werden bezüglich aktueller Themen wie Polarisierung oder Nachhaltigkeit. Die Befragung zeigte jedoch auch, dass unterstützende Fortbildungsprogramme des Bundes, wie das Programm 360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft der Bundeskulturstiftung von den Einrichtungen für Weiterentwicklung nicht nur sehr geschätzt werden, sondern offenbar auch Einfluss auf die Themensetzung angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Diversität 2022 in den Einrichtungen haben. Es ist daher davon auszugehen, dass in den letzten Jahren etablierte BKM Begleitmaßnahmen, wie Green Culture, künftig auch für eine höhere Präsenz des Themas Nachhaltigkeit sorgen werden. 

4.4.3. Aktualität von Methodik und Formaten

Die Studie hat gezeigt, dass die Einrichtungen über eine große Bandbreite an unterschiedlichen Bildungsformaten verfügen, wie dies auch folgende Übersicht verdeutlicht:

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Abb. 8: Bildungsformate, die die dauerhaft von der BKM geförderten Einrichtungen mit Publikumsverkehr 2022 anboten; Angaben in Prozent

2022 hatten die Einrichtungen durchschnittlich neun verschiedene Formate in ihrem Bildungsangebot. Dabei gab es einzelne Formate, die nahezu in allen Einrichtungen 2022 präsent waren, wie beispielsweise Führungen, Workshops, Vorträge oder Filme. Zwei Drittel realisierten künstlerisch-kreative Angebote für Besuchende. Eher selten waren Formate, die auf digitale Techniken zurückgreifen, also technische Entwicklungen berücksichtigen. So arbeiteten die wenigsten Einrichtungen mit Virtual Reality aufbereiteten Inhalten oder mit Serious Games, obwohl die im Rahmen der Studie erarbeitete Definition zur Kulturellen Bildung die Berücksichtigung von zeitgemäßen technischen Entwicklungen fordert.

Auch bei der aktuellen Themensetzung in Kapitel 4.4.2 konnte beobachtet werden, dass beispielsweise das Thema KI 2022 in den Einrichtungen kaum aufgegriffen wurde. Noch Ende 2024 im Rahmen der Jahrestagung des Netzwerks „Kulturelle Bildung und Integration 2.0“, bei der die Ergebnisse der Studie erstmals innerhalb eines breiteren Expertenkreises diskutiert wurden, wurde eine große Unsicherheit der in den Einrichtungen Tätigen einhergehend mit fehlenden Fachkenntnissen zum Thema KI offengelegt.

2022 wurden in 38 % der Einrichtungen dem pädagogischen Fachpersonal Fortbildungen zu digitalen bzw. technischen Entwicklungen ermöglicht.

Mit der in der Studie entwickelten Definition war auch der Anspruch formuliert, Kulturelle Teilhabe im Rahmen von Austausch und Mitgestaltung zu ermöglichen. Der Aspekt der Mitgestaltung und Beteiligung von Bürger*innen in Kultureinrichtungen ist ein neuerer Aspekt innerhalb des Fachdiskurses, der im Zuge der zweijährigen Studie innerhalb des qualitativen Fachdiskurses zunehmend an Relevanz gewann. Als Gründe für diesen Bedeutungsgewinn lassen sich Fragen der Liberalisierung von Kultur und kulturellen Lebensstilen in den letzten Jahrzehnten, die wachsende Rolle von Communication Arts Education (Lin et al 2023), Diskurse um die Bedeutung „Dritter Orte“ (Oldenburg 1999) oder der 2021 im Rahmen der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft entstandenen Porto- Santo-Charter (Porto Santo Charter 2021) anführen.

Wird die Umsetzung von Mitgestaltung in den Einrichtungen 2022 exemplarisch als ein innovativer Ansatz in Reaktion auf aktuelle Fachdiskurse betrachtet, so ermöglichten weniger als die Hälfte der befragten Einrichtungen (40 %) eine externe Einflussnahme auf die Setzung von Themenbezügen 2022. Bei den Kulturveranstaltern waren es sogar weniger als 10 %. Gemäß offener Rückmeldungen im Fragebogen erfolgte die Einflussnahme 2022 durch direkte Gespräche, Bürgerinitiativen, Social Media, Gästebuch- bzw. Besucherbucheinträge und Feedback aus Besucher*innenbefragungen. Eine Einrichtung verfügt über einen Fachbeirat, der Einfluss auf die Programmgestaltung nahm. Weiterhin fanden Gespräche mit speziellen Berufsgruppen, wie helfenden Berufen oder Lehrer*innen, die Programmvorschläge machen konnten, und weiteren Kooperationspartner*innen statt. Diese Rückmeldungen verdeutlichen, dass Beteiligungsprozesse vielfach noch nicht konsequent in den Einrichtungen verfolgt und strukturell verankert werden, wie beispielsweise durch das Einrichten von beratenden Bürger*innengremien, wie dies die Porto Santo Charter fordert.

Auch bezogen auf die Bildungs- und Vermittlungsarbeit wurde nach Beteiligungsformen bei Bildungsangeboten gefragt. In der folgenden Übersicht wird deutlich, dass sowohl interaktive Diskursräume als auch künstlerisch-kreative Aktivitäten vom Gros der Einrichtungen innerhalb ihrer Vermittlungsarbeit 2022 ermöglicht wurden.

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Abb. 9: Häufigkeit partizipativer Aktivitäten für Teilnehmende innerhalb der Bildungsangebote 2022 in den untersuchten dauerhaft von der BKM geförderten Einrichtungen mit Publikumsverkehr; Angaben in Prozent

Bei etwa zwei Dritteln der befragten Einrichtungen konnten Teilnehmende grundsätzlich, wenn auch in der Praxis eher selten, eigene Ideen bezüglich der inhaltlichen Gestaltung von Bildungsformaten einbringen. Anteilig ähnlich war dies in Bezug auf die Einflussnahme auf die Formatgestaltung. Deutlich seltener war dagegen die Bereitschaft 2022, Räume zur freien Umsetzung eigener Ideen für interessierte Bürger*innen zur Verfügung zu stellen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Möglichkeit der Einflussnahme der Bürger*innen auf Mitsprache in den Einrichtungen noch ausbaufähig ist.

5. Fazit – Empfehlungen der Studie für die Weiterentwicklung von Praxis und Forschung zur Kultureller Bildung in den Einrichtungen

Was bedeuten die Ergebnisse für die Weiterentwicklung von Kultureller Bildung im Bereich der Praxis aber auch im Bereich der Forschung? Für weitere Forschungsprojekte in den Einrichtungen empfiehlt sich das multimethodische Vorgehen dieser Studie, hier die Kombination der Einbettung eines quantitativen Verfahrens in einen qualitativen Fachdiskurs. Naturgemäß ist der quantitative Zugang einer Befragung in seiner Inhaltstiefe begrenzt. Dennoch konnten mit diesem Verfahren relevante Erkenntnisse gewonnen werden. Dieser Erkenntnisgewinn konnte noch deutlich erweitert werden durch den in der Einleitung skizzierten flankierenden qualitativen Diskurs zur Studie im Rahmen des Fachbeirats, des Runden Tischs und weiterer Diskursformate. Umgekehrt haben die teils sehr konkreten Ergebnisse der Studie bezogen auf einzelne Teilaspekte mit dazu beigetragen, dass der qualitative Diskurs an Inhaltsschärfe und Konkretisierung gewonnen hat.

Die Ergebnisse der Studie belegen zugleich, dass es wichtig ist, in Zeitabständen nicht nur den Status Quo, sondern auch die Relevanz der Ziele in der erarbeiteten Definition zur Kulturellen Bildung auf ihre Aktualität hin zu überprüfen. Dass diese einem Wandel unterliegen, wird anhand der Studienergebnisse sehr deutlich. Einige definierte Ziele, wie der Stellenwert von Kultureller Bildung, der Wunsch Vielfalt abzubilden oder die Ausstattung eines eigenständigen Bereichs Bildung und Vermittlung, die schon länger innerhalb des Fachdiskurses diskutiert werden, sind Ziele, die die Einrichtungen weitgehend schon umgesetzt haben.

Den Anspruch „Kulturelle Bildung als Leitziel und Querschnittsaufgabe“ in den Einrichtungen zu verankern, der innerhalb des Fachdiskurses noch nicht ganz so lange präsent ist, stuften – wie dies in folgender Übersicht deutlich wird – sowohl Leitungen als auch pädagogisches Personal als wichtig ein.

Abb_10
Abb. 10: Stellenwert von verschiedenen Qualitätsaspekten bzw. Zielen bei der Umsetzung von Kultureller Bildung in der Einrichtung von Programmverantwortlichen und Fachkräften der Bereiche Bildung und Vermittlung der untersuchten dauerhaft von der BKM geförderten Einrichtungen mit Publikumsverkehr im Jahr 2022; Mittelwerte

In der Erhebung wurde jedoch deutlich, dass dieses Ziel teils noch sehr eingeschränkt umgesetzt wird. Vor allem der Austausch und Einfluss der Mitarbeitenden im Bereich Bildung und Vermittlung auf andere Abteilungen, wie Öffentlichkeitarbeit oder Besucher*innenservice, die für das Erreichen von Zielgruppen eine wichtige Rolle spielen, ist noch stark ausbaufähig.

Neuere Ansätze innerhalb des Fachdiskurses, wie das Mitspracherecht bei der Angebotsgestaltung, bei der es auch um Aushandlungsprozesse und Fragen der Deutungshoheit geht, wurden in ihrer Relevanz im Vergleich zu anderen Zielen sowohl von den Leitungen als auch dem pädagogischen Personal als weniger wichtig erachtet. Diese zurückhaltende Bewertung ist sicherlich auch dem Umstand geschuldet, dass die Beteiligung an Entscheidungsprozessen, beispielsweise zur Angebotsgestaltung, immer auch mit einem Verzicht der Professionen in den Einrichtungen einhergeht, Entscheidungen aufgrund der eigenen fachlichen Qualifizierung zu treffen. Dies ist sicherlich eine der großen Herausforderungen von mehr Bürger*innenbeteiligung in den Einrichtungen: eine angemessene Balance zu finden zwischen Entscheidungsprozessen, die auf fachlicher Expertise beruhen, und dem Raum und die Offenheit für eine inhaltliche Bürger*innenbeteiligung. Es kann jetzt schon davon ausgegangen werden, dass Ansätze der Partizipation und Bürger*innenbeteiligung, die Einrichtungen strukturell im Kern verändern werden. Zugleich unterstreichen diese Prozesse den permanenten Wandel, den die Einrichtungen im Zuge des gesellschaftlichen Wandels unterliegen.

Im Zuge der Studie konnte eine wichtige Erkenntnis gewonnen werden, die nicht direkt innerhalb der Definition abgebildet wurde: und zwar die Notwendigkeit der Entwicklung systematischer und struktureller Zielgruppenkonzepte in den Einrichtungen. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass es in den Einrichtungen Versuche gibt, unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen, diese aber eher personenbezogen, intuitiv und/oder in Abhängigkeit von der Kooperationsbereitschaft Dritter erfolgen und nicht einer gemeinsamen Strategie der Abteilungen unterliegen. Kulturelle Teilhabe kann jedoch nur gelingen, wenn alle Abteilungen dies als gemeinsames Ziel verstehen, was selbstverständlich auch bedingt, sich gemeinsam über die zu erreichenden Zielgruppen zu verständigen.

Allgemein konnte innerhalb der Studie beobachtet werden, dass viele Einrichtungen individuelle Lösungen suchen und dabei wenig Freiraum für Experimente haben. Angesichts der Beschleunigung von gesellschaftlichen Transformationsprozessen, die auch die Einrichtungen vor große Herausforderungen stellen, bedarf es daher auch Unterstützung vonseiten der Politik, um mehr Freiraum für gemeinsame Experimentierräume zu schaffen, die sich mit Lösungen für zielgerichtete strukturelle Veränderungen auseinandersetzen, statt individuell im Alltagsgeschehen intuitiv auf Veränderungsprozesse zu reagieren.

Daher wurden in der Studie im Folgenden sowohl Empfehlungen für die dauerhaft von der BKM geförderten Einrichtungen formuliert als auch Empfehlungen für Politik, um unterstützende Rahmenbedingungen zu setzen.

Empfehlungen an die dauerhaft von der BKM geförderten Einrichtungen mit Publikumsverkehr:

  • Kulturelle Teilhabe und Bildung als Leitbild der Einrichtung und als Leitungsaufgabe definieren
  • Angemessene Ausstattung eines eigenen Bereichs Bildung und Vermittlung
  • Entwicklung und strategische Umsetzung von einrichtungsspezifischen Zielgruppenkonzepten (inkl. einer Reflexion, warum einzelne Zielgruppen vernachlässigt werden) – unter Einbeziehung aller Arbeitsbereiche der Einrichtung
  • Einsatz von Messinstrumenten zur Erfassung von Grundmerkmalen der Besuchenden zur Überprüfung der gesetzten Ziele innerhalb der einrichtungsspezifischen Zielgruppenkonzepte
  • Abbildung von Diversität langfristig auch innerhalb von Personalstrukturen realisieren
  • Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Einrichtungen gewährleisten – sowohl bezogen auf das Gesamtprogramm als auch auf das Bildungsangebot und berufliche Teilhabe
  • Mehr Modelle für Bürger*innenpartizipation entwickeln und umsetzen
  • Stärkere Berücksichtigung von sozialen Brennpunkten und benachteiligten Stadtteilen in der aufsuchenden Kulturarbeit (Outreach)
  • Ausbau von Kooperationen zu Zivilgesellschaft und Bürgereinrichtungen wie Migrantenselbstorganisationen, non-formalen Bildungseinrichtungen und sozialen Einrichtungen in urbanen und ländlichen Regionen
  • Einsatz von mehr innovativen hybriden und digitalen Formaten im Bildungsbereich
  • Teilnahme an Fortbildungen für Mitarbeitende im Bereich Bildung und Vermittlung ermöglichen

Empfehlungen an die Politik:

  • Zielorientierung setzen für eine angemessene finanzielle Ausstattung eines eigenen Bereichs Bildung und Vermittlung speziell bei den Kultureinrichtungen in Höhe von 10 % des Gesamtetats
  • Schaffen von Anreizen für die Entwicklung von einrichtungsspezifischen Zielgruppenkonzepten und entsprechenden Erfolgskontrollen in den Einrichtungen
  • Ressourcen bereitstellen, um notwendige barrierearme und inklusive Infrastruktur in den Einrichtungen zu gewährleisten
  • Einrichten von Arbeitsgruppen zur Entwicklung von Strategien, Konzepten bzw. Instrumenten
    – zur Überführung von freischaffend Tätigen im Bereich Bildung und Vermittlung, die eigentlich weisungsgebunden sind bzw. sein sollten, in alternative Beschäftigungsmodelle, die konform sind mit arbeitsrechtlichen Bestimmungen
    – zur Messung von Grundmerkmalen der Besuchenden bzw. Besucherstatistiken, die einfach handhabbar sind und die Gesamtheit der Besuchenden abbilden
    – zur Entwicklung von innovativen Modellen für mehr Bürgerpartizipation innerhalb der Einrichtungen
  • Einrichten/Fortführen von Begleit-/Förderprogrammen, die das Umsetzen konkreter strategischer Maßnahmen fördern
    – diverse Zielgruppenansprache, darunter insbesondere Menschen mit Behinderung und Bewohner*innen von Stadtteilen mit Entwicklungsbedarf
    – Umsetzung von Modellen der Bürger*innenbeteiligung
    – Entwicklung von innovativen, aufwändigeren digitalen Formaten
    – Einbinden von innovativen Themen, hier insbesondere Nachhaltigkeit und KI

Verwendete Literatur

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Susanne Keuchel (2026): Aufgaben, Ziele und Wandel Kultureller Bildung in Kultureinrichtungen. In: KULTURELLE BILDUNG ONLINE: https://www.kubi-online.de/artikel/aufgaben-ziele-wandel-kultureller-bildung-kultureinrichtungen (letzter Zugriff am 04.02.2026).

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