Arenen der Wissensformen – Verbände der kulturellen Kinder- und Jugendbildung

Artikel-Metadaten

von Tom Braun, Kerstin Hübner

Erscheinungsjahr: 2024/2023

Peer Reviewed

Abstract

In ihren verbandlichen Rollen, Tom Braun war bis 2021 Geschäftsführer der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) und Kerstin Hübner war bis 2022 Fachbereichs- und Programmleiterin in der BKJ, reflektieren die Autor*innen über ihr Handeln als Wissenstransfer-Akteur*in. Sie diskutieren ihr Bemühen, durch Beobachten und Interpretieren, Zuhören und Kommunizieren, Lesen und Schreiben, Lobbying und Vernetzen, Reflektieren und Handeln, Motivieren und Motiviert-Werden die Kulturelle Bildung unter dem Verbandsdach zukunftsorientiert im Schnittfeld von Wissenschaft, Praxis und Politik weiterzuentwickeln. In ihrem Arbeitsalltag waren sie gefordert, ihre Aufgaben fachtheoretisch zu fundieren, Mitglieder- und Partnerdialoge zu initiieren, operative Steuerung zu sichern und politischen Alltag mitzugestalten.

Für einen Verband, der sich wie die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) als fachlicher Dachverband versteht, liegt es nahe, dass er eine Funktion des Wissenstransfers zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik innehat: Fachlich heißt hier auf Fachwissenschaft und -praxis fußend, Dach verweist auf die strategische und politische Dimension und Verband umfasst den Zusammenschluss konkreter Akteur*innen aus der Praxis – als Organisationen und Personen. Einerseits ist daher ein fachliches Grundverständnis, hier bezogen auf Kulturelle Bildung, dem Wissenstransfer in einem solchen Dachverband dienlich, der auch Strukturen und Praktiken einbezieht, in denen Wissen aus der Praxis gebündelt und gleichzeitig die fachwissenschaftliche Debatte verfolgt wird. Anderseits ist es notwendig, den Blick neben dem wissenschaftlichen Wissen und dem Praxiswissen auf weitere Felder zu richten, da die fachliche Funktion in einem Verband nur eine Funktion unter mehreren ist, und weil Wissenschaft eben nur ein Bezugssystem, nur einen Stakeholder unter vielen darstellt. Daher werden im Folgenden zunächst die Entwicklungen der Kulturellen Bildung als fachwissenschaftliche Disziplin und politisch adressiertes Feld erläutert. Diese Entwicklungen werden anschließend in Beziehung gesetzt zur Intermediarität von Verbänden, die verschiedene Interessen miteinander verhandeln und in Resonanz zu unterschiedlichsten Akteur*innen und Entwicklungen gehen müssen. Am Beispiel der BKJ wird abschließend dargestellt, in welchen Strukturen und Formaten sich Wissenstransfer in diesem Verband abbildet.

Eine besondere Herausforderung für die hier versuchte Betrachtung von Verbänden als Arenen der Wissensformen ist es, dass lerntheoretische Modelle unterschiedlicher Wissensformen Wissen i. d. R. auf das einzelne Subjekt fokussieren und den Wissenstransfer auf die Anwendung von subjektivem Wissen in neuen Kontexten beziehen. Unterscheidungen, wie sie beispielsweise von Kaiser (2005) zwischen deklarativem Wissen (als theoretischem bzw. Faktenwissen), prozeduralem Wissen (als Ablauf- bzw. Handlungswissen) und situativem bzw. extensionalem Wissen (als Erfahrungswissen) gemacht werden, lassen sich auch auf den hier verhandelten Kontext von lernenden Organisationen übertragen. Zugleich ist die Wissensbasis von Verbänden als institutionalisierten Strukturen mehr als die Summe der Teile, d.h. mehr als das Wissen der in den Verbänden vernetzten Subjekte.

Kulturelle Bildung: Zwischen Praxis, Fachwissenschaft und politischer Adressierung

Ein Blick auf die historischen Wurzeln der heutigen Angebotslandschaft der Kulturellen Bildung verdeutlicht, dass Fragen zur konzeptionellen Gestaltung kultureller Bildungsangebote seit den Anfängen der frühen Kulturpädagogik nie allein pädagogische Fragen waren. Vielmehr waren die konzeptionellen Entwürfe zu Theorie und Praxis der Kulturpädagogik sowie zu Theorie und Praxis ihrer späteren Neufassung im Begriff der Kulturellen Bildung stets von politischen Fragestellungen durchzogen - und sind es bis heute. Wenn Kultur verstanden wird als ein Gesamtkomplex an Vorstellungen, Deutungsmustern, Praktiken sowie sozialen Institutionen und mentalen Dispositionen, dann wird es wenig überraschen, dass auch eine Pädagogik der Kulturvermittlung bzw. der kulturellen Teilhabe und Partizipation seit jeher in Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen Fragen und Absichten steht. So bezog sich die frühe Kulturpädagogik als „hermeneutisch-pragmatische Wissenschaft“ (Zirfas 2015, S. 22) der Vergesellschaftung in ihrer Ausgestaltung vor allem auf Fragen der bruchlosen kulturellen – und damit meist auch national gedachten – Integration des Individuums. Die sozialpolitisch geprägte Neue Kulturpädagogik der 1970er Jahre hingegen profilierte einen kritisch-emanzipatorischen Ansatz (vgl. Zirfas 2015, S. 27). Entwürfe dieser Neuen Kulturpädagogik erschlossen sich in einem empirischen, erweiterten Kulturbegriff, mit dem zugleich ein emanzipatorischer Bildungsbegriff korrespondierte. Seit den 1980er Jahren lassen sich schließlich verstärkt Bemühungen um eine historisch-systematische Konsolidierung der Kulturpädagogik als akademisches Fach beobachten (vgl. Zirfas 2015, S. 32). Dies spiegelt sich, wie Jörg Zirfas darstellt, u.a. auch in der fortschreitenden Etablierung des Begriffs der Kulturellen Bildung und dessen Beanspruchung in der Bildungs- und Kulturpolitik wider (vgl. Deutscher Kulturrat 1988, 1994). Infolge der zunehmenden Akademisierung und theoretischen Rahmung hat sich schließlich seit Anfang der 1990er Jahre ein breiteres Forschungsfeld entwickelt, das nicht zuletzt vor dem Hintergrund politischer Erwartungen zunehmend ausdifferenzierte empirische Perspektiven zu ästhetischer und kultureller Bildung vermittelt (vgl. Scheunpflug/Prenzel 2013). Kulturpädagogisches Praxisfeld, Theoriebildung und die sich in jüngerer Zeit dynamisch entwickelnde Forschung zur Kulturellen Bildung standen, wenngleich unterschiedlich in Umfang, Form und Ausrichtung, historisch betrachtet stets in Resonanz und Auseinandersetzung mit politischen Fragestellungen.

Auch in jüngerer Zeit sind Prozesse einer recht umfassenden politischen Inanspruchnahme des kulturpädagogischen Praxisfelds wahrnehmbar. Vor dem Hintergrund einer Ausweitung öffentlicher Verantwortungsübernahme für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, wie sie sich beispielsweise in Folge des 12. Kinder- und Jugendberichts (BMFSFJ 2005) sowie des 4. Bildungsberichts (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2012) bis heute zeigen, werden Angebote, Einrichtungen und Strukturen der Kulturellen Bildung zunehmend unter Fragen eines integrierten Bildungsverständnisses diskutiert (vgl. Hübner/Braun 2021). Das neuerlich verstärkte politische Interesse an Kultureller Bildung zeigt sich nicht zuletzt in Förderprogrammen wie „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“, aber auch in formulierten politischen Strategien von Bund, Ländern und Kommunen (vgl. KMK 2007, 2013; Deutscher Städtetag 2007, 2012, 2019).

Die zivilgesellschaftlich organisierten Akteur*innen der Kulturellen Bildung wiederum formulieren selbst politische Ziele (vgl. BKJ 2020a). Ebenso fällt auf, dass sie auch in Positionen und Stellungnahmen, die sich explizit auf Qualität und Fachlichkeit kultureller Bildungsangebote beziehen, auf normative Fragen rekurrieren, wie z.B. die Anerkennung von Diversität, Partizipation oder Subjektorientierung. (Anm.: Solche fachpolitischen Stellungnahmen sind bspw. BKJ 2017, „Diversität anerkennen – Inklusion umsetzen – Zusammenhalt stärken“; BKJ 2020b, „Digitalität gestalten. Jugendgerechte Kulturelle Bildung in der digitalen Gesellschaft“; Bundesverband der Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen (BJKE) 2020 „Bildung quer denken – Vielfalt verankern. Neue Chancen für junge Menschen in und nach Corona“; Bundesverband Museumspädagogik (BvMP) 2020 „Für Demokratie und kulturelle Vielfalt in der Bildungs- und Vermittlungsarbeit an Museen und Erinnerungsorten“.)

Mehrsprachigkeit als Profilmerkmal organisierter Akteur*innen

Wenn die allgemeine Intentionalität ästhetisch-kultureller Bildungspraxis darin gesehen werden kann, Fühlen, Denken und Handeln des Subjekts im Kontext sozialer Wirklichkeiten als kulturelle Praxis durch kulturelle Praxis zu erschließen (vgl. Braun 2017), dann ist Kulturelle Bildung zum einen ausgehend von ihrem Gegenstand per se mit der Reflexion und Verhandlung unterschiedlicher gesellschaftlicher Ansprüche und Wissensformen befasst. Zum anderen ergeben sich auch für das Handeln der organisierten Akteur*innen der Kulturellen Bildung Anforderungen einer „Mehrsprachigkeit“ (vgl. Meyer/Simsa 2013, S. 10), die sich sowohl gegenstandsbezogen begründen als auch aus ihrer spezifischen Funktion als intermediäre Organisationen herrühren. Diese Mehrsprachigkeit bezieht sich auf die unterschiedliche Gewichtung von Wissensbeständen und Wissensformen in verschiedenen gesellschaftlichen Handlungsbereichen. Ihre Form und Funktion zeigen sich besonders für die Organisationen Kultureller Bildung als profilbildend, die sich in ihrem Agieren sowohl auf die Heterogenität der Bezugsdisziplinen Kultureller Bildung als auch auf die Heterogenität der kulturpädagogischen Arbeitsfelder, Orte und Angebotsformen beziehen: die Verbände der Kulturellen Bildung. Einer üblichen Definition folgend können als Verband „Verbünde von Mitgliederorganisationen bzw. überregional tätige Dachorganisationen“ (Zimmer et al. 2013, S. 16) verstanden werden. Sie unterscheiden sich von sozialen Zusammenschlüssen oder Initiativen durch „eine feste Organisationsstruktur mit formalen Mitgliedschaftsregeln, spezifischen Beteiligungsoptionen und Leistungsangeboten“ (Grotz und Schroeder 2021, S. 180) und zeichnen sich vordergründig durch die Aufgabe der Vermittlung von Interessen in politische Entscheidungsprozesse aus. Die traditionelle politische Einbindung von Verbänden als Dachorganisationen eines Handlungsfelds begrenzt sich jedoch nicht allein auf die Umsetzung „partikularer Interessen“ (ebd.), sondern ist wesentlich dadurch geprägt, dass sie neben der Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder auch die Anwaltschaft für Dritte übernehmen (vgl. Zimmer et al. 2013, S. 15), wie z.B. für Kinder und Jugendliche. Die häufig damit verbundenen normativen Positionen von Verbänden ergeben sich, wie gezeigt werden kann, sowohl aus ihrer internen Verfasstheit als auch aus ihrer zivilgesellschaftlichen Position im Verhältnis zu anderen zentralen gesellschaftlichen Systemen wie Wirtschaft und Politik.

Im »Zwischen-Reich« des Dritten Sektors?

Im Sinne des Dreisektoren-Modells werden Verbände als Organisationen betrachtet, die weder Wirtschaftsorganisationen sind noch öffentliche Träger darstellen (vgl. Meyer und Simsa 2013, S. 10). Zugleich lassen sich Verbände nach ihrer „Nähe“ zu den gesellschaftliche Teilsystemen typisieren. Diese besitzen unterschiedliche Bedeutung für „Entscheidungskriterien, Bedeutungszuschreibungen, Organisationskultur etc.“, so dass entsprechend idealtypisch zwischen „wirtschaftsnahen, verwaltungsnahen und basisnahen“ (Meyer und Simsa 2013, S. 12) Verbänden unterschieden werden kann. Für sie haben verschiedene Funktionslogiken unterschiedliche Relevanz. Ein Verständnis für die Rolle von Verbänden in der Transmission und Transformation von Wissen lässt sich jedoch vor allem dann herstellen, wenn sie nicht allein nach dem Prinzip des »Weder-noch«, sondern viel mehr nach dem Prinzip eines »Sowohl als auch« betrachtet werden (vgl. ebd.). Die Intermediarität von Verbänden als Organisationen des sog. dritten Sektors lässt sich nicht nur als Differenz gegenüber staatlichen und marktorientierten Sektoren der Gesellschaft definieren. Sie kann ebenso als produktives Moment einer je nach Zieldimension flexiblen und instabilen Verknüpfung unterschiedlicher Sektionslogiken verstanden werden. So sehen Olk et al. (1995) Organisationen des dritten Sektors in „einem »Zwischen-Reich« zwischen gewerblichen Unternehmungen, die auf dem Markt anbieten, öffentlichen Verwaltungen, die dem Staat zuzurechnen sind, und Gemeinschaftsformen, die dem Bereich der Familienhaushalte zugeordnet werden können“ (Olk et al. 1995, S. 18). Sie heben hervor, dass die jeweiligen Sektoren über eigene Handlungslogiken und Prinzipien verfügen: „Auf dem Markt herrscht Wettbewerb, im Bereich des Staates werden Handlungen auf der Basis von hierarchisch durchgesetzten Entscheidungen koordiniert, und in den informellen Gemeinschaften gilt das Prinzip der Reziprozität“ (ebd.). Verbände als intermediäre Organisationen zeichnen sich dadurch aus, dass sie „keine eigene, vierte Handlungslogik ausbilden, sondern vielmehr die bekannten drei »reinen« Handlungslogiken in jeweils spezifischer Weise miteinander kombinieren“ (ebd.).

Intermediarität kann in diesem Sinne verstanden werden als ein produktiver Resonanzraum, dessen zentrale Bewältigungs- und Lösungsstrategie in der Verknüpfung unterschiedlicher Wissensformen liegt. Verbände sind in diesem Sinne dadurch gekennzeichnet, dass sie qua Status zur „gleichzeitigen Erfüllung unterschiedlicher Funktionen“ (ebd.) gezwungen sind. Hierin liegen gleichermaßen Chancen wie Gefahren für die Wirksamkeit des verbandlichen Handelns, so Olk et al (1995).

Mit Blick auf Fragen des Wissenstransfers und des Transfers von Wissensformen ist hervorzuheben, dass Verbände als Arenen der Entfaltung und Verhandlung unterschiedlicher Wissensformen betrachtet werden können. Sie sind demnach nicht allein konfliktorientiert als „Multiple-Stakeholder-Organisationen“ zu betrachten, die „in besonders hohem Maß mit vielfältigen, oft widersprüchlichen Erwartungen von Anspruchsgruppen wie z. B. institutionellen GeldgeberInnen, Behörden, KlientInnen, MitarbeiterInnen, Medien etc. konfrontiert“ (Simsa 2013, S. 133) sind. Verbände können vielmehr auch als Arenen verstanden und ausgestaltet werden, die eine „permanente Abstimmung unterschiedlicher Funktionslogiken” leisten (ebd., S. 136). Sie nutzen dafür zivilgesellschaftliche Verhaltensstandards als habituelle Grundlage für Aushandlungsprozesse: Toleranz, Verständigung, Kompromissbereitschaft etc. (vgl. Klein 2011). Die differenzierte organisationale Struktur von Verbänden ist gemeinsam mit der hohen Formalisierung der internen Entscheidungsprozesse daher als Infrastruktur der Verknüpfungs- und Ausgleichsarbeit zu verstehen. Sie ermöglicht „ein spezielles Potenzial der Koordination von Teilsystemen sowie hohe Anschlussfähigkeit in teilsystemübergreifenden Verhandlungen" (Simsa 2013, S. 136). Diese teilsystemübergreifenden Verhandlungen können nicht in den einzelnen Sektoren selbst erfolgen, sondern bedürfen intermediärer Wissensarenen. Als solche werden Verbände beansprucht – von ihren Mitgliedsorganisationen wie auch von externen Akteuren ihrer institutionellen Umwelten.

Verbände stellen in gleich mehrfacher Weise Arenen zur Verhandlung, Verknüpfung und Transformation von Wissen und Wissensformen bereit. Diese unterscheiden sich a) in ihren kommunikativen Richtungen, b) ihren Definitionen von Wirkung und Erfolg sowie c) im Grad ihrer formalen Verankerung in verbandlichen Organen und subsidiären Strukturen. Sie reichen

  • von rechtsformabhängigen, verbindlichen Organen, z.B. in vereinsrechtlicher Perspektive die Mitgliederversammlung als normativer Souverän sowie der gewählte Vorstand als Geschäftsführung des Verbands,
  • über verbandsinterne Fachgremien, wie z.B. Fachausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen,
  • bis hin zu teil- oder vollöffentlichen Angeboten wie Fortbildungen und Kongressen aber auch Schriftenreihen, Zeitschriften, Newsletter und Social Media-Kommunikation.

Olk et al. (1995) sehen Verbände vor allem zwischen einer nach außen gerichteten „Einflusslogik“ (ebd. S. 18) sowie einer nach innen gerichteten „Mitgliedschaftslogik“ (ebd.) aufgespannt. Diese unterscheiden sich demnach vor allem anhand der unterschiedlichen Gewichtung eines Wettbewerbs- sowie eines Identifikations- bzw. Konsensprinzips: „»Nach oben« bzw. nach außen haben sie es mit einer institutionellen Umwelt zu tun, in der sie formale Organisationen neben anderen formalen Organisationen sind, mit denen sie sich abstimmen und verständigen müssen; dies erfordert eine vorrangig erfolgsorientierte »Einflusslogik«. »Nach unten« bzw. nach innen kommunizieren sie mit Mitgliedern oder Klient*innen, die ihre spezifischen Interessen, Werte und Dispositionen sowie ihr Engagement in die Organisation einbringen und von dieser im Gegenzug Unterstützung und Nutzen einerseits, persönliche Beteiligung und Akzeptanz andererseits sowie nicht zuletzt Identifikationsmöglichkeiten erwarten; diese damit verbundenen, eher konsensorientierten Handlungsformen unterliegen insoweit einer »Mitgliedschaftslogik«“ (ebd.).

Erfolg durch Resonanzfähigkeit

Mit Olk et al. (vgl. Olk et al. 1995, S. 17) kann daher gefolgert werden, dass die Intermediarität von Verbänden insofern eine doppelte ist, als sie nicht allein teilsystemübergreifende Verhandlungen zwischen den unterschiedlichen Sektoren führen, sondern weil zudem eine Vermittlung, Beratung und Verknüpfung dieser Verhandlungsarbeit fortlaufend intern der Moderation und des Abgleichs zwischen Einflusslogik und Mitgliedschaftslogik bedarf. Werden die von Verbänden zur Verfügung gestellten Wissensarenen singulär nur aus einer der verschiedenen Funktionslogiken heraus betrachtet, wirken diese durchaus dysfunktional. Für Seibel (1992) zeichnen sich intermediäre Organisationen in diesem Sinne sogar durch einen funktionalen Dilettantismus aus. Als „erfolgreich scheiternde Organisationen“ (Seibel, 1992, S. 291) simulierten sie die Lösung von Problemen, ohne im Sinne der Zweckrationalitäten der einzelnen Sektoren etwas funktional bewirken zu können. Die Perspektive der doppelten Intermediarität verdeutlicht demgegenüber jedoch, dass die Funktion und die Wirksamkeit von Verbänden in der Erzeugung eines dynamischen Zusammenspiels der unterschiedlichen kommunikativen Zielrichtungen gesehen werden können. Intermediarität bedeutet demnach deutlich mehr als den Ausgleich differenter gesellschaftlicher Sektoren und ihrer Funktionslogiken. Sie liegt vielmehr in der Herstellung eines spannungsreichen Resonanzraums, der sich durch die Artikulation und Berücksichtigung unterschiedlichster Wissensbestände und Wissensformen auszeichnet. Die Wirksamkeit dieses Resonanzraums zielt auf die Herstellung einer umfänglichen Resonanzfähigkeit, die es ermöglicht sowohl Einfluss- als auch Mitgliedschaftslogik möglichst vollständig erfassen sowie bewältigen zu können. Verbände sind in diesem Sinne Organisationen, „die in nicht-priorisierter Form an mehreren Funktionssystemen orientiert sind“ (Simsa 2013, S. 136). Durch Ausgleichs- und Konfliktmanagement allein können sie nicht erfolgreich sein. Das entscheidende dritte Erfolgskriterium liegt neben der formalen Organisations- und der ausgleichenden Konfliktfähigkeit in der Resonanzfähigkeit der Verbände. Der statischen und exklusiven Funktionsdifferenzierung der Teilsysteme können Verbände ein dynamisch instabiles System der Verknüpfungslogik, Diskursivität und arenenhafter Verhandlung zur Seite stellen. Die damit einhergehende Multireferenz verbandlichen Handelns findet in ihrer häufig normativen und wertgeladenen Organisationskultur ein orientierendes und damit stabilisierendes Moment. (Anm.: Die „Multireferenz“ (vgl. Koch-Baumgarten 2014, S. 24 f.) der verbandlich berücksichtigten Wissensbestände und Wissensformen, die Aufspannung verbandlichen Handelns zwischen nach außen orientierter Wettbewerbslogik und internen Identifikationsmöglichkeiten findet in normativ geprägten Leitbildern und traditionellen Organisationskulturen von Verbänden ein tertium comparationis. Während Seibel (1992) eben hierin den Beweis für eine die Differenz der Teillogiken der unterschiedlichen Sektoren überwindende Strategie der „Entmoderinisierung“ sieht, die „symbolische [...] Lösungsversuche für unlösbare Probleme“ (Simsa 2013, S. 136) bereitstellen soll, erklärt Simsa „stark wertgeladene Organisationskulturen“ (ebd.) intermediärer Organisationen aus deren Rolle als Akteur*innen eines gesellschaftlichen „Reparatursystems“.)

Die zahlreichen Widersprüche verbandlichen Handelns, die Vergeblichkeit einer bruchlos integrativen Kohärenz verbandlicher Strategien und Zielbestimmungen finden in den normativen Orientierungen intermediärer Organisationen ihre Legitimation. Denn die verbandlichen Werte und Normen reformulieren die Funktion intermediärer Organisationen in ihrem Verhältnis zu den anderen gesellschaftlichen Teilbereichen, die, beschränkt durch ihre ausschnitthafte Funktionslogik, eben jenes nicht erfassen können, was durch verbandliches Engagement bearbeitet werden soll.

Besondere Anforderung: Das Subjekt im Mittelpunkt

Die normative Organisationskultur von Verbänden der kulturellen Kinder- und Jugendbildung liegt häufig – ihrem Selbstverständnis entsprechend – in einer sektorenübergreifenden Orientierung auf den Subjektstatus von Kindern und Jugendlichen. Dieser ist verknüpft mit konkreten gesetzlich bzw. völkerrechtlich grundierten Rechtsansprüchen, die durch das verbandliche Handeln fokussiert werden können. So stellen z.B. sowohl das SGB VIII, besonders §1, oder auch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der UN, besonders §31, belastbare Handlungsgrundlagen dar. Die Betonung der Subjektposition von Kindern und Jugendlichen in den rechtlichen Dokumenten, die der normativen Orientierung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung zugrunde liegen, macht es erforderlich, die Forderung nach Sicherung der Infrastrukturen der Kulturellen Bildung nicht nur durchaus im Sinne einer Mitgliedschaftslogik zu verstehen oder gar politischen Vereinnahmungen oder Stakeholder-Interessen nachzueifern, sondern vor allem als eine subjektorientierte Strukturdebatte zu führen (vgl. im Folgenden Braun 2017, S. 239 ff.). D.h., sie muss berücksichtigen, dass der Einsatz für kulturelle Teilhabe ausgehend von den Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen geführt werden muss, wie es auch in den Leitbildern dieser Verbände abgebildet wird. Dies impliziert auch Möglichkeiten einer aktiven Mitbestimmung von Jugendlichen und Kindern: Bedürfnisformulierung und Interessenartikulation, jugendkulturelle Praxis, Widerständigkeit und Protest sind miteinzubeziehen. Verbände der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sind daher dazu verpflichtet, einen bewussten, ergebnisoffenen und fortwährenden Lernprozess als ihr zentrales Organisationsprinzip zu verstehen. Das Leitziel einer umfassenden kulturellen Teilhabe und einer gerechten Kultur macht es  notwendig, aktuelle gesellschaftliche Realitäten zu analysieren. So wird es möglich, Innovationen, die eine Weiterentwicklung der bisherigen Fachpositionen bedeuten und bewirken, als zentrales Handlungsfeld zu gestalten. In diesem Sinne ist Innovation eine verbandliche Grundlage für eine wirksame Teilhabeförderung. Politische Einflusslogik und fachlicher Wissensdiskurs, der weder Lobbyarbeit noch Konsens- und Identifikationsfunktion der Mitgliedschaftslogik in den Vordergrund stellt, müssen insofern in Resonanz gebracht werden, um eine gegenstandsbezogenes Verbandshandeln ermöglichen zu können.

Arenen des Wissens

Die soeben formulierten Grundlagen für die Adressierung und Selbstverortung von Verbänden der kulturellen Kinder- und Jugendbildung als Arenen von Wissen(sformen) werden auch in konkrete Handlungsrahmen übersetzt. Im (förder-)politischen Kontext formuliert dazu das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für den Kinder- und Jugendplan des Bundes die vermutlich weitreichendste Anerkennung von bundeszentralen Infrastrukturen – v.a. von Verbänden – als intermediäre Resonanzräume. Gemäß ihren Aufgaben „im Bereich der Unterstützung, Weiterbildung und Anregung der regionalen Fachpraxis, der Herstellung verbandlicher Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit auf Bundesebene, der Vernetzung, der Umsetzung fachlicher Standards und der fachpolitischen Interessenvertretung auf Bundesebene“ (BMFSFJ 2016) werden insgesamt 13 Merkmale als Leistungsmaßstäbe, sozusagen als Aufgabenportfolio für Verbände, formuliert: Dazu zählen beispielsweise

  • ihr Beitrag zur überregionalen Entwicklung und Ausgestaltung von Theorie und Praxis (der Kinder- und Jugendhilfe),
  • ihre Aufgabe zu Fragen der Jugendpolitik und der Kinder- und Jugendhilfe zu informieren und zu beraten,
  • ihre Funktion als Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen,
  • die Anforderung ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen fort- und weiterzubilden,
  • ihr Auftrag zur Durchführung von überregionalen Veranstaltungen und Projekten bzw. zur Erarbeitung und Herausgabe von Informationsmaterialien, Arbeitshilfen, Fachzeitschriften und Medien,
  • ihr Interesse an innerverbandlicher Evaluation und Qualitätssicherung,
  • ihr Bemühen um Kooperation und Vernetzung mit anderen Träger*innen und Akteur*innen,
  • das Ziel der Entwicklung, Erprobung und Auswertung innovativer Modelle und neuer Wege und Methoden der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Erfüllung dieser Merkmale setzt einerseits den gezielten Einsatz von unterschiedlichen Wissensformen voraus, die für Verbände nochmals spezifisch ausdifferenziert werden können. Zum deklarativen Wissen von Verbänden zählen beispielsweise das fachwissenschaftliche Wissen aus den Bezugsdisziplinen, Strukturwissen über das jeweilige Feld, aber auch Informationen aus dem politischen Kontext. Verbände verfügen über besonderes prozedurales Wissen, was sich beispielsweise als Steuerungs- oder Implementierungswissen nach innen oder als politisches und vernetzendes Handlungswissen nach außen zeigt. Extensionales Wissen als Erfahrungswissen zeigt sich insbesondere im Praxiswissen. Andererseits muss dieses vielfältige Wissen durch Verbände in unterschiedlichsten Formaten gehoben, reflektiert, strukturiert, bewertet und aufbereitet werden. Damit verbunden sind zum einen unterschiedliche Prozesse des Wissenstransfers; zum anderen führen diese komplexen Prozesse dazu, dass kontinuierlich neues Wissen generiert wird.

Ihrer Intermediarität entsprechend stehen Verbände als Arenen des Wissens nicht nur vor der Herausforderung, die genannten Merkmale (und noch mehr) zu erfüllen, sondern auch vor der Aufgabe, ein besonderes Schnittstellen- und Vermittlungsmanagement für und von Wissensformen zu gewährleisten. Das wird beispielsweise für die BKJ als Dachverband der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sichtbar, die sich mit ihren Wissensformen in unterschiedlichsten Handlungsfeldern und Ebenen verortet, die oftmals von einer triangulären Struktur geprägt sind. Diese können hier nur exemplarisch angerissen werden:

Funktionsdreieck der (dach)verbandlichen Arbeit

Drei zentrale Funktionen begründen das dachverbandliche Handeln der BKJ, die a) Anregungsfunktion durch Fachimpulse und Innovation, die b) Servicefunktion durch Vernetzung, Beratung und Förderung sowie die c) politische Funktion durch Interessenvertretung und Lobbyarbeit. Wissenstransfer kommt in allen drei Funktionen zum Einsatz, wenngleich er sich in Form von Fachwissen im Dialog von Praxis und Theorie bzw. Forschung besonders deutlich zeigt: Die Durchführung von Fachveranstaltungen (als Workshops, Expert*innen-Runden, Tagungen, Kongresse) oder auch die Veröffentlichung von unterschiedlichen Publikationen (als Arbeitshilfen, Fachbücher, Praxisreportagen) machen Wissen zu aktuellen Themen der Kulturellen Bildung im Verband zugänglich und sorgen für Fachaustausch. Mit Mitgliedern und Partner*innen werden im Bereich ‚Fachimpulse und Innovation‘ Projekte, die als Modell-, Praxisforschungs- oder Implementierungsprojekte angelegt sind, umgesetzt, die wiederum der Wissensgenerierung dienen bzw. generiertes Wissen umsetzungsorientiert ins Feld bringen. Dies trifft auch auf die Formate zur Qualifizierung von Fachkräften zu, die als Fort- und Weiterbildungen durch die Fachverbände, Akademien und Fachzentren der Kulturellen Bildung durchgeführt und auf den verbandlichen Plattformen bezüglich ihrer Erfahrungen und Erkenntnisse reflektiert werden. Ebenso lassen sich die Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch die Diskussion und Formulierung von Qualitätsrahmen und -standards (z. B. im Programm Freiwilligendienste Kultur und Bildung, Qualitätsdimensionen für Kooperationen von Kultur und Schule) in dieser Anregungsfunktion verorten.

Wie angedeutet lassen sich weder die Servicefunktion noch die politische Funktion ohne unterschiedliche Formen des Wissenstransfers ausgestalten. Dieser ist insbesondere in der serviceorientierten Beratung angelegt und notwendig, die sich explizit an Praktiker*innen und Multiplikator*innen richtet, um beispielsweise kulturpädagogische Praxisvorhaben, politische Fragestellungen oder strukturellen Entwicklungsbedarf durch Transfer von Informationen und Erfahrungen zu unterstützen. Auch Förderprogramme können ohne den Einsatz von Fakten-, Handlungs- und Erfahrungswissen im Bereich von Konzeption, Strukturen, Zuwendungsrecht, Steuerung, Management etc. weder konstituiert noch umgesetzt werden. Die politische Funktion wiederum übersetzt die Reflexion von und das Wissen um gesellschaftliche Entwicklungen und konkrete Praxis in Positionierungen und Forderungen. Diese gründen sich auf normativen Haltungen, auf empirischen Ergebnissen und auf operativen Handlungsbedarfen.

Handlungsfeldübergreifende Arbeit zwischen Jugend-, Kultur- und Bildungsressorts

Der sogenannte „Querschnittscharakter“ Kultureller Bildung drückt sich in ihrer Verortung in unterschiedlichen Handlungsfeldern, vor allem in den Bereichen der Jugend-, Kultur- und Bildungsarbeit aus. Max Fuchs (2017) hat die für diese Bereiche gültigen unterschiedlichen Handlungslogiken umrissen, die sich sowohl rechtlich als auch aus den feldspezifischen Aufgaben herleiten und unmittelbare Auswirkungen auf Steuerungsprinzipien (z. B. subsidiär oder hierarchisch), auf strukturelle Setzungen (z. B. Trägerschaft, Trägerautonomie), auf pädagogische Rahmung und Prinzipien, auf Professionalitäten und Anstellungsverhältnisse oder auf Partizipationsmöglichkeiten haben. Unter der Perspektive Wissen ließe sich ergänzen: Jeder der Bereiche hat zudem Expertise in und Zugänge zu ganz eigenen Wissensformen. Beispielsweise ist das künstlerische Wissen (zumeist als sensomotorisches Wissen) in der Kulturarbeit eine besonders weit verbreitete und anhand von Sparten ausdifferenzierte Expertise. Erst das Verständnis und die Anschlussfähigkeit der unterschiedlichen Akteur*innen Kultureller Bildung für diese unterschiedlichen Handlungslogiken macht ein Navigieren in den vielfältigen fachlichen, strukturellen und politischen Kontexten möglich. Eine zentrale Aufgabe des Dachverbandes ist es, einerseits die Dialogfähigkeit in den einzelnen Handlungsfeldern, und andererseits gerade auch an den Schnittstellen von Handlungsfeldern und handlungsfeldübergreifend herzustellen bzw. zu unterstützen. Diese Handlungsfelder umfassen dabei die unterschiedlichsten Akteur*innen, z. B. vielfältige Mitgliedsstrukturen und Praxisträger, strategische und fachliche Partner, Forschende in den Bezugswissenschaften,  Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung etc. Mit der zunehmenden Kooperation dieser Handlungsfelder in der Praxis, in Verbänden und in der Politik wurde die Anforderung, Wissen aus Jugend-, Kultur- und Bildungsarbeit zusammenzuführen und miteinander zu verschränken zu einer grundlegenden Voraussetzung für das gemeinsame Ziel, zu Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit beizutragen.

Akteur*innen aus unterschiedlichen Ebenen als Expert*innen und Adressat*innen

Aus den vielfältigen Akteurskonstellationen, die in Verbänden als Mitglieder und Partner*innen miteinander in Verbindung gebracht werden, ergeben sich vielfältige Wissensperspektiven, die einerseits in die verbandlichen Arenen als Expertise eingebracht werden (Wissen von Akteur*innen in Richtung Verband), zugleich aber auch mit dem verbandlichen Wissen als „Feld“ adressiert werden (Wissen vom Verband in Richtung Akteur*innen). Für die kulturelle Kinder- und Jugendbildung als Resonanzraum sind dies – unter Berücksichtigung der eben beschriebenen handlungsfeldübergreifenden Arbeit – insbesondere das Wissen aus:

  • professionsspezifischen Kontexten, v. a. von Pädagog*innen (Kulturpädagog*innen, Lehrer*innen, Erzieher*innen ...), von Künstler*innen aus unterschiedlichen Sparten, von Jugend- und Sozialarbeiter*innen;
  • differenzierten Mitarbeitenden- und Engagementstrukturen mit ihrem individuellen Praxiswissen, v. a. von hauptamtlichen, ehrenamtlichen und freischaffenden Akteur*innen und Fachkräften;
  • generationsübergreifenden Perspektiven, v. a. durch junge Menschen selbst als Expert*innen ihrer Lebenslagen und Bedürfnisse und durch ihre Familien einerseits sowie von erwachsenen Expert*innen in ihren Rollen als Begleiter*innen, Anleitende, Manager*innen andererseits;
  • sektorenbezogenen und -übergreifenden Erfahrungen und Kenntnissen, weil Kulturelle Bildung non-formal in öffentlichen Einrichtungen ebenso verortet ist, wie in zivilgesellschaftlichen Trägerstrukturen, aber auch in formalen Bildungssettings, informellen familiären Kontexten bis hin zum kommerziellen Bereich;
  • ebenenübergreifendem Dialog, weil Bund, Länder und Kommunen mit ihren Kompetenzen und Wissensbeständen einen spezifischen Handlungsrahmen schaffen, und Akteur*innen von diesen drei Ebenen in Verbänden zusammenwirken.

Die intermediäre Qualität von Verbänden der kulturellen Kinder- und Jugendbildung ergibt sich in dieser Perspektive aus ihrem interdisziplinären, d.h. aus ihrem professions-, sparten- und institutionenübergreifenden, sowie aus ihrem sektoren- und ebenenübergreifenden Zugang zu Akteur*innen im Feld.

Verbände haben, darauf wurde ausführlich eingegangen, zusätzlich einen entscheidenden und großen Resonanzraum zu weiteren Akteur*innen, im Konkreten zu Politik, Verwaltung und zur Wissenschaft. Formate für politische Arenen sind Stellungnahmen, Gespräche, Arbeitsgruppen etc., an welchen sich die BKJ für die kulturelle Kinder- und Jugendarbeit beteiligt bzw. welche sie selbst initiiert. An der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis sind beispielsweise die gemeinsame Trägerschaft der BKJ (mit den Akademien in Wolfenbüttel und Remscheid sowie der Universität Hildesheim) für die Wissensplattform Kulturelle Bildung Online (www.kubi-online.de) oder die Herausgeberschaft und Leitung der Schriftenreihe „Kulturelle Bildung“ im kopaed Verlag als Instrumente für Wissenstransfer zu benennen. Im Beirat zu dieser Schriftenreihe sind sowohl Wissenschaftler*innen, als auch Perspektiven aus Praxis und Verbänden vertreten, um konzeptionell die gegenseitige Transferdimension zu berücksichtigen.

Drei Zeitdimensionen von Wissenstransfer

Eine nicht zu vernachlässigende Dimension für Arenen des Wissens und für Verbände ist der Faktor Zeit. In ihrer auf Dauer angelegten Konstitution bieten Verbände einzigartige Gelegenheiten, vielfältiges Wissen aus der Verbandshistorie zu bündeln und zu dokumentieren bzw. zugänglich zu machen. Dieses gesammelte Wissen, welches stets mit neuen Anforderungen und aktuellen Erkenntnissen zu verbinden ist, ermöglicht es, Schlussfolgerungen für mögliche Zukunftsszenarien zu antizipieren. Hierzu verbindet sich Wissen mit einem entscheidenden Bewertungsprozess, um erwartbare Herausforderungen, notwendige Fragestellungen oder auch zu entwickelnde Kompetenzen für das Feld abzuleiten. Das ist eine entscheidende Grundlage für die Innovations- und Implementierungsfähigkeit von Verbänden. Dies beschreibt auch die Evaluation des Kinder- und Jugendplans des Bundes für die Kulturelle Bildung: Verbände wirken als „Vordenker“, wenn „es um Zukunftsthemen geht“ (Hickmann et al. 2013, S. 84). Hieraus ergibt sich zudem eine zentrale Bedeutung der Verbände in Gegenwart und für die Zukunft. In allen Arbeitsformaten und Akteurskonstellationen von Verbänden wie der BKJ zeigt sich Wissen als eine integrale, wenn nicht sogar fundamentierende Kategorie, die verbandliches Handeln nicht nur legitimiert, sondern überhaupt erst wirksam macht. Denn im internen wie externen, impliziten wie expliziten Transfer von Wissen, aus dem Verortungen, Positionierungen sowie konkrete Schlussfolgerungen für Fachpraxis, für politische Rahmungen und nicht zuletzt für Forschungsdesiderate abgeleitet werden, ergibt sich eine/ihre spezifische Funktion. Sich dieser Bedeutung bewusst zu sein und Verbände als Arenen von Wissen und damit als intermediäre Plattformen für Dialog- und Aushandlungsprozesse zu stärken, ist Aufgabe nicht nur der Verbände selbst, sondern auch ihrer Partner*innen und Stakeholder*innen.

Verwendete Literatur

Anmerkungen

Dieser Beitrag ist ein Nachdruck für das kubi-online Dossier „Wissenstransfer in der Kulturellen Bildung“ (i. E.). Der Beitrag erschien 2023 und wurde der Publikation „Raus aus dem Haus. Wissenstransfer in der Kulturellen Bildung“, herausgegeben von Elke Harnisch-Schreiber, Anne Hartmann, Vanessa-Isabelle Reinwand-Weiss, Julian Scheuer und Lisa Unterberg, entnommen. Die Zitation wie im Originaltext wurde beibehalten. Die originären Fußnoten wurden als Anmerkungen in den Text integriert. kubi-online dankt den Herausgeber*innen und dem kopaed-Verlag für die Erlaubnis zur Zweitverwertung.

Online unter: https://www.pedocs.de/frontdoor.php?source_opus=26108

Zitieren

Gerne dürfen Sie aus diesem Artikel zitieren. Folgende Angaben sind zusammenhängend mit dem Zitat zu nennen:

Tom Braun, Kerstin Hübner (2024/2023): Arenen der Wissensformen – Verbände der kulturellen Kinder- und Jugendbildung . In: KULTURELLE BILDUNG ONLINE: https://www.kubi-online.de/artikel/arenen-wissensformen-verbaende-kulturellen-kinder-jugendbildung (letzter Zugriff am 16.07.2024).

Veröffentlichen

Alle Texte dieser Website – also ausgenommen sind Bilder und Grafiken – werden (sofern nicht anders gekennzeichnet) unter Creative Commons Lizenz cc-by-nc-nd (Namensnennung, nicht-kommerziell, keine Bearbeitung) veröffentlicht. CC-Lizenzvertrag

Herunterladen

Dieser Artikel als PDF:

PDF erzeugen

Teilen